Berichte aus dem Gemeinderat |
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Gemeinderatssitzung 08. Oktober 2009: Keine Baumverordnung für Beratzhausen
„Uns liegt der Erhalt der schönen und wertvollen Kultur- und Naturlandschaft um Beratzhausen besonders am Herzen. Damit ist die deutliche Zunahme an Baumfällungen in den letzten Jahren nicht vereinbar.“, begründen die Naturschützer ihre Initiative und führen unter anderem die Fällung einer alten Elsbeere am Maria-Hilf-Berg und eines mächtigen Feldahorns in Friedhofsnähe als Negativbeispiele an, die sie in Zukunft verhindern wollen. Laubfall und Schattenwurf sind für sie keine stichhaltigen Argumente, um wertvollen Baumbestand einfach umzulegen. Orientiert an den Baumschutzverordnungen im Umland hatte der Bund Naturschutz zusammen mit dem Antrag gleich einen Verordnungsentwurf eingereicht und angeboten bei der Begutachtung der Bäume aktiv mitzuwirken. Um die Bürokratie nicht ausufern zu lassen und die Beschränkungen für den Einzelnen möglichst gering zu halten, wurden die klassischen Gartenbäume, wie zum Beispiel die Birke, Nadelbäume und Obstbäume von vornherein ausgeklammert. Auf der anderen Seite sollen besonders wertvolle Bäume wie Mehlbeere, Elsbeere, Felsenkirsche, Speierling, Eiben, Ulmen, alte Obstbäume in freier Landschaft und Nussbäume unter besonderen Schutz gestellt werden. Vorgesehen war nun, daß Bäume mit einem Durchmesser von mehr als 100 cm in ein Meter Höhe vor dem Ansetzen der Kettensäge zunächst von einem Sachverständigen begutachtet werden sollten. Ausnahmen, wie zum Beispiel die Verkehrsgefährdung oder aber die Gefährdung von Gebäuden, waren in dem Entwurf bereits berücksichtigt worden. Auf Antrag Oswald Kailers ergriff der erste Vorsitzende des Bund Naturschutz Beratzhausen Alexander Pöppl selber das Wort und ergänzte die schriftlichen Passagen mit dem Hinweis, daß er sich wünsche, daß die Politik endlich ein Signal setze, indem man Bereitschaft zeige, sich selber für die Umwelt einzusetzen. Außerdem zeigte er sich enttäuscht über die Vorgehensweise in der Vergangenheit, wo trotz entgegen gesetzter Stellungnahme mit den betroffenen Bäumen „Tabula Rasa“ gemacht worden sei.
Gegenargument Bürokratismus
Baumschutzverordnung für öffentlichen Bereich |
Photovoltaik auf dem Schuldach Der Gemeinderat hatte im Juli die Verwaltung beauftragt, das Grundschuldach hinsichtlich seiner Eignung für die Installation einer Photovoltaikanlage zu prüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Ausschreibung zu starten. Das Gleiche galt auch für das Dach der ehemaligen Schule in Hardt. Die Ergebnisse dieser „Aktion“ wurden nun von Dieter Kuberski in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgestellt. Das Grundschuldach in Beratzhausen wurde von den Fachleuten für die Installation einer Photovoltaikanlage als geeignet betrachtet, ganz im Gegenteil zu dem Hardter Schuldach, berichtete Dieter Kuberski. In Hardt besteht die Dachdeckung aus Betonsteinen, die wiederum einer Montage nicht standhalten würden. Außerdem ist es fraglich, ob die Unterkonstruktion eine weitere statische Belastung aushalten würde. Für das Beratzhauser Dach haben nun fünf Firmen ihre Angebote unterbreitet, wobei einige sich hinsichtlich der Pacht an der Einspeisung orientieren, andere wiederum einen Pauschalbetrag angeboten haben. Bei einer Ausschreibung für 21 Jahre und einer Einnahme zwischen 2000,-- € und 2600,-- € monatlich hat die Verwaltung einen Gewinn von 50.000,-- für die gesamte Laufzeit errechnet. Auf Antrag des Gemeinderats Liebl wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt und zwar hinsichtlich der „Eigenbewirtschaftung“. Bei einer Investition von rund 150.000,-- Euro könnte man nach ca. zwölf Jahren mit einem Überschuß von rund 11.000,-- Euro ausgehen, erläuterte Kuberski die Berechnungen und gab gleichzeitig zu bedenken, daß auf diese Weise jedoch die Schulden der Gemeinde ansteigen würden und eine Kommune nun mal an ihren Schulden gemessen werde. Eine Meinung, die die Mehrzahl der Gemeinderäte teilte. Da das beste Angebot mit 2600,-- Euro an die Einspeisevergütung gekoppelt und somit risikobehaftet ist, entschied man sich für die Firma Meier aus Hemau, die pauschal einen Pachtbetrag in Höhe von 2.400,-- Euro anbietet. |
Keine Beleuchtung für Pappelweg
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