Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 13. Dezember 2010:

Kanalbau kann beginnen

 Alles drehte sich auf der jüngsten Sondersitzung des Gemeinderates um das Thema Kanal- und Straßenbau in Schwarzenthonhausen und Hardt. Die Bürger hatten sich in der Zwischenzeit getroffen und eine Stellungnahme an den Markt verfaßt, die nun Punkt für Punkt in der sehr lange dauernden Sitzung abgehandelt wurde.

Seit zwei Jahren befasse man sich nun mit besagtem Bauabschnitt 28, wobei Schmutz- und Regenwasserkanal eigentlich immer unstrittig gewesen seien, jedoch der anschließende Straßenbau zu Differenzen geführt habe, erinnerte Bürgermeister Konrad Meier an die vergangenen Diskussionen in den diversen Anlieger- und Bürgerversammlungen. Für die Beantwortung der offenen Fragen wurde nun im Laufe des Abends Robert Hammer zuständig.


Trotz Forderungen zügige Einigung erhofft

Die Dorfgemeinschaft Schwarzenthonhausen bedauert in ihrem Schreiben zunächst einmal, daß es zwei Jahre gedauert hat, bis die Kosten für die Staubfreimachung der Straßen und eine ordentliche Entwässerung vorgelegt wurden. Auf der anderen Seite gaben sie jedoch bekannt, daß eine Wertung aufgrund der fehlenden Darstellung der technischen Umsetzung und eine Kostenherleitung nicht möglich sei. Dennoch hofften sie auf eine zügige Einigung im Rahmen der Sitzung. Gleichzeitig forderten sie ein Höchstbeteiligung von 50 % im Falle eines Vollausbaus, die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme und Einsicht in die Stellungnahmen noch vor Veröffentlichung, ebenso wie die Aufnahme der Staubfreimachung als Alternativposition und die schriftliche Übermittlung der technischen Überprüfung der Straßen, die Bekanntgabe des Verteilungsschlüssels und deren rechtliche Herleitungen. Forderungen, die Robert Hammer so nicht akzeptieren konnte. Die Verwaltung habe die Staubfreimachung sehr wohl erläutert, wehrte er sich gegen den Vorwurf der mangelnden Information. Die Reduktion der Beteiligung auf 50% sei nicht möglich, gab er mit einem Verweis auf die Regelsätze zu bedenken. Eine öffentliche Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen sei aus Wettbewerbsgründen nicht realisierbar, erklärte der Geschäftsleiter und berief sich auf entsprechende Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz und des kommunalen Prüfungsverbandes. Eine Einbindung der Staubfreimachung in die Ausschreibung ist ebenfalls nicht machbar.

UB-Antrag auf politische Entscheidung
Derartig eingestimmt befaßte sich der Gemeinderat nun mit den einzelnen Beschlußvorschlägen. „Als Beschluß von grundlegender Bedeutung für die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Abrechnung“ stellte Hammer die Beantwortung der Frage dar, ob die Straßen nun erstmalig hergestellt und somit nach dem Erschließungsbeitragsrecht oder aber schon hergestellt sind und nach der Beitragssatzung abzurechnen sind. Im ersten Fall sind vom Bürger 90 Prozent und im zweiten 80 Prozent der Kosten zu tragen. Um das Sache genau auf den Grund zu gehen, hatte der Geschäftsleiter im Archiv geforscht, mußte jedoch feststellen, daß die Straßenbauunterlagen nur noch lückenhaft vorhanden sind. Eine Tatsache, die Michael Eibl veranlasste den Antrag zu stellen, die erstmalige Herstellung aller Straßen im Gemeindegebiet mittels einer politischen Entscheidung festzusetzen, zumal zum Bauzeitpunkt der Verkehrstrassen die heutigen Richtlinien noch nicht einmal bekannt gewesen waren und man die Straßen nach dem damaligen Kenntnissen und Vorschriften errichtet und abgerechnet hatte. Nur so sei die Angelegenheit auch für den Bürger nachvollziehbar konstatierte er. Der Applaus der Zuschauer bestätigten zwar seine Ansicht aus Bürgersicht, doch seine Ratskollegen vertraten zum Teil andere Meinungen.


Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen
Bürgermeister Konrad Meier bezog sich auf ein auf ein Bodengutachten basierendes Schreiben des kommunalen Prüfungsverbands, das besagt, daß die Straßen noch nicht erstmalig hergestellt wurden. Unterstützt wurde Eibls Vorschlag ausdrücklich von Martin Dechant, Oswald Kailer und Franz-Xaver Bleicher, Rupert Liebl sowie den weiteren UB- und FW-GEmeinderäten. Andreas Niebler gab zu bedenken, daß im Falle der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung der Bürger trotz des geringeren prozentualen Anteils mehr zur Kasse gebeten werden könnte als bei der Erschließungssatzung, da dann die „Tiefenbeschränkung“, die nur bebaubare Grundstücke berücksichtigt, nicht greift und die volle Grundstücksfläche als Grundlage zur Berechnung herangezogen wird. Niebler wehrte sich gegen eine Grundsatzentscheidung und plädierte für Einzelfallentscheidungen. Seitens der Verwaltung befürchtete man gar das Einlegen von Rechtsmitteln seitens der Grundstückseigentümer. Man habe sich in den letzten dreißig Jahren nie an den Vor- und Nachteilen des Einzelnen orientiert, meinte Benedikt Söllner und wollte Rechtssicherheit. Gerechtigkeit und Rechtssicherheit thematisierte auch Martin Höllriegel aus Schwarzenthonhausen, dem man das Wort erteilt hatte. Aus seiner Sicht stellt die Basis der Gerechtigkeit nicht die rechtliche Situation dar, sondern nur die Betrachtung der konkreten Kosten, die auf die Bürger zukommen werden. In diesem Zusammenhang monierte er, daß den Betroffenen immer noch keine konkreten Angaben über die zu erwartenden Belastungen vorliegen. Er wollte zudem wissen, wieso ein so kleines Stück Asphaltreststreifen, der von den Bürgern zu tragen ist, so teuer kommen kann. In dem Punkt wurde er jedoch von dem anwesenden Vertreter des Ingenieurbüros Wöhrmann aufgeklärt: das Teure an einer Straße sind die Randstreifen und die Entwässerungseinrichtungen und die sind vom Bürger mitzutragen und nicht dem Kanalbau zuzurechnen.

Endlose Diskussionen
Nach endlosen Diskussionen wurde beschlossen, keine Bauleitplanung für die Ortsteile aufzustellen. Gegen die Stimmen der Befürworter von Michael Eibls Antrag werden nun die einzelnen Straßenzüge in Hardt und Schwarzenthonhausen individuell betrachtet und abgerechnet. Zwei Möglichkeiten kommen hier in Betracht und zwar der Vollausbau mit ordnungsgemäßer und erstmaliger Herstellung oder aber die Erneuerung mit Verbesserung der erstmalig hergestellten Straße. Das Ganze wird dann ganz nach Bedarf noch mit einer Variante kombiniert, die Betoneinfassungen, Betonmulden und ähnliche Dinge vorsieht. Zum Schluß wurde dann den Anträgen von Sybille und Johann Koller und Willy Schmid stattgegeben, ihre Straßen nicht in Angriff zu nehmen, da zu den ungenutzten Grundstücken auch kein Kanal gebaut wird. Anders sieht es jedoch mit dem Antrag der Hinterthanner Bürger auf Herausnahme ihres Ortsteils aus dem Entwässerungskonzept aus. Sie werden an den Kanal angeschlossen werden, da dieser Streckenabschnitt ansonsten mit 81.000,-- Euro aus der Förderung fallen würde und die Zuleitung nach Schwarzenthonhausen und Hardt schon gebaut wurde. Außerdem wies man darauf hin, daß der Ortsteil mit dem Einverständnis der Bürger in das Entwässerungskonzept aufgenommen wurde. Diana Hehenberger war als Sprecherin des Ortsteils vor Ort und beantragte nun aktuell, die Kanaltrassen über private Ackerflächen zu führen, um auf diese Weise die Straßen und den bestehenden Regenwasserkanal unangetastet zu lassen Dies kann jedoch aufgrund der Rechtssicherheit nur mit dem Eintrag von Grunddienstbarkeiten erfolgen, erläuterte Robert Hammer. Fakt ist nun, daß Hinterthann an den Kanal angeschlossen wird und man über die Trassenführung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wird, wobei die Umplanungskosten nicht von der Gemeinde übernommen werden sollen.