Gemeinderatssitzung 13. Dezember 2010:
Kanalbau kann beginnen
Alles
drehte sich auf der jüngsten Sondersitzung des Gemeinderates um das Thema
Kanal- und Straßenbau in Schwarzenthonhausen und Hardt. Die Bürger hatten
sich in der Zwischenzeit getroffen und eine Stellungnahme an den Markt
verfaßt, die nun Punkt für Punkt in der sehr lange dauernden Sitzung
abgehandelt wurde.
Seit zwei Jahren befasse man
sich nun mit besagtem Bauabschnitt 28, wobei Schmutz- und Regenwasserkanal
eigentlich immer unstrittig gewesen seien, jedoch der anschließende
Straßenbau zu Differenzen geführt habe, erinnerte Bürgermeister Konrad
Meier an die vergangenen Diskussionen in den diversen Anlieger- und
Bürgerversammlungen. Für die Beantwortung der offenen Fragen wurde nun im
Laufe des Abends Robert Hammer zuständig.
Trotz Forderungen zügige Einigung erhofft
Die Dorfgemeinschaft Schwarzenthonhausen bedauert in ihrem Schreiben
zunächst einmal, daß es zwei Jahre gedauert hat, bis die Kosten für die
Staubfreimachung der Straßen und eine ordentliche Entwässerung vorgelegt
wurden. Auf der anderen Seite gaben sie jedoch bekannt, daß eine Wertung
aufgrund der fehlenden Darstellung der technischen Umsetzung und eine
Kostenherleitung nicht möglich sei. Dennoch hofften sie auf eine zügige
Einigung im Rahmen der Sitzung. Gleichzeitig forderten sie ein
Höchstbeteiligung von 50 % im Falle eines Vollausbaus, die öffentliche
Ausschreibung der Baumaßnahme und Einsicht in die Stellungnahmen noch vor
Veröffentlichung, ebenso wie die Aufnahme der Staubfreimachung als
Alternativposition und die schriftliche Übermittlung der technischen
Überprüfung der Straßen, die Bekanntgabe des Verteilungsschlüssels und
deren rechtliche Herleitungen. Forderungen, die Robert Hammer so nicht
akzeptieren konnte. Die Verwaltung habe die Staubfreimachung sehr wohl
erläutert, wehrte er sich gegen den Vorwurf der mangelnden Information.
Die Reduktion der Beteiligung auf 50% sei nicht möglich, gab er mit einem
Verweis auf die Regelsätze zu bedenken. Eine öffentliche Einsicht in die
Ausschreibungsunterlagen sei aus Wettbewerbsgründen nicht realisierbar,
erklärte der Geschäftsleiter und berief sich auf entsprechende
Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz und des kommunalen
Prüfungsverbandes. Eine Einbindung der Staubfreimachung in die
Ausschreibung ist ebenfalls nicht machbar.
UB-Antrag auf politische
Entscheidung
Derartig eingestimmt befaßte sich der Gemeinderat nun mit den einzelnen
Beschlußvorschlägen. „Als Beschluß von grundlegender Bedeutung für die
Möglichkeit der ordnungsgemäßen Abrechnung“ stellte Hammer die
Beantwortung der Frage dar, ob die Straßen nun erstmalig hergestellt und
somit nach dem Erschließungsbeitragsrecht oder aber schon hergestellt sind
und nach der Beitragssatzung abzurechnen sind. Im ersten Fall sind vom
Bürger 90 Prozent und im zweiten 80 Prozent der Kosten zu tragen. Um das
Sache genau auf den Grund zu gehen, hatte der Geschäftsleiter im Archiv
geforscht, mußte jedoch feststellen, daß die Straßenbauunterlagen nur noch
lückenhaft vorhanden sind. Eine Tatsache, die Michael Eibl veranlasste den
Antrag zu stellen, die erstmalige Herstellung aller Straßen im
Gemeindegebiet mittels einer politischen Entscheidung festzusetzen, zumal
zum Bauzeitpunkt der Verkehrstrassen die heutigen Richtlinien noch nicht
einmal bekannt gewesen waren und man die Straßen nach dem damaligen
Kenntnissen und Vorschriften errichtet und abgerechnet hatte. Nur so sei
die Angelegenheit auch für den Bürger nachvollziehbar konstatierte er. Der
Applaus der Zuschauer bestätigten zwar seine Ansicht aus Bürgersicht, doch
seine Ratskollegen vertraten zum Teil andere Meinungen.
Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen
Bürgermeister Konrad Meier bezog sich auf ein auf ein Bodengutachten
basierendes Schreiben des kommunalen Prüfungsverbands, das besagt, daß die
Straßen noch nicht erstmalig hergestellt wurden. Unterstützt wurde Eibls
Vorschlag ausdrücklich von Martin Dechant, Oswald Kailer und Franz-Xaver
Bleicher, Rupert Liebl sowie den weiteren UB- und FW-GEmeinderäten.
Andreas Niebler gab zu bedenken, daß im Falle der Anwendung der
Straßenausbaubeitragssatzung der Bürger trotz des geringeren prozentualen
Anteils mehr zur Kasse gebeten werden könnte als bei der
Erschließungssatzung, da dann die „Tiefenbeschränkung“, die nur bebaubare
Grundstücke berücksichtigt, nicht greift und die volle Grundstücksfläche
als Grundlage zur Berechnung herangezogen wird. Niebler wehrte sich gegen
eine Grundsatzentscheidung und plädierte für Einzelfallentscheidungen.
Seitens der Verwaltung befürchtete man gar das Einlegen von Rechtsmitteln
seitens der Grundstückseigentümer. Man habe sich in den letzten dreißig
Jahren nie an den Vor- und Nachteilen des Einzelnen orientiert, meinte
Benedikt Söllner und wollte Rechtssicherheit. Gerechtigkeit und
Rechtssicherheit thematisierte auch Martin Höllriegel aus
Schwarzenthonhausen, dem man das Wort erteilt hatte. Aus seiner Sicht
stellt die Basis der Gerechtigkeit nicht die rechtliche Situation dar,
sondern nur die Betrachtung der konkreten Kosten, die auf die Bürger
zukommen werden. In diesem Zusammenhang monierte er, daß den Betroffenen
immer noch keine konkreten Angaben über die zu erwartenden Belastungen
vorliegen. Er wollte zudem wissen, wieso ein so kleines Stück
Asphaltreststreifen, der von den Bürgern zu tragen ist, so teuer kommen
kann. In dem Punkt wurde er jedoch von dem anwesenden Vertreter des
Ingenieurbüros Wöhrmann aufgeklärt: das Teure an einer Straße sind die
Randstreifen und die Entwässerungseinrichtungen und die sind vom Bürger
mitzutragen und nicht dem Kanalbau zuzurechnen.
Endlose Diskussionen
Nach endlosen Diskussionen wurde beschlossen, keine Bauleitplanung für die
Ortsteile aufzustellen. Gegen die Stimmen der Befürworter von Michael
Eibls Antrag werden nun die einzelnen Straßenzüge in Hardt und
Schwarzenthonhausen individuell betrachtet und abgerechnet. Zwei
Möglichkeiten kommen hier in Betracht und zwar der Vollausbau mit
ordnungsgemäßer und erstmaliger Herstellung oder aber die Erneuerung mit
Verbesserung der erstmalig hergestellten Straße. Das Ganze wird dann ganz
nach Bedarf noch mit einer Variante kombiniert, die Betoneinfassungen,
Betonmulden und ähnliche Dinge vorsieht. Zum Schluß wurde dann den
Anträgen von Sybille und Johann Koller und Willy Schmid stattgegeben, ihre
Straßen nicht in Angriff zu nehmen, da zu den ungenutzten Grundstücken
auch kein Kanal gebaut wird. Anders sieht es jedoch mit dem Antrag der
Hinterthanner Bürger auf Herausnahme ihres Ortsteils aus dem
Entwässerungskonzept aus. Sie werden an den Kanal angeschlossen werden, da
dieser Streckenabschnitt ansonsten mit 81.000,-- Euro aus der Förderung
fallen würde und die Zuleitung nach Schwarzenthonhausen und Hardt schon
gebaut wurde. Außerdem wies man darauf hin, daß der Ortsteil mit dem
Einverständnis der Bürger in das Entwässerungskonzept aufgenommen wurde.
Diana Hehenberger war als Sprecherin des Ortsteils vor Ort und beantragte
nun aktuell, die Kanaltrassen über private Ackerflächen zu führen, um auf
diese Weise die Straßen und den bestehenden Regenwasserkanal unangetastet
zu lassen Dies kann jedoch aufgrund der Rechtssicherheit nur mit dem
Eintrag von Grunddienstbarkeiten erfolgen, erläuterte Robert Hammer. Fakt
ist nun, daß Hinterthann an den Kanal angeschlossen wird und man über die
Trassenführung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wird, wobei die
Umplanungskosten nicht von der Gemeinde übernommen werden sollen. |