Gemeinderatssitzung vom 03. November 2011
Baugebiet
Parsberger Straße II
Hinter den Anwesen der Firma Gehr und der Firma Wittl soll
gebaut werden. Um die Planungen jedoch realisieren zu können, bedarf
es nicht nur der Aufstellung eines Bebauungsplans sondern auch einer
Änderung des Flächennutzungsplans. Diese beiden Punkte standen
daher in der jüngsten Gemeinderatssitzung zur Debatte.
Bereits
2005 hatte man im Gemeinderat über die Änderung des
Flächennutzungsplanes diskutiert, da am Ende der Parsberger Straße
im hinteren Bereich neues Baugebiet entstehen sollte. Allerdings sei
das Projekt aufgrund der Bürgereinwände gestoppt worden, erinnerte
Robert Hammer an die Vergangenheit und erläuterte, daß nun ein
kleineres Baugebiet vorgesehen sei. Eine frühzeitige Bürgerbefragung
sei zwar angeblich in anderen Gemeinden erfolgreich gewesen, doch in
Beratzhausen habe er da seine Zweifel, gab der Geschäftsleiter
bekannt und wollte die Einbindung der angrenzenden Nachbarn erst im
Rahmen der im Verfahren vorgesehenen Bürgerbeteiligung durchführen.
Basis der derzeitigen Planungen bildet das von den potentiellen
Bauherrn Wittl und Gehr in Auftrag gegebene Gutachten des
Ingenieurbüros Gutthan. Der hatte ausgerechnet, daß im Ort
Beratzhausen nur noch 13.717 qm Baufläche zur Verfügung stehen und
somit ein Bedarf an Baugrundstücken vorhanden sei, da man von einem
weiteren Wachstum der Gemeinde ausgehen könne. Der an der Parsberger
Straße geplante Wohnraum soll nun für US-Angehörige geschaffen
werden. Die Erschließung soll über die Parsberger Straße erfolgen,
der vorhandene Nutzungs-Charakter soll bei gleichzeitiger
Ortsabrundung erhalten bleiben. Anhand des angesetzten Faktors 0,4,
dies bedeutet das 0,4fache der „Eingriffsfläche“, müssen 3.405
qm Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden. Auf acht
Parzellen sind vier Doppelhäuser geplant, auf der Parzelle neun soll
eine Lagerhalle mit einer zulässigen Wohneinheit gebaut und auf der
Parzelle zehn ein Werkstattgebäude errichtet werden. Alle Gebäude
bis auf das Werkstattgebäude sind mit einem Satteldach geplant. Zum
Immissionsschutz der Wohnbebauung soll das geplante Mischgebiet mit
einem „Schallschutzbauwerk“ mit einer Mindesthöhe von 2,60m
abgegrenzt werden.
Frage nach Vertrag und Quadratmeterpreis
Gerhard
Rinkes wollte einem Flächennutzungsplan nicht vor Bekanntgabe der
Vertragsgestaltung und des Quadratmeterpreises zustimmen, zumal man
diese Punkte bereits in der Fraktionssprechersitzung hinterfragt
habe. Die Gemeinde könne schließlich jederzeit aus der
Bauleitplanung aussteigen und die Kosten seien sowieso von den
Bewerbern zu tragen, konterte Hammer und beharrte darauf, daß es
sich um voneinander unabhängige Entscheidungen handle. Auch die
Forderung Rinkes, die Kostenübernahme, so wie in anderen Bauanträgen
auch, in der Beschlußfassung zu fixieren, wollte Hammer nicht
umsetzen, denn er fürchtete, daß man im Falle von gerichtlichen
Schritten der Gemeinde eine Gefälligkeitsplanung unterstellen
könnte. Ebenso wollte er nicht über die zur Verfügung zu
stellenden Ausgleichsflächen diskutieren, sondern erst einmal das
Grundsätzliche auf die Reihe bringen. Angesichts der Planungen
erinnerte Martin Tischler an seinen Antrag vom 18. November 2010, der
bis dato noch nicht behandelt wurde. Bereits damals hatte er
notariell abgesicherte Verträge gefordert, die die Zufahrt zu den
weiter hinten liegenden Grundstücken gewähren, um eine spätere
Erschließung dieses Bereichs zu ermöglichen. Nur unter dieser
Voraussetzung werde er der Flächennutzungsplanänderung zustimmen,
gab Tischler bekannt. Bürgermeister Meier wollte diese Fragen jedoch
unabhängig voneinander sehen, um „nicht immer Bedingungen“ an
die Bauherrn zu stellen. Nach einer längeren Diskussion wurde der
Hinweis, „es wird erwartet, daß eine Durchfahrtmöglichkeit durch
die Parzelle neun gewährt wird“, in den Beschluss mit aufgenommen.
Somit stimmten die Gemeinderäte der 12. Änderung des
Flächennutzungsplans ebenso zu wie der Aufstellung des
Bebauungsplans „An der Parsberger Straße II“ und beauftragten
die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren durchzuführen.
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Beitritt
zur Energieagentur
Bevor man in Beratzhausen die Entscheidung gefällt hat, der
Energiegenossenschaft des Landkreises Regensburg und zwar der
„Kommunale Regensburger Land eG“, kurz: „KERL eG“
beizutreten, wurden die Gemeinderatsmitglieder erst einmal
detailliert vom Leiter der Energieagentur Regensburg Ludwig Friedl
über das Genossenschafts-Konstrukt im Landkreis Regensburg
augeklärt.
Zwei
Genossenschaften sollen im Landkreis Regensburg gegründet werden und
zwar zum einen die kommunale Projektgenossenschaft, in denen der
Landkreis und die Kommunen Anteile zeichnen sollen und zum anderen
die von der Politik völlig getrennte sogenannte Bürger- und
Beteiligungsgenossenschaft. Auf diese Weise sollen auf der einen
Seite die erneuerbaren Energien gefördert und auf der anderen Seite
soll mittels der Bürgerbeteiligung die Akzeptanz der Anlagen
gesteigert werden, sollen Wertschöpfung und Erträge in der Region
bleiben. Den Vorreiter will nun erst einmal der Landkreis spielen,
indem er die Dächer seiner Liegenschaften für Photovoltaikanlagen
zur Verfügung stellt. Nach und nach sollen die anderen
Energiegewinnungsformen Einzug in die bis dato noch nicht gegründeten
Energiegenossenschaften halten. Die Kommunale Regensburger Land eG
soll bei dem Konstrukt steuernd in das Geschehen eingreifen, indem
sie mithilft, erwünschte Projekte umzusetzen und zwar auch solche,
die für private Investoren aufgrund der fehlenden „Supergewinne“
uninteressant sind. Auf der anderen Seite soll sie diejenigen
Vorhaben verhindern, die sich zwar für den Investor gut rechnen,
aber nicht im Allgemeininteresse liegen, hatte Landrat Herbert
Mirbeth an die Gemeinderatsmitglieder geschrieben und appelliert,
dem KERL-Beitritt ihre Stimme zu geben.
Hintergrundfragen
Walter
Liedtke wollte nun aber erst einmal wissen, ob der Verbraucher die
Energie dann billiger beziehen wird. Dies werde sicherlich nicht der
Fall sein, aber dafür blieben Erträge und Renditen in der Region
und man könne vor Ort Einfluß nehmen, was passiert, erläuterte
Friedl dem Rat. Auch die Frage Martin Dechants, ob man denn nicht
das Ziel habe, autark zu werden, konnte er nicht bejahen und
konstatierte: „Wenn das möglich wäre, wäre das schön, aber das
sollte man nicht unbedingt jetzt als Ziel definieren“. Eine
Konkurrenz zu privaten Betreibern fürchteten Benedikt Söllner und
Rupert Liebl. Angesichts der Diskussion um den Beitritt zur
kommunalen Energiegenossenschaft konnte Gerhard Rinkes nicht
verstehen, wieso man erst kürzlich die Nutzung des Beratzhauser
Bauhofdachs für eine Photovoltaik-Anlage abgelehnt hatte. Xaver
Bleicher wiederum hatte ein anderes Problem. Er befürchtete, daß
der Bürger angesichts der Gründung von zwei Genossenschaften kaum
Einfluß auf Planungsentscheidungen haben wird. Bei der Gründung von
einem Verband würden 41 Bürgermeister 160.000 Bürgern
gegenüberstehen und hätten somit keinerlei
Durchsetzungsmöglichkeit, rechnete Friedl ihm vor. Liebl befürchtete
zudem einen Interessenskonflikt, da der Landkreis schließlich
gleichzeitig als Aufsichtsbehörde für den Bau von Windkrafträdern
fungiere. „Wie können Projekte realisiert werden, wenn derzeit
kaum Kapital vorhanden ist“, wollte Isabella Ruff Spangler wissen.
„Da ist noch alles offen“, erläuterte Friedl, führte eine
mögliche Vorfinanzierung durch den Landkreis ins Feld und wollte
vorallem möglichst rasch möglichst viele Bürger mobilisieren. Die
Umweltbeauftragte Diana Hehenberger wollte zwecks der
Ertragssteigerung für die Gemeinde noch eine kommunale
Genossenschaft dazwischengeschaltet sehen. Hinsichtlich der Windräder
sprach sie sich für die Aufstellung eines überkommunalen
Flächennutzungsplans aus und stellte bei der Gelegenheit die Frage
in den Raum: „Wollen wir hier überhaupt noch vier weitere
Windräder? -. Irgendwann müssen wir den Deckel drauf machen“.Auf
jeden Fall sei die Erstellung eines Flächennutzungsplans für die Gemeinde
im Oktober bei verschiedenen Büros angefragt worden, informierte Meier die
Anwesenden. Zu guter Letzt stimmten alle außer Walter Liedtke für den
Beitritt zur kommunalen Energiegenossenschaft und zwar mit einer
Beteiligung in Höhe von 1.000,-- Euro
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Rechnungsprüfungsausschuß
Begründung fürs Architektenhonorar
Geld
spielte auch eine Rolle bei den Anmerkungen des örtlichen
Rechnungsprüfungsausschusses. Da inzwischen die Stellungnahme der
Bauverwaltung vorliegt, wurde das Architektenhonorar für eine
„Mülltonneneinhausung“ im Gerhardingre Kindergarten erneut zur
Sprache gebracht. Die aus dem Jahr 2008 stammenden und vom damaligen
Bauingenieur entworfenen Planungen hätten sich als nicht umsetzbar
erwiesen und da die Bauverwaltung von August 2008 bis Februar 2009 nicht
besetzt gewesen sei, habe die Planung seitens der Verwaltung nicht
nachgebessert werden können, auch Fertigteile hätte man nicht verwenden
können, lautete die Begründung, warum man das Architekturbüro Landfried
beauftragt und eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart hatte.
Úmbuchung
Seniorennachmittag
Da
ein Seniorennachmittag theoretisch auch außerhalb des Volksfestes
stattfinden könnte, sollen diese Ausgaben nun nicht mehr unter
Haushaltspunkt „Volksfest“ sondern unter „Sonstige soziale Angelegenheiten
- Seniorenarbeit“ verbucht werden und werden sich daher nicht mehr in der
Volksfestbilanz niederschlagen. |