Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 03. November 2011

Baugebiet Parsberger Straße II

Hinter den Anwesen der Firma Gehr und der Firma Wittl soll gebaut werden. Um die Planungen jedoch realisieren zu können, bedarf es nicht nur der Aufstellung eines Bebauungsplans sondern auch einer Änderung des Flächennutzungsplans. Diese beiden Punkte standen daher in der jüngsten Gemeinderatssitzung zur Debatte.

Bereits 2005 hatte man im Gemeinderat über die Änderung des Flächennutzungsplanes diskutiert, da am Ende der Parsberger Straße im hinteren Bereich neues Baugebiet entstehen sollte. Allerdings sei das Projekt aufgrund der Bürgereinwände gestoppt worden, erinnerte Robert Hammer an die Vergangenheit und erläuterte, daß nun ein kleineres Baugebiet vorgesehen sei. Eine frühzeitige Bürgerbefragung sei zwar angeblich in anderen Gemeinden erfolgreich gewesen, doch in Beratzhausen habe er da seine Zweifel, gab der Geschäftsleiter bekannt und wollte die Einbindung der angrenzenden Nachbarn erst im Rahmen der im Verfahren vorgesehenen Bürgerbeteiligung durchführen. Basis der derzeitigen Planungen bildet das von den potentiellen Bauherrn Wittl und Gehr in Auftrag gegebene Gutachten des Ingenieurbüros Gutthan. Der hatte ausgerechnet, daß im Ort Beratzhausen nur noch 13.717 qm Baufläche zur Verfügung stehen und somit ein Bedarf an Baugrundstücken vorhanden sei, da man von einem weiteren Wachstum der Gemeinde ausgehen könne. Der an der Parsberger Straße geplante Wohnraum soll nun für US-Angehörige geschaffen werden. Die Erschließung soll über die Parsberger Straße erfolgen, der vorhandene Nutzungs-Charakter soll bei gleichzeitiger Ortsabrundung erhalten bleiben. Anhand des angesetzten Faktors 0,4, dies bedeutet das 0,4fache der „Eingriffsfläche“, müssen 3.405 qm Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden. Auf acht Parzellen sind vier Doppelhäuser geplant, auf der Parzelle neun soll eine Lagerhalle mit einer zulässigen Wohneinheit gebaut und auf der Parzelle zehn ein Werkstattgebäude errichtet werden. Alle Gebäude bis auf das Werkstattgebäude sind mit einem Satteldach geplant. Zum Immissionsschutz der Wohnbebauung soll das geplante Mischgebiet mit einem „Schallschutzbauwerk“ mit einer Mindesthöhe von 2,60m abgegrenzt werden.

Frage nach Vertrag und Quadratmeterpreis
Gerhard Rinkes wollte einem Flächennutzungsplan nicht vor Bekanntgabe der Vertragsgestaltung und des Quadratmeterpreises zustimmen, zumal man diese Punkte bereits in der Fraktionssprechersitzung hinterfragt habe. Die Gemeinde könne schließlich jederzeit aus der Bauleitplanung aussteigen und die Kosten seien sowieso von den Bewerbern zu tragen, konterte Hammer und beharrte darauf, daß es sich um voneinander unabhängige Entscheidungen handle. Auch die Forderung Rinkes, die Kostenübernahme, so wie in anderen Bauanträgen auch, in der Beschlußfassung zu fixieren, wollte Hammer nicht umsetzen, denn er fürchtete, daß man im Falle von gerichtlichen Schritten der Gemeinde eine Gefälligkeitsplanung unterstellen könnte. Ebenso wollte er nicht über die zur Verfügung zu stellenden Ausgleichsflächen diskutieren, sondern erst einmal das Grundsätzliche auf die Reihe bringen. Angesichts der Planungen erinnerte Martin Tischler an seinen Antrag vom 18. November 2010, der bis dato noch nicht behandelt wurde. Bereits damals hatte er notariell abgesicherte Verträge gefordert, die die Zufahrt zu den weiter hinten liegenden Grundstücken gewähren, um eine spätere Erschließung dieses Bereichs zu ermöglichen. Nur unter dieser Voraussetzung werde er der Flächennutzungsplanänderung zustimmen, gab Tischler bekannt. Bürgermeister Meier wollte diese Fragen jedoch unabhängig voneinander sehen, um „nicht immer Bedingungen“ an die Bauherrn zu stellen. Nach einer längeren Diskussion wurde der Hinweis, „es wird erwartet, daß eine Durchfahrtmöglichkeit durch die Parzelle neun gewährt wird“, in den Beschluss mit aufgenommen. Somit stimmten die Gemeinderäte der 12. Änderung des Flächennutzungsplans ebenso zu wie der Aufstellung des Bebauungsplans „An der Parsberger Straße II“ und beauftragten die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Beitritt zur Energieagentur

Bevor man in Beratzhausen die Entscheidung gefällt hat, der Energiegenossenschaft des Landkreises Regensburg und zwar der „Kommunale Regensburger Land eG“, kurz: „KERL eG“ beizutreten, wurden die Gemeinderatsmitglieder erst einmal detailliert vom Leiter der Energieagentur Regensburg Ludwig Friedl über das Genossenschafts-Konstrukt im Landkreis Regensburg augeklärt.

Zwei Genossenschaften sollen im Landkreis Regensburg gegründet werden und zwar zum einen die kommunale Projektgenossenschaft, in denen der Landkreis und die Kommunen Anteile zeichnen sollen und zum anderen die von der Politik völlig getrennte sogenannte Bürger- und Beteiligungsgenossenschaft. Auf diese Weise sollen auf der einen Seite die erneuerbaren Energien gefördert und auf der anderen Seite soll mittels der Bürgerbeteiligung die Akzeptanz der Anlagen gesteigert werden, sollen Wertschöpfung und Erträge in der Region bleiben. Den Vorreiter will nun erst einmal der Landkreis spielen, indem er die Dächer seiner Liegenschaften für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellt. Nach und nach sollen die anderen Energiegewinnungsformen Einzug in die bis dato noch nicht gegründeten Energiegenossenschaften halten. Die Kommunale Regensburger Land eG soll bei dem Konstrukt steuernd in das Geschehen eingreifen, indem sie mithilft, erwünschte Projekte umzusetzen und zwar auch solche, die für private Investoren aufgrund der fehlenden „Supergewinne“ uninteressant sind. Auf der anderen Seite soll sie diejenigen Vorhaben verhindern, die sich zwar für den Investor gut rechnen, aber nicht im Allgemeininteresse liegen, hatte Landrat Herbert Mirbeth an die Gemeinderatsmitglieder geschrieben und appelliert, dem KERL-Beitritt ihre Stimme zu geben.

Hintergrundfragen
Walter Liedtke wollte nun aber erst einmal wissen, ob der Verbraucher die Energie dann billiger beziehen wird. Dies werde sicherlich nicht der Fall sein, aber dafür blieben Erträge und Renditen in der Region und man könne vor Ort Einfluß nehmen, was passiert, erläuterte Friedl dem Rat. Auch die Frage Martin Dechants, ob man denn nicht das Ziel habe, autark zu werden, konnte er nicht bejahen und konstatierte: „Wenn das möglich wäre, wäre das schön, aber das sollte man nicht unbedingt jetzt als Ziel definieren“. Eine Konkurrenz zu privaten Betreibern fürchteten Benedikt Söllner und Rupert Liebl. Angesichts der Diskussion um den Beitritt zur kommunalen Energiegenossenschaft konnte Gerhard Rinkes nicht verstehen, wieso man erst kürzlich die Nutzung des Beratzhauser Bauhofdachs für eine Photovoltaik-Anlage abgelehnt hatte. Xaver Bleicher wiederum hatte ein anderes Problem. Er befürchtete, daß der Bürger angesichts der Gründung von zwei Genossenschaften kaum Einfluß auf Planungsentscheidungen haben wird. Bei der Gründung von einem Verband würden 41 Bürgermeister 160.000 Bürgern gegenüberstehen und hätten somit keinerlei Durchsetzungsmöglichkeit, rechnete Friedl ihm vor. Liebl befürchtete zudem einen Interessenskonflikt, da der Landkreis schließlich gleichzeitig als Aufsichtsbehörde für den Bau von Windkrafträdern fungiere. „Wie können Projekte realisiert werden, wenn derzeit kaum Kapital vorhanden ist“, wollte Isabella Ruff Spangler wissen. „Da ist noch alles offen“, erläuterte Friedl, führte eine mögliche Vorfinanzierung durch den Landkreis ins Feld und wollte vorallem möglichst rasch möglichst viele Bürger mobilisieren. Die Umweltbeauftragte Diana Hehenberger wollte zwecks der Ertragssteigerung für die Gemeinde noch eine kommunale Genossenschaft dazwischengeschaltet sehen. Hinsichtlich der Windräder sprach sie sich für die Aufstellung eines überkommunalen Flächennutzungsplans aus und stellte bei der Gelegenheit die Frage in den Raum: „Wollen wir hier überhaupt noch vier weitere Windräder? -. Irgendwann müssen wir den Deckel drauf machen“.Auf jeden Fall sei die Erstellung eines Flächennutzungsplans für die Gemeinde im Oktober bei verschiedenen Büros angefragt worden, informierte Meier die Anwesenden. Zu guter Letzt stimmten alle außer Walter Liedtke für den Beitritt zur kommunalen Energiegenossenschaft und zwar mit einer Beteiligung in Höhe von 1.000,-- Euro

Rechnungsprüfungsausschuß

Begründung fürs Architektenhonorar
Geld spielte auch eine Rolle bei den Anmerkungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses. Da inzwischen die Stellungnahme der Bauverwaltung vorliegt, wurde das Architektenhonorar für eine „Mülltonneneinhausung“ im Gerhardingre Kindergarten erneut zur Sprache gebracht. Die aus dem Jahr 2008 stammenden und vom damaligen Bauingenieur entworfenen Planungen hätten sich als nicht umsetzbar erwiesen und da die Bauverwaltung von August 2008 bis Februar 2009 nicht besetzt gewesen sei, habe die Planung seitens der Verwaltung nicht nachgebessert werden können, auch Fertigteile hätte man nicht verwenden können, lautete die Begründung, warum man das Architekturbüro Landfried beauftragt und eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart hatte.

Úmbuchung Seniorennachmittag
Da ein Seniorennachmittag theoretisch auch außerhalb des Volksfestes stattfinden könnte, sollen diese Ausgaben nun nicht mehr unter Haushaltspunkt „Volksfest“ sondern unter „Sonstige soziale Angelegenheiten - Seniorenarbeit“ verbucht werden und werden sich daher nicht mehr in der Volksfestbilanz niederschlagen.