Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 01. Dezember 2011

Autobahnausschilderung: Drei Abstimmungsvorschläge und kein Ergebnis

Mit drei abgelehnten Beschlussvorschlägen endete die Abstimmung über den vom Kuratorium Europäische Kulturarbeit initiierten Antrag, an der Autobahnausfahrt Beratzhausen mit zwei Schildern auf den Europa-Skulpturen-Park hinzuweisen. Der erste Vorsitzende des Kuratoriums, das erst kürzlich mit dem Kulturpreis des Landkreises ausgezeichnet wurde, wollte auf diese Weise die weichen bestehenden Standortfaktoren mit den sogenannten „harten“ verknüpfen, indem man Besucher in den Markt Beratzhausen lockt, was wiederum der örtlichen Wirtschaft und der Gastronomie zu Gute kommen würde.

Fährt man auf der Autobahn, so fällt auf, daß immer mehr Gemeinden oder aber ganze Regionen mittels großer Hinweistafeln für ihren Ort werben, indem sie eine für sie typische Besonderheit mittels einer Grafik und wenigen Worten hervorheben. Dies wollte der Kuratoriumsvorsitzende Josef Bezold nun auch für Beratzhausen ins Leben rufen und zwar durch den Hinweis „Europa-Skulpturenpark Beratzhausen“. Kulturreferent Michael Eibl wies im Rahmen der Gemeinderatssitzung nochmals darauf hin, daß es sich hier um ein Alleinstellungsmerkmal der Marktgemeinde handelt. Schon in der Sitzungsvorlage fand sich ein diesbezüglicher Hinweis, denn Beratzhausen kann nicht nur auf zwei Jahrzehnte intensive Kulturarbeit zurückblicken, sondern hat inzwischen über 40 Skulpturen im öffentlichen Raum positioniert und die meisten davon finden sich in der Ortsmitte im Europa-Skulpturenpark entlang der Laber. „Diese von namhaften Bildhauern im Rahmen von vier Internationalen Bildhauersymposien entstandenen Plastiken sind eine touristische Attraktion von europäischem Rang“ lautete eine der Begründungen für den Antrag. Seitens der Autobahndirektion steht dem Vorhaben nichts im Wege, die Kosten wurden mit rund 15.000,-- Euro beziffert, auch wenn die Schilder selber nur jeweils 4.500,-- Euro kosten würden. Beim Rest handelt es sich um eine Einmalzahlung für Einschränkungen und Pflege. Der Landrat hat bereits einen Zuschuss in Höhe von 2.500,-- Euro zugesagt und das Kuratorium für Europäische Kulturarbeit 1.000,-- Euro. Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat nun eine eventuelle Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 10.000,-- Euro vorgeschlagen, da dieser Betrag durch die Einsparung der Leibrente Wiendl „gedeckelt“ werden könnte. Vor Beginn der eigentlichen Diskussion hatte Kulturreferent Eibl nochmals auf die positiven Auswirkungen wie eine Vernetzung und die Einbindung der Ortsteile sowie der Gastronomie hingewiesen und zudem versichert, daß das Kuratorium in Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüro des Landkreises für weitere Werbemaßnahmen sorgen werde.

Kulturgut nicht verkäuflich
Walter Liedtke konnte sich mit den Schildern an der Autobahn generell nicht recht anfreunden und bemängelte zudem, daß man sonst über jede 50,-- Euro diskutiere und hier einen so großen Betrag investieren solle. Die Idee sei nicht schlecht, aber angesichts der Haushaltskonsolidierung könne er erst zustimmen, wenn weitere Mitfinanzierer gefunden werden, kommentierte Andreas Niebler das Vorhaben und wollte die Renteneinsparung nicht gleich wieder ausgeben. Dieser Meinung schloß sich auch Gerhard Rinkes an, während Wolfgang Weiß das Projekt nicht generell ablehnen wollte, aber erst einmal bis zur Haushaltsberatung aufschieben wollte. Einen ganz progressiven Vorschlag hatte Josef Weigert, er wollte die Kunstwerke zwecks der Finanzierung ganz einfach verkaufen. Eine Aussage, die Eibl auf den Plan rief. Er erinnerte daran, daß sich zum einen sowohl die Gemeinde als auch der Landkreis mit den Werken schmücken und es sich auf der anderen Seite um Schenkungen an den Markt Beratzhausen handelt, sie somit zum nicht veräußerbaren Kulturgut der Gemeinde gehören. Schließlich verkaufe man generell nicht die Kulturgüter einer Gemeinde, konstatierte er abschließend. Gleichzeitig signalisierte der Kulturreferent, daß das Kuratorium sich sicherlich noch um weitere Sponsoren kümmern werde, diesen jedoch mitteilen müsse, in welcher Höhe sich die Gemeinde beteiligen wird. Daher lautete sein Abstimmungsvorschlag, daß sich die Gemeinde unter der Voraussetzung einen genehmigten Haushalt vorweisen zu können, mit 8.000,-- Euro an dem Projekt beteiligen wird. Über ein prinzipielles „ja zum Projekt“unter dem Vorbehalt der Haushaltskonsolidierung wollte Josef Hauser abstimmen, während die Benedikt Söllner eine Beteiligung der Gemeinde ausgeschlossen sehen wollte. Nachdem dieser Vorschlag mit 13 zu sieben Stimmen abgelehnt worden war, wurden sowohl Hausers als auch Eibls Vorschläge ebenfalls mit dem in etwa gleichen Stimmenverhältnis negiert.

Neue Auflagen für das Baugebiet Parsberger Straße II

Eigentlich sollte nur über einige redaktionelle Änderungen in den Entwurfsunterlagen für das Baugebiet Parsberger Straße II vorgenommen werden, doch zur Sprache und Diskussion kamen noch die Auswirkungen des Gerichtsurteils bezüglich des Bebauungsplans Schwarzenthonhausen und die bereits eingetroffenen Einwände einiger „Träger öffentlicher Belange“.

In der Sitzung vom 03. November hatte der Gemeinderat die 12. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans „An der Parsberger Straße II“ beschlossen. Das Planungsbüro hatte der Verwaltung einige marginale textliche Änderungen am Folgetag nachgereicht, wie zum Beispiel den Zusatz zur zulässigen Wohneinheit im Hallengebäude „für Betriebsangehörige“ oder aber eine weitere Eingrenzung der Dacheindeckungen, die nun durch den Gemeinderat abgesegnet werden sollten. Doch Geschäftsleiter Robert Hammer sah angesichts des Gerichtsurteils „Schwarzenthonhausen“ Probleme auf die Gemeinde zukommen. Der Dreh- und Angelpunkt im verlorenen Prozess zum Bebauungsplan Schwarzenthonhausen sei der fehlende auf die gesamte Gemeinde bezogene Bedarfsnachweis gewesen. Diese Vorgabe müsse man nun bei der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans auf jeden Fall berücksichtigen, somit reiche die bereits vorgenommene Erhebung nicht aus. Außerdem müßte man eventuelle Leerstände oder aber Flächen mit abbruchreifen Gebäuden ebenfalls berücksichtigen, klärte Hammer die Gemeinderäte über die Auswirkungen des Gerichtsurteils auf.

Einführung Baumanagement
Aufgrund der Tatsache, daß in der Parsberger Straße relativ kompakte Gebäude auf relativ kleinen Grundstücken für US-amerikanische Staatsbürger entstehen sollen, wollten Träger Öffentlicher Belange zudem eine künftige Nutzung dieser Gebäude aufgezeigt bekommen, erläuterte er weitere Einwände und nannte die Einführung eines Baumanagements als eventuelle Lösung des Problems. Die Untere Naturschtuzbehörde bestehe auf eine zusammenhängende Ausgleichsfläche und im Übrigen müsse eine Lösung hinsichtlich der vorgesehenen temporären Zufahrt zum Werksgelände gefunden werden, da hier Interessenkonflikte zwischen Industrie- und Wohngebiet befürchtet werden. Die geplant Halle sollte im Einzelgenehmigungsverfahren behandelt werden und außerdem würde der Vorwurf der „Gefälligkeitsplanung“ im Raum stehen, berichtete der Geschäftsleiter vom Stand der Dinge. Gerhard Rinkes wollte bei der Gelegenheit wissen, wie es mit der Zufahrtsregelung zu den hinteren Grundstücke über den Privatgrund aussehe. „Wir sind auf einem guten Weg“ lautete hier die Antwort. Einstimmig nahm man abschließend von den Veränderungen im Verfahren Kenntnis.