Berichte aus dem Gemeinderat |
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Gemeinderatssitzung vom 01. Dezember 2011 Autobahnausschilderung: Drei Abstimmungsvorschläge und kein Ergebnis
Fährt man auf der Autobahn, so fällt auf, daß immer mehr Gemeinden oder aber ganze Regionen mittels großer Hinweistafeln für ihren Ort werben, indem sie eine für sie typische Besonderheit mittels einer Grafik und wenigen Worten hervorheben. Dies wollte der Kuratoriumsvorsitzende Josef Bezold nun auch für Beratzhausen ins Leben rufen und zwar durch den Hinweis „Europa-Skulpturenpark Beratzhausen“. Kulturreferent Michael Eibl wies im Rahmen der Gemeinderatssitzung nochmals darauf hin, daß es sich hier um ein Alleinstellungsmerkmal der Marktgemeinde handelt. Schon in der Sitzungsvorlage fand sich ein diesbezüglicher Hinweis, denn Beratzhausen kann nicht nur auf zwei Jahrzehnte intensive Kulturarbeit zurückblicken, sondern hat inzwischen über 40 Skulpturen im öffentlichen Raum positioniert und die meisten davon finden sich in der Ortsmitte im Europa-Skulpturenpark entlang der Laber. „Diese von namhaften Bildhauern im Rahmen von vier Internationalen Bildhauersymposien entstandenen Plastiken sind eine touristische Attraktion von europäischem Rang“ lautete eine der Begründungen für den Antrag. Seitens der Autobahndirektion steht dem Vorhaben nichts im Wege, die Kosten wurden mit rund 15.000,-- Euro beziffert, auch wenn die Schilder selber nur jeweils 4.500,-- Euro kosten würden. Beim Rest handelt es sich um eine Einmalzahlung für Einschränkungen und Pflege. Der Landrat hat bereits einen Zuschuss in Höhe von 2.500,-- Euro zugesagt und das Kuratorium für Europäische Kulturarbeit 1.000,-- Euro. Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat nun eine eventuelle Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 10.000,-- Euro vorgeschlagen, da dieser Betrag durch die Einsparung der Leibrente Wiendl „gedeckelt“ werden könnte. Vor Beginn der eigentlichen Diskussion hatte Kulturreferent Eibl nochmals auf die positiven Auswirkungen wie eine Vernetzung und die Einbindung der Ortsteile sowie der Gastronomie hingewiesen und zudem versichert, daß das Kuratorium in Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüro des Landkreises für weitere Werbemaßnahmen sorgen werde.
Kulturgut nicht verkäuflich |
Neue Auflagen für das Baugebiet Parsberger Straße II Eigentlich sollte nur über einige redaktionelle Änderungen in den Entwurfsunterlagen für das Baugebiet Parsberger Straße II vorgenommen werden, doch zur Sprache und Diskussion kamen noch die Auswirkungen des Gerichtsurteils bezüglich des Bebauungsplans Schwarzenthonhausen und die bereits eingetroffenen Einwände einiger „Träger öffentlicher Belange“. In der Sitzung vom 03. November hatte der Gemeinderat die 12. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans „An der Parsberger Straße II“ beschlossen. Das Planungsbüro hatte der Verwaltung einige marginale textliche Änderungen am Folgetag nachgereicht, wie zum Beispiel den Zusatz zur zulässigen Wohneinheit im Hallengebäude „für Betriebsangehörige“ oder aber eine weitere Eingrenzung der Dacheindeckungen, die nun durch den Gemeinderat abgesegnet werden sollten. Doch Geschäftsleiter Robert Hammer sah angesichts des Gerichtsurteils „Schwarzenthonhausen“ Probleme auf die Gemeinde zukommen. Der Dreh- und Angelpunkt im verlorenen Prozess zum Bebauungsplan Schwarzenthonhausen sei der fehlende auf die gesamte Gemeinde bezogene Bedarfsnachweis gewesen. Diese Vorgabe müsse man nun bei der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans auf jeden Fall berücksichtigen, somit reiche die bereits vorgenommene Erhebung nicht aus. Außerdem müßte man eventuelle Leerstände oder aber Flächen mit abbruchreifen Gebäuden ebenfalls berücksichtigen, klärte Hammer die Gemeinderäte über die Auswirkungen des Gerichtsurteils auf.
Einführung
Baumanagement |