Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 5. Mai 2012

Flächennutzungsplan wird neu erstellt

Schon seit über einem Jahr beschäftigt sich der Bund Naturschutz mit dem Thema „Flächennutzungsplan“. Nun stellten Alexander Pöppl und Axel Göttlein das Projekt dem Gemeinderat vor und zwar mit der Bitte, ihnen den Auftrag zur Fortführung zu erteilen. Es sei höchste Zeit, endlich einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen und in diesem Zusammenhang die Frage zu beantworten „wohin will Beratzhausen gehen“, konstatierte Pöppl, bevor Göttlein die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten demonstrierte. Er wies zudem nochmals explizit darauf hin, daß es sich bei einem Flächennutzungsplan um ein wichtiges Instrument zur Planung der Ortsentwicklung handle und die Bebauungspläne vom Flächennutzungsplan abgeleitet werden.

Nach einer Bestandsaufnahme müsse man sich sicher die Frage stellen, ob Beratzhausen in Richtung Wirtschaftsstandort, Fremdenverkehrsort oder aber Naturoase gehen wolle, gab Pöppl zu bedenken und regte an, diese Fragen öffentlich zu diskutieren. Die Einbindung der Bürger und die Transparenz waren auch Göttlein ein ausgesprochenes Anliegen. Zusammen mit Elisabeth Spitzenberger haben sie bereits die ersten Schritte unternommen, sich diverse Daten und vorallem das EDV-Programm besorgt, um das Ganze digital erfassen zu können. Zunächst einmal müsse die Ausgangslage erfaßt werden, bevor man die Planung unter Abwägung der unterschiedlichen Nutzungs- und Schutzansprüche in Angriff nehmen könne, gab der Referent den Anwesenden zu bedenken und erläuterte die Details. Auf der einen Seite sind es die Faktoren, die von anderen Stellen bereits festgelegt wurden, wie zum Beispiel die Boden- und Baudenkmäler sowie die Verkehrs- und Versorgungstrassen. Diese Daten können problemlos in das Programm eingespielt werden, während die vorhandenen Flächen und ihre Nutzung von der Gemeinde eingepflegt werden können. Die Kartierung der prägenden Landschaftselemente, wie zum Beispiel von bedeutenden Hecken und Wiesenflächen könnten vom Bund Naturschutz übernommen werden.

Planung nach Leitbildentwicklung
Nach Abschluß der Aufnahme der Ist-Situation steht dann einer Planung nach vorheriger Leitbildentwicklung nichts mehr im Wege. Während die Festsetzung von Flächen für Siedlungen und Gewerbe von den Kommunalpolitikern erfolgen muß, könnte der Bund Naturschutz die Bereiche Boden, Natur und Landschaft übernehmen. Im gleichen Atemzug muß jedoch auch der Landschaftsplan überarbeitet werden, erläuterte Göttlein und demonstrierte anhand des Programms GIS, die Möglichkeiten der digitalen Darstellung des Flächennutzungsplans. Da das Programm kostenlos sei und die Datenerfassung, -auswertung und -aktualisierung durch den BN und die Gemeinde erfolgen könne, handle es sich um eine sehr kostengünstige Möglichkeit, einen neuen Flächennutzungsplan auf den Weg zu bringen. Lediglich die endgültige Abstimmung müßte im Anschluß durch ein entsprechend qualifiziertes Büro erfolgen. Gleichzeitig erinnerte der Referent daran, daß ein Flächennutzungsplan normalerweise nur 15 Jahre Gültigkeit hat, der Beratzhauser Plan jedoch aus dem Jahre 1998 stammt, wodurch der Strukturwandel sich hier in keinster Weise widerspiegeln könne.

BN erhält Auftrag
"Noch nie war es so einfach, alle Interessen in den Planungsprozess mit einzubinden“, appellierte Göttlein an die Räte, den Startschuss für die Erstellung eines neuen Plans zu geben und setzte sich erneut für eine Planung von den Bürgern für die Bürger ein. Josef Hauser wollte nun wissen, wie die Bürgereinbindung aussehen soll. Hier konnte sich der Vertreter des BN unter anderem die Kartierung alter Wege und Kulturgüter vorstellen, da diese Fakten in keiner offiziellen Datenerfassung registriert werden. Als „ausgesprochen wichtiges“ Planungsinstrument stufte auch Robert Hammer die Erstellung eines neuen Flächennutzungsplans ein und gab zu bedenken, daß man im Falle der Beauftragung eines Büros mit einer sechsstelligen Summe rechnen müsse, die sich durch die Aufgabenübernahme durch den BN massiv minimieren würde. Schlußendlich wurde dem Bund Naturschutz der Auftrag erteilt, das begonnene Projekt fortzuführen. Eine konkrete Abstimmung der Aufgabenverteilung soll mit der Verwaltung erfolgen, weitere Interessengruppen sollen zur Mitarbeit aufgerufen werden. Gleichzeitig sollen die auf die Gemeinde zukommenden Kosten eruiert werden.

Wechsel vom Schulverbund zum Schulverband mit Parsberg

Seit zwei Jahren führt die Gottfried-Kölwel-Schule nun schon den Titel „Mittelschule ohne Schüler“. Dieses Novum wird jetzt nicht länger aufrecht zu erhalten sein, denn in absehbarer Zeit wird wohl keine Klasse mehr gebildet werden können. Doch das Ganze hat auch Konsequenzen, denn bis dato befand man sich im Schulverbund mit Parsberg und nun wird man zur Verbandsform wechseln müssen und das ist mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden.

Im Grunde mußte man bereits seit längerem damit rechnen, daß die Verbundsituation nicht mehr aufrecht zu erhalten ist, denn immer hat es sich herauskristallisiert, daß man in Beratzhausen angesichts der sinkenden Schülerzahlen keine eigene Klasse mehr bilden kann. Nun ist inzwischen seitens des Schulamtsdirektors Heribert Stautners und der Regierung der Oberpfalz die offizielle Aufforderung eingetroffen, den Mittelschulstandort aufzulösen. 662,50 Euro muß Beratzhausen derzeit pro Schüler per anno an die Stadt Parsberg Gastschulbeiträge bezahlen. Hinzu kommen die Beförderungskosten. Doch mit dem neuen Schuljahr werden es angesichts der neuen Konstellation zunächst einmal 3390,-- Euro sein, denn die Verbandsmitglieder müssen sich an den Investitionen und den laufenden Kosten der Schule beteiligen. Da sich die aus Sanierungsmaßnahmen resultierende Verschuldung des Verbandes laufend reduziert, werden es 2013 allerdings nur noch 2600,-.-. Euro sein und man kann auch in den Folgejahren von einer weiteren Minimierung ausgehen. Allerdings sind in diesen Beiträgen bereits die Kosten für die Beförderung enthalten. Im Haushalt werden sich die Mehraufwendungen laut Auskunft Bürgermeister Konrad Meiers mit rund 100.000,-- Euro bemerkbar machen. Proportional zur entsendeten Schülerzahl werden von allen Gemeinden Verbandsräte entsendet. Im Falle Beratzhausens werden dies voraussichtlich zwei sein, während Parsberg fünf, Hohenfels und Lupburg je einen stellen. Konrad Meier wies die Räte im Übrigen darauf hin, daß man im Falle eines ablehnenden Gemeinderatsbeschlusses damit rechnen müsse, per Order dem Verband zugewiesen zu werden. Mehrheitlich wurde daher der Beitritt zum Schulverband Parsberg beschlossen.

Schwierige Straßenklassifizierungen in Schrotzhofen

Fast schon grotesk endete die Behandlung des Antrags einiger Schrotzhofener Bürger auf die Einstufung ihres Straßenzuges in die Kategorie „Hauptstraße:“, denn Oswald Kailer hatte einen ähnlich lautenden Antrag gestellt, den er zwar immer wieder änderte, aber nicht zurückziehen wollte. Am Ende hieß es dann über zwei fast gleichlautende Beschlüsse abzustimmen. Während der Antrag Kailers abgelehnt wurde, erreichte der Antrag der Bürger eine Mehrheit von neun zu sechs Stimmen.

In der vergangenen Gemeinderatssitzung hatte man aufgrund eines Antrags der FW-, UB- und SPD-Fraktionen die Verwaltung mit einem Kostenvergleich beauftragt, um zu eruieren, mit welcher Kostenreduktion eine Verlegung der Kanaltrasse im Grünstrreifenbereich verbunden wäre. Während die Verlegung im Straßenbereich mit 28.000,-- Euro Netto zu Buche schlagen würde, wären es im Grünbereich 9.000,-- Euro Netto zuzüglich des eventuell notwendigen Grunderwerbs, nannte Hans Gleixner vom Büro Kehrer die ermittelten Zahlen und gab zu bedenken, daß man die Straßen bei dieser Variante nicht befahren dürfe, da sie den Baustellenverkehr nicht unbeschadet überstehen würden. Doch all die Ersparniskalkulationen waren sowieso hinfällig, da Robert Hammer in Gesprächen mit den Anwohnern bereits im Vorfeld in Erfahrung gebracht hatte, daß die ihre Flächen nicht für die Kanalverlegung zur Verfügung stellen wollen. Somit wurde einstimmig die Verlegung der Trassen in den Straßenbereich beschlossen.

Klassifizierungsmerkmale für Straßen
Etwas schwieriger gestaltete sich da schon die Klassifizierung einzelner Straßenzüge. Die Anwohner des sogenannten Abschnittes V hatten den Antrag gestellt, ihre Straße als Hauptverkehrsstraße einzustufen, wodurch sich eine Veranlagung 30:70 ergeben würde. Seit Jahrzehnten würde die in der entsprechenden Breite ausgebaute Straße als Hauptverkehrsstraße und als Umleitungsstrecke im Falle von Unfällen auf der Kreisstraße fungieren, hatten sie argumentiert und zudem auf den hohen Liefer- und Busverkehr und diverse andere Merkmale hingewiesen, die auf eine übergeordnete Funktion der Straße schließen lassen. Geschlossen hatten sich diese Bürger zudem für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ausgesprochen. Nachdem Robert Hammer den Gemeinderäten die diversen Klassifizierungsmerkmale für Straßen erläutert hatte, war er zu dem Schluß gekommen, daß der betroffene Straßenzug seit Bestehen der Kreisstraße nicht mehr als Hauptverkehrsstraße anzusehen sei. Unstrittig sei jedoch, daß die Straße bereits erstmalig hergestellt worden ist und somit das Ausbaubeitragsrecht zur Anwendung kommen muß. Im Falle der Einstufung als reine Anliegerstraße hieße dies allerdings trotzdem, daß 80% der Kosten von den Anliegern zu zahlen wären. Martin Dechant wies in der Sitzung darauf hin, daß die Straße nach wie vor als Hauptstraße genutzt werde und plädierte für ein Entgegenkommen seitens der Gemeinde, da die öffentlichen Flächen in diesem Bereich von den Anwohnern gepflegt werden und sie auf diese Weise seit Jahren dem Markt Arbeit abnehmen. Von einer „Quadratur des Kreises“ sprach Andreas Niebler angesichts der Diskussionen, welche Straßenzüge in Schrotzhofen nun welche Funktion erfüllen und Alois Dürr wurde es beim Jonglieren mit den nummerierten Straßenzügen „fast schwindlig“, dennoch erinnerte er in diesem Zusammenhang an die historische Ortsdurchfahrt, während sich Dechant für alle Straßen eine Abrechnung 30:70 wünschte und Martin Tischler nach einem anderen als den derzeit festgelegten Abrechnungssatz fragte. In letzterem Fall müßte jedoch die Straßenausbaubeitragssatzung geändert werden. Nach der sehr lange dauernden Erörterung wurde einstimmig beschlossen das Straßenbeleuchtungsthema nochmals mit allen Schrotzhofenern zu diskutieren. Mit neun zu sechs Stimmen wurde dem Antrag der Anlieger der Erschließungsanlage V stattgegeben.