Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2012

Linie des Landratsamtes befolgt

 Angesichts des Kanal- und Straßenbaus standen die Klarstellungssatzungen für Schwarzenthonhausen und Schrotzhofen sowie die zahlreichen Einwendungen und Anträge der betroffenen Bürger im Mittelpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung. Aufgrund der Komplexität des Themas hatten sich die Fraktionssprecher und die Bürgermeister zu diversen Gesprächen zusammengesetzt und zudem die Fachabteilung des Landratsamtes zu Rate gezogen.

Robert Hammer hatte die umfangreiche Einführung in das Thema „Satzungen“ übernommen und gleich zu Beginn darauf hingewiesen, daß im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Grundstückseigentümern und Verwaltung oft nur ein Rechtsurteil für Klarheit sorgen könne. Er habe immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, wehrte sich der Geschäftsleiter gegen diverse im Vorfeld erfolgte Angriffe und gab zu bedenken, daß im Falle von gegensätzlichen Auffassungen gefällte Kulanzentscheidungen immer finanzielle Mehrbelastungen für die andere Seite mit sich bringe. Dennoch habe man die Meinungen der betroffenen Grundstückseigentümer eingeholt und versucht, die in diesem Zusammenhang stehenden Einwendungen abzuklären. Die Vorgeschichte für die Abrechnungsmodalitäten reiche dabei bis in das Jahr 2009 zurück, denn damals habe der kommunale Prüfungsverband die Gemeinde aufgefordert, die Ausbaubeitragssatzung auf alle Ortsteile anzuwenden, erinnerte Hammer an die Historie.


Einschaltung Landratsamt aufgrund UB- / FW-Antrag
Seit Erlaß der Bescheide für Schwarzenthonhausen seien nun Widersprüche eingereicht worden, berichtete Hammer vom weiteren Verlauf, um gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß nur eine klare Definition von Innen- und Außenbereich für Rechtssicherheit in der weiteren Beurteilung führen könne. Doch der zunächst vorgelegt Vorschlag der Grenzziehung sei auf heftige Kritik gestoßen, gab er bekannt und sah das den Gemeinderäten zu diesem Thema an die Hand gegebene umfangreiche „Geheft“ als notwendig an, da er so den Nachweis erbringen könne, daß die Gemeinderäte vor der Entscheidungsfindung alle Unterlagen an die Hand bekommen haben. Ursprünglich hatte man das Thema Klarstellungssatzungen bereits in der Juni-Sitzung behandeln wollen, doch UB und FW hatten aufgrund der Komplexität den Antrag auf Hinzuziehung der Fachstelle im Landratsamt gestellt, woraufhin das Ganze vertagt worden war. Ende Juni hatte nun das besagte Beratungsgespräch stattgefunden. Laut Fachbehörde soll der Innenbereich entlang der bebauten Grundstücke abgegrenzt werden und umfaßt nicht wie von Hammer favorisiert die Straßen. Die Meinung des Landratsamtes sei erschließungs- und beitragsrechtlich überzeugender, kommentierte Andreas Niebler diese beiden Standpunkte und ergänzte, daß in den Gesprächen deutlich geworden sei, daß die Trennungslinie zwischen Innen- und Außenbereich durchaus im Zick-Zack verlaufen und sich sowohl an der Nutzung als auch an der Ortsabrundung orientieren könne. Auch wenn das Landratsamt nur eine beratende Funktion habe, plädiere seine Fraktion für die Orientierung an diesen Vorgaben, berichtete er von den internen Diskussionen. Niebler bedauerte allerdings, daß man sich nicht bereits 2009 auf diese Linienführung verständigt hatte, denn dann wäre die Bevölkerung nicht derartig verunsichert worden, hätte es nicht massive Verstimmungen gegeben, hätte man die Aggressionen vermeiden können. Angesichts dieser Kritik führte Bürgermeister Konrad Meier die Gerichtsentscheidung rund um die Ortsabrundungssatzung für Schwarzenthonhausen ins Feld, die das Ganze erst ins Rollen gebracht habe. Doch hier wurde der Kläger Peter Forster auf den Plan gerufen. Er meldete sich aus dem Zuhörer-Raum zu Wort, um sich dagegen zu wehren, als Schuldiger dargestellt zu werden und gab Niebler in dem Punkt Recht, daß die Bevölkerung nie richtig informiert worden sei. Meier verwies Forster recht heftig mit dem Hinweis auf ein nicht gewährtes Rederecht in die Schranken.

Hohe Rechtssicherheit
Generell waren sich die Fraktionen einig, angesichts der hohen Rechtssicherheit die Vorgaben des Landratsamtes anzunehmen, schlossen sich somit der Meinung Nieblers an. Nach der Findung dieses gemeinsamen Nenners wurden die zahlreichen Stellungnahmen und Anträge der Bürger im Einzelnen behandelt. In allen Fällen wurde zwar von den Einwendungen Kenntnis genommen, gleichzeitig jedoch wiederum auf besagte Linienführung des Landratsamtes verwiesen. Hammer verdeutlichte zudem, daß im Außenbereich im Falle von Bauvorhaben nun in Zukunft nur noch der „Privilegierungsparagraph“ zur Anwendung kommen könne, auf der anderen Seite jedoch bereits erteilte Baugenehmigungen nicht von der Klarstellungssatzung negiert würden. Bevor die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen wurden, verlangte Georg Beer eine Erklärung der unterschiedlichen durch den Raum schwirrenden Satzungen. Laut der Kurzdefinitionen von Hammer beinhaltet die Klarstellungssatzung die Innen- und Außenbereichssatzung, während die Ergänzungssatzung mit einer Art Ortsabrundung gleichzusetzen sei und die Einbeziehungssatzung zwischen zwei bebauten Grundstücken liegende Flächen bei Bauinteresse in den Innnenbereich implementiere. Der Gesamtbetrag für den Kanal- und Straßenbau bleibe immer gleich, doch je weniger Innenbereichsflächen ausgewiesen seien, desto größer seien die Einzelbelastungen mahnte der Geschäftsleiter. Zum Schluß des öffentlichen Teils der Sitzung wurden die Klarstellungssatzungen für die Ortsteile Schwarzenthonhausen und Schrotzhofen beschlossen.

Norma-Vertrag unterzeichnet – Zustimmung Gemeinderat steht noch aus

Laut Auskunft Bürgermeister Konrad Meiers wurde nun am vergangenen Donnerstag der Verkaufsertrag mit der Norma bei einem Notar in Fürth unterzeichnet, allerdings wie in solchen Fällen üblich, wurde er mit der Klausel versehen, daß der Gemeinderat dem Vertragswerk über den Verkauf des Wiendl-Gelände zustimmen muß. Postwendend hatte man diesen Tagesordnungspunkt daher in die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung aufgenommen. Allerdings wurde dem Vertrag hier noch nicht zugestimmt, sondern das Thema wurde auf Antrag der Mehrheit der Gemeinderäte vertagt.

Noch im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung hatte Michael Eibl die späte Vorlage der Unterlagen rund um den Norma-Verkauf gerügt. Er wollte zunächst wissen, ob wirklich alle Fraktionen das vielseitige mit Lageplan und Abrißangebot ergänzte Vertragswerk erst so spät erhalten haben. Aus seiner Sicht müßten die Gemeinderäte im Falle einer derartig wegweisenden Entscheidung rechtzeitig informiert werden, zumal man dieses als Sitzungsvorlage aufgelegte Unterlagenpaket kaum während der Sitzung prüfen könne, ganz abgesehen von der fehlenden Möglichkeit, das Thema nochmals innerhalb der Fraktion zu diskutieren. Den Vertrag selber bezeichnete er als unverantwortlich und vertrat die Meinung, daß´die Bürger wissen müßten, zu welchem Preis das Grundstück „verscherbelt“ werden soll. Seit Jahrzehnten sei dem Gemeinderat kein Notarvertrag schriftlich vorgelegt worden, argumentiert jedoch Meier auf die entsprechende Nachfrage der Redaktion. Er will die abschließende Abstimmung nun auf jeden Fall in einer in Kürze zu terminierenden Sitzung über die Bühne bringen. Angesprochen auf die aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses eingeholten Abbruchvergleichsangebote gibt er bekannt, daß das Günstigste nun bei rund 120.000,-- Euro und somit weit unter den zunächst angenommenen 250.000,-- Euro liege. Jetzt müsse man diesen billigen Anbieter wählen und da der Abriß vom Gesamtverkaufspreis abgezogen wird, bleibe für die Gemeinde mehr übrig, konstatiert Meier. Die Norma werde diese Arbeiten vergeben und sollte sich der Preis wider Erwarten doch erhöhen, so werde dies zu Lasten der Gemeinde gehen, erläutert er einen Vertragspassus. Angesichts der generellen Tragweite dieses Grundstücksverkaufs hat sich auch Andreas Niebler mehr Zeit ausgebeten, den 25seitigen Vertrag nebst Anlagen genau durchzulesen und zu prüfen, zumal auch das Thema Altlasten eine Rolle spiele. Während einer laufenden Gemeinderatssitzung sei das jedoch kaum zu realisieren, das könne man nur in Ruhe im Rathaus machen, zumal man davon ausgehen könne, daß die Norma das Optimum für die eigene Firma im Auge gehabt haben wird, kommentiert er die Vorgehensweise und verweist auf die Mehrheit der Gemeinderäte, die die gleiche Meinung vertreten haben.