Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 07. Februar 2013

Windkraftanlagen im Visier

Angesichts eines Antrags der Unabhängigen Bürger, die Genehmigung von weiteren Windkraftanlagen bis zur Inkraftsetzung eines Teil-Flächennutzungsplans Windkraft zurückzustellen und eines aktuell vorliegenden Bauantrags der Ostwind AG auf Errichtung zweier Anlagen im Bereich von Hatzenhof, diskutierten die Gemeinderäte dieses Thema umfassend in der jüngsten Sitzung,

Eigentlich waren sich die Gemeinderäte alle einig, daß allein ein Teilflächennutzungsplan Windenergie das einzige Steuerungselement im Hinblick auf die Standorte für Windkraftanlagen darstelle. Noch vor dem Einstieg in die Diskussion hatte Dieter Kuberski zu bedenken gegeben, daß das Landratsamt die Genehmigungsbehörde für Windkraftanlagen sei, man im Rahmen einer Stellungnahme zwar berechtigte Einwendungen anbringen könne, es sich dabei jedoch um keine Verhinderungsplanung handeln dürfe. Ergänzend zu seiner Aussage war er sich jedoch sicher: „Wir haben gute Karten in der Flächennutzungsplanaufstellungsphase“ und wies zudem darauf hin, daß man in diesem Rahmen nicht geeignete Flächen ausweisen und Mindestabstände definieren könne, wenn geeignete Restflächen übrig blieben.

Nichtumsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses
Alois Dürr erläuterte an diese Stelle nochmals den Antrag seiner Fraktion, vor der Genehmigung des Teilflächennutzungsplans keinen Windkraftanlagenbauanträgen mehr zuzustimmen und konstatierte bei dieser Gelegenheit, daß man angesichts des Beschlusses vom März 2012 davon ausgegangen sei, daß besagter Plan nun längst in Auftrag gegeben worden sei, man sich im Laufe des vergangenen Jahres immer wieder nach dem Stand der Dinge erkundigt, jedoch nie eine klare Auskunft erhalten habe. Erst in der Januarsitzung sei klar geworden, daß der Beschluß, ein Ingenieurbüro mit dem Projekt zu beauftragen noch nicht umgesetzt wurde. Nicht nur er, sondern auch andere Ratskollegen befürchteten nun, daß bis zur Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft schon alle Windräder stehen werden. Sein Fraktionskollege Rupert Liebl habe bereits im November 2011 einen entsprechenden Antrag gestellt, um mittels des einzig möglichen Instrumentariums die Anlagenbau seitens der Gemeinde steuern zu können, damals jedoch keine Mehrheit finden können, blickte Gerhard Rinkes zurück und gab zu bedenken: „dann hätten wir jetzt schon einen Plan“.

Schlagschattenproblematik
Wenn ein Teil-Flächennutzungsplans Windkraft noch Sinn machen solle, dann müsse man dem UB-Antrag jetzt zustimmen war sich Andreas Niebler sicher und wollte zudem auf diese Weise beim Landratsamt ein Signal setzen, daß man in Beratzhausen nicht jeden Antrag auf Bau einer Windkraftanlage „einfach durchwinke“. Wenn man darauf hinweise, daß man die Ergebnisse des Planes abwarten wolle und angesichts der auf Gemeindegebiet bereits errichteten Anlagen könne dem Markt auch keine Verhinderungsplanung vorgeworfen werden, war er sich sicher. Gleichzeitig wies er darauf hin, daß bei dem Vorhaben in Hatzenhof zum ersten Mal Windräder in süd- beziehungsweise nord-westlicher Richtung gebaut werden sollen und man daher mit der Schlagschattenproblematik konfrontiert sei und im Übrigen die Baustellenzufahrt über Gemeindeverbindungsstraßen erfolgen würde, daher die Haftungsfrage hinsichtlich der zu befürchtenden Straßenschäden zu klären sei. Verstehen konnte er im Übrigen nicht, wieso man noch keine Mindestabstände als Vorgabe für das Ingenieurbüro definiert hat. Man habe sich für einen Teilflächennutzungsplan entschieden, jetzt solle man diese Entscheidung auch endlich umsetzen und nicht nur darüber reden, brachte Benedikt Söllner seine Meinung auf den Punkt, während Oswald Kailer darauf hinwies, daß der UB-Antrag nicht notwendig gewesen wäre, wenn man den Auftrag gemäß Gemeinderatsbeschluß an das Ingenieurbüro gegeben hätte. Angesichts des Meinungsbildes wurde nun der UB-Antrag von Robert Hammer noch mit dem Hinweis ergänzt, daß Mindestabstandsflächen noch in einem Teilflächennutzungsplan zu regeln seien und einstimmig befürwortet. Basierend auf dieser Sachlage wurde der Antrag der Ostwind AG auf Errichtung dreier Windkraftanlagen westlich von Hatzenhof und Aichhof zurückgestellt.

Abwassergebühren noch höher als erwartet
Noch ein Antrag wurde an diesem Abend zurückgestellt, nämlich der der Anwohner des Triftwegs 7 bis 7e auf den Ausbau der Gemeindestraße. Hier will man zunächst einmal die Dorfversammlungen Anfang März abwarten, um die Maßnahme dann eventuell in die Dorferneuerung integrieren zu können. Alois Schmaußer hatte eine Befreiung von der Umlageverpflichtung zur Straßenbaulast am öffentlichen Feld- und Waldweg Flurnummer 1698 der Gemarkung Schwarzenthonhausen gefordert. Da eine derartige Befreiung jedoch Signalwirkung für andere Betroffene gehabt hätte und allein in Schwarzenthonhausen 166 Wege mit einer Länge von 54.925 Metern betroffen wären, wurde der Antrag einstimmig abgelehnt,. Im Rahmen der Anfragen kam die neue Abwassersatzung zur Sprache. Hammer führte an dieser Stelle die WTE-Berechnungen an und gab bekannt, daß sich entgegen der in der Dezember-Sitzung bekannt gegebenen Zahlen sich die Beiträge für die Geschossflächen auf 14,60 Euro / qm in Beratzhausen und auf 12,64 Euro / qm in Pfraundorf auf 12,64 Euro / qm erhöhen werden. In Pfraundorf wird zudem die Grundstücksfläche mit 1,90 Euro / qm zu Buche schlagen. Während die Gebühren in Pfraundorf vorher bereits richtig eingeschätzt wurden, wird sich in Beratzhausen eine weitere Erhöhung ergeben, sodaß das Abwasser nun 1,58 Euro / cbm und das Niederschlagswasser 0,20 Euro kosten wird,

Andreas Niebler wollte zudem wissen, was sich in Sachen Norma getan habe. Er wies bei dieser Gelegenheit auf den Passus des möglichen Rücktritts vom Kaufvertrag durch den Käufer hin. Es sei alles im grünen Bereich gab hier Meier bekannt und wies auf die Verhandlungen des Discounters mit den Inhabern der Edeka hin. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, werde die Norma alleine bauen, ergänzte er seine Aussage.