Gemeinderatssitzung vom 07. Februar 2013
Windkraftanlagen im Visier
Angesichts eines
Antrags der Unabhängigen Bürger, die Genehmigung von weiteren
Windkraftanlagen bis zur Inkraftsetzung eines Teil-Flächennutzungsplans
Windkraft zurückzustellen und eines aktuell vorliegenden Bauantrags der
Ostwind AG auf Errichtung zweier Anlagen im Bereich von Hatzenhof,
diskutierten die Gemeinderäte dieses Thema umfassend in der jüngsten
Sitzung,
Eigentlich
waren sich die Gemeinderäte alle einig, daß allein ein
Teilflächennutzungsplan Windenergie das einzige Steuerungselement im
Hinblick auf die Standorte für Windkraftanlagen darstelle. Noch vor dem
Einstieg in die Diskussion hatte Dieter Kuberski zu bedenken gegeben, daß
das Landratsamt die Genehmigungsbehörde für Windkraftanlagen sei, man im
Rahmen einer Stellungnahme zwar berechtigte Einwendungen anbringen könne,
es sich dabei jedoch um keine Verhinderungsplanung handeln dürfe.
Ergänzend zu seiner Aussage war er sich jedoch sicher: „Wir haben gute
Karten in der Flächennutzungsplanaufstellungsphase“ und wies zudem darauf
hin, daß man in diesem Rahmen nicht geeignete Flächen ausweisen und
Mindestabstände definieren könne, wenn geeignete Restflächen übrig
blieben.
Nichtumsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses
Alois Dürr erläuterte an diese Stelle nochmals den Antrag seiner Fraktion,
vor der Genehmigung des Teilflächennutzungsplans keinen
Windkraftanlagenbauanträgen mehr zuzustimmen und konstatierte bei dieser
Gelegenheit, daß man angesichts des Beschlusses vom März 2012 davon
ausgegangen sei, daß besagter Plan nun längst in Auftrag gegeben worden
sei, man sich im Laufe des vergangenen Jahres immer wieder nach dem Stand
der Dinge erkundigt, jedoch nie eine klare Auskunft erhalten habe. Erst in
der Januarsitzung sei klar geworden, daß der Beschluß, ein Ingenieurbüro
mit dem Projekt zu beauftragen noch nicht umgesetzt wurde. Nicht nur er,
sondern auch andere Ratskollegen befürchteten nun, daß bis zur Aufstellung
des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft schon alle Windräder stehen
werden. Sein Fraktionskollege Rupert Liebl habe bereits im November 2011
einen entsprechenden Antrag gestellt, um mittels des einzig möglichen
Instrumentariums die Anlagenbau seitens der Gemeinde steuern zu können,
damals jedoch keine Mehrheit finden können, blickte Gerhard Rinkes zurück
und gab zu bedenken: „dann hätten wir jetzt schon einen Plan“.
Schlagschattenproblematik
Wenn ein Teil-Flächennutzungsplans Windkraft noch Sinn machen solle, dann
müsse man dem UB-Antrag jetzt zustimmen war sich Andreas Niebler sicher
und wollte zudem auf diese Weise beim Landratsamt ein Signal setzen, daß
man in Beratzhausen nicht jeden Antrag auf Bau einer Windkraftanlage
„einfach durchwinke“. Wenn man darauf hinweise, daß man die Ergebnisse des
Planes abwarten wolle und angesichts der auf Gemeindegebiet bereits
errichteten Anlagen könne dem Markt auch keine Verhinderungsplanung
vorgeworfen werden, war er sich sicher. Gleichzeitig wies er darauf hin,
daß bei dem Vorhaben in Hatzenhof zum ersten Mal Windräder in süd-
beziehungsweise nord-westlicher Richtung gebaut werden sollen und man
daher mit der Schlagschattenproblematik konfrontiert sei und im Übrigen
die Baustellenzufahrt über Gemeindeverbindungsstraßen erfolgen würde,
daher die Haftungsfrage hinsichtlich der zu befürchtenden Straßenschäden
zu klären sei. Verstehen konnte er im Übrigen nicht, wieso man noch keine
Mindestabstände als Vorgabe für das Ingenieurbüro definiert hat. Man habe
sich für einen Teilflächennutzungsplan entschieden, jetzt solle man diese
Entscheidung auch endlich umsetzen und nicht nur darüber reden, brachte
Benedikt Söllner seine Meinung auf den Punkt, während Oswald Kailer darauf
hinwies, daß der UB-Antrag nicht notwendig gewesen wäre, wenn man den
Auftrag gemäß Gemeinderatsbeschluß an das Ingenieurbüro gegeben hätte.
Angesichts des Meinungsbildes wurde nun der UB-Antrag von Robert Hammer
noch mit dem Hinweis ergänzt, daß Mindestabstandsflächen noch in einem
Teilflächennutzungsplan zu regeln seien und einstimmig befürwortet.
Basierend auf dieser Sachlage wurde der Antrag der Ostwind AG auf
Errichtung dreier Windkraftanlagen westlich von Hatzenhof und Aichhof
zurückgestellt.
Abwassergebühren noch höher als erwartet
Noch ein Antrag wurde an diesem Abend zurückgestellt, nämlich der der
Anwohner des Triftwegs 7 bis 7e auf den Ausbau der Gemeindestraße. Hier
will man zunächst einmal die Dorfversammlungen Anfang März abwarten, um
die Maßnahme dann eventuell in die Dorferneuerung integrieren zu können.
Alois Schmaußer hatte eine Befreiung von der Umlageverpflichtung zur
Straßenbaulast am öffentlichen Feld- und Waldweg Flurnummer 1698 der
Gemarkung Schwarzenthonhausen gefordert. Da eine derartige Befreiung
jedoch Signalwirkung für andere Betroffene gehabt hätte und allein in
Schwarzenthonhausen 166 Wege mit einer Länge von 54.925 Metern betroffen
wären, wurde der Antrag einstimmig abgelehnt,. Im Rahmen der Anfragen kam
die neue Abwassersatzung zur Sprache. Hammer führte an dieser Stelle die
WTE-Berechnungen an und gab bekannt, daß sich entgegen der in der
Dezember-Sitzung bekannt gegebenen Zahlen sich die Beiträge für die
Geschossflächen auf 14,60 Euro / qm in Beratzhausen und auf 12,64 Euro /
qm in Pfraundorf auf 12,64 Euro / qm erhöhen werden. In Pfraundorf wird
zudem die Grundstücksfläche mit 1,90 Euro / qm zu Buche schlagen. Während
die Gebühren in Pfraundorf vorher bereits richtig eingeschätzt wurden,
wird sich in Beratzhausen eine weitere Erhöhung ergeben, sodaß das
Abwasser nun 1,58 Euro / cbm und das Niederschlagswasser 0,20 Euro kosten
wird,
Andreas
Niebler wollte zudem wissen, was sich in Sachen Norma getan habe. Er wies
bei dieser Gelegenheit auf den Passus des möglichen Rücktritts vom
Kaufvertrag durch den Käufer hin. Es sei alles im grünen Bereich gab hier
Meier bekannt und wies auf die Verhandlungen des Discounters mit den
Inhabern der Edeka hin. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, werde
die Norma alleine bauen, ergänzte er seine Aussage. |