Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 07.März 2013

Teilflächennutzungsplan Windkraft: Aufstellungsbeschluß gefaßt

Windkraftanlagen standen in der jüngsten Gemeinderatssitzung mal wieder im Mittelpunkt. Einig waren sich hier die Gemeinderäte zwar im Hinblick auf den generellen Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan Windkraft, doch bei der Konkretisierung schieden sich die Geister von Bürgermeister und dem Großteil der Ratsmitglieder. Unproblematischer wurde es dann beim Gesamtflächennutzungsplan.

Bereits in der Februar-Sitzung des Marktgemeinderats war der Teilflächennutzungsplan thematisiert worden, hatte man einen Antrag der Firma Ostwind auf Errichtung zweier Windräder in der Nähe von Hatzenhof nicht befürwortet, sondern beschlossen, das Landratsamt als Genehmigungsbehörde für privilegierte Anlagen um Rückstellung bis zur Vorlage eines Teiflächennutzungsplans Windkraft zu bitten. Der Aufstellungsbeschluss war dann auch nicht das Problem in der Sitzung, sondern die Konkretisierung der Vorgaben. Bürgermeister Konrad Meier hatte gleich zum Einstieg in den Tagesordnungspunkt von einem Gespräch mit dem Ingenieurbüro Bartsch berichtet, in dem der Ingenieur eine Konkretisierung als kontraproduktiv eingestuft habe. Auch zeitlich solle man nicht allzu euphorisch an die Sache herangehen, denn bei der Zeitschiene komme es auf die Abarbeitung der vorgeschriebenen Dialoge mit den Fachstellen an, hatte Meier zudem zu bedenken gegeben, nachdem Robert Hammer bereits bekannt gegeben hatte, daß der Teilflächennutzungsplan Windkraft in Hatzenhof nicht mehr greifen werde. Ganz so einfach wollten die Räte diese Aussagen jedoch nicht hinnehmen. Gerhard Rinkes verwies auf die in den Sitzungsunterlagen nachzulesenden VGH-Urteile aus denen eindeutig hervorgehe, daß man ohne Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses keine Chance in puncto Aufschiebungs-, beziehungsweise Rückstellungsantrag habe. Alois Dürr konnte nicht nachvollziehen, wieso ein Aufstellungsbeschluss auf einmal keine aufschiebende Wirkung und man somit in den ein bis zwei Jahren bis zur Fertigstellung des Teilflächennutzungsplans keine Rechtssicherheit habe. Außerdem war er sich sicher, daß man - so wie in anderen Gemeinden auch praktiziert - dem Ingenieurbüro die Vorstellungen der Gemeinde, wie zum Beispiel Mindestabstände mitteilen müsse.

Warnung vor weiterem Zeitverlust
Die Mehrheit der Gemeinderäte sei davon ausgegangen, daß man bereits im März 2012 den besagten Aufstellungsbeschluss gefaßt habe, blickte Andreas Niebler zurück. Mit Zitaten aus dem Schriftverkehr zwischen Bürgermeister und Landratsamt zum Thema Rückstellung der Anlagen in Hatzenhof belegte er seine Annahme, daß das Landratsamt der Gemeinde hier Brücken bauen wolle und zeigte sich verwundert, daß der Bürgermeister zwar um Rückstellung des Bauantrags der Firma Ostwind gebeten, gleichzeitig in diesem Schreiben jedoch explizit darauf hingewiesen hat, daß „zu keiner Zeit ein Aufstellungsbeschluß zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans erfolgt ist“. Im Übrigen verwies auch Niebler auf die VGH-Urteile und fragte sich zudem, was das Ingenieurbüro ohne Vorgaben der Gemeinde planen solle. Er warnte nicht nur vor einem erneuten Zeitverlust, sondern auch davor, daß man mangels Konkretisierung wiederum keine Veränderungssperre erwirken könne. „Wenn der Teilflächennutzungsplan noch Sinn machen soll, dann müssen wir auch die richtigen Schritte unternehmen“, brachte er es auf den Punkt und war sich sicher, daß das Landratsamt die Bedenken der Gemeinde im Fall Hatzenhof nicht einfach vom Tisch fegen wird.

Zweigeteilte Beschlußfassung
Angesichts der Debatte wollte Hammer den Beschluss in zwei Segmente trennen und auf diese Weise den Aufstellungsbeschluss mit einer separaten abzustimmenden Parameterdefinition ergänzen. Auch wenn Meier hier konterte: „Ich will den Beschluss so haben, wie er dasteht“ wurde der Vorschlag des Geschäftsleiters angesichts des Argumentationsdrucks dennoch realisiert, sodaß man gegen drei Stimmen, darunter auch Meiers, festlegte, daß in nord- und östlicher Richtung ein Mindestabstand von 800 Metern, bei südlicher oder westlicher Ausrichtung von 1000 Meter eingehalten werden soll. Aufgrund der bereits bestehenden Belastungen im nord-östlichen Gemeindebereich sollen keine Anlagen mehr geplant werden. Das Ganze wurde noch mit dem Passus „soweit diese Parameter nicht zu einer Negativplanung führen“ ergänzt. Kurz vor der Beschlußfassung beantragte Oswald Kailer nun noch die Anhörung des betroffenen Grundstückeigentümers Karl Schön aus Hatzenhof. Gegen den Willen von Meier und anderen Räten wurde ihm mehrheitlich auch das Rederecht erteilt. Schön kritisierte an dieser Stelle, daß er vom Bürgermeister persönlich bereits vor längerer Zeit die Auskunft erhalten habe, der Teilflächennutzungsplan sei in Arbeit und schon bald fertig. „Wenn diese Auskunft gestimmt hätte, dann hätten wir die ganze Problematik nicht“, konstatierte er abschließend.

Erneuter Rückstellungsantrag Hatzenhof
Im Fall Hatzenhof sei keine Veränderungssperre mehr möglich, hier könne die Gemeinde lediglich ihr Einvernehmen verweigern oder aber erteilen, erläuterte Hammer dem Gremium und wies zudem auf den Fristablauf hin. Wenn er den Beschluß nicht bis 23.59 Uhr faxe, dann gelte das Vorhaben der Ostwind automatisch als akzeptiert, hatte er zu bedenken gegeben. Dennoch verweigerten die Räte bis auf drei, darunter wiederum Meier, ihr Einverständnis zum Bauvorhaben der Ostwind und wollten erneut einen Rückstellungsantrag formuliert sehen. Problemlos und ohne jegliche Diskussion wurde anschließend die Aufstellung eines Gesamtflächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Mit der Haushaltsaufstellung sei man „gut dabei“ gab der Bürgermeister zum Ende der öffentlichen Sitzung bekannt und wies zudem darauf hin, daß die Norma sich noch immer in Verhandlungen mit der Edeka befinde.

Neue Abwassergebühren

Die Kalkulationen rund um die Abwasserentsorgung sind nun abgeschlossen, sodaß der Gemeinderat die neuen Gebühren und Beiträge beschließen konnte. Vor der Entscheidungsfindung stellte jedoch zunächst einmal die mit der Kalkulation beauftragte Firma WTE die Berechnungen und die daraus resultierende Preisermittlung im Detail vor.

Nach Ablauf des Berechnungszeitraums war für die Jahre 2013 / 2014 eine neue Kalkulation im Abwasserbereich notwendig geworden. Die Firma WTE hatte sowohl für die Beratzhauser als auch die Pfraundorfer Einrichtung den Anlagenvermögensnachweis, die geplanten Investitionen, die Finanzhilfen und den Straßenentwässerungsanteil berücksichtigt, außerdem die aus der Haushaltsrechnung hervorgehende Korrekturen aus den vergangenen Jahren in ihre Berechnungen einfließen lassen und die Grundstücks- und Geschossflächen eruiert. 67 % der anfallenden Kosten wurden in Beratzhausen dem Schmutzwasserbereich zugeordnet und 33 % dem Niederschlagswasserbereich, während in Pfraundorf das Schmutzwasser einen Anteil von 70 % einnimmt. Die neuen Beitragssätze liegen nun in Beratzhausen bei 14,60 € / qm für das Schmutz- und 2,62 € / qm für das Niederschlagswasser, während in Pfraundorf 12,64 € / qm, beziehungsweise 1,90 € / qm zu entrichten sein. Die Gebühren, mit denen unter anderem die laufenden Betriebskosten zu decken sind und die gemäß des Trinkwasserverbrauchs abgerechnet werden, würden in Beratzhausen normalerweise laut WTE 2,47 € / cbm für das Schmutzwasser und 0,28 € / cbm für das Niederschlagswasser betragen. Da sich von 209 bis 2012 jedoch Überschüsse ergeben haben werden nun 2013 / 2014 lediglich 1,58 € / cbm, beziehungsweise 0,20 € / cbm angesetzt werden. Durch die Überdeckung beträgt auch der gemeindliche Anteil nicht 389.874,-- €, sondern lediglich 366.805,.- €. In Pfraundorf hat sich jedoch angesichts der Nachkalkulation eine Unterdeckung ergeben, sodaß die Bürger hier anstelle von 3,04 € / cbm 3,38 € / cbm bezahlen müssen. Im Niederschlagswassersektor war jedoch eine Überdeckung zu verzeichnen, sodaß nicht 0,37 € / cbm, sondern 0,20 € / cbm entrichtet werden müssen. Diese Überdeckung macht sich auch für die Gemeinde bemerkbar, da sie statt 86.006,-- € 75.0081,-- € mit von der Partie sein wird.

Große Sprünge in Pfraundorf
Auch wenn die Vertreter der WTE die Kalkulationsbasis erläutert hatten, konnte Benedikt Söllner die großen Sprünge in den Pfraundorfer Abwassergebühren nicht so recht nachvollziehen. 2006 bis 2008 seien es 3,95 € gewesen, dann seien die Gebühren auf 2,20 € gefallen und nun müsse man wiederum 3,38 € entrichten, gab er zu bedenken. Die Reduktion im Jahr 2009 begründete WTE mit einer Rückerstattung aufgrund der Überdeckung, die durch geplante, aber nicht getätigte Investitionen entstanden sei. Diese Investitionen würden nun getätigt, daher steige der Preis wieder, erläuterten die Fachleute. „Mir ist der Sprung zu weit auseinander“, kommentierte Rupert Liebl die Erläuterungen und wollte wissen, ob vor dem Anschluß an die Beratzhauser Kläranlage eine Zwischenabrechnung erfolgen wird. Da alle Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt weitestgehendst abgeschlossen sein werden, erwarte man keine größere Über- oder aber Unterdeckung, erläuterten ihm die WTE-Mitarbeiter und signalisierten, daß alles in die neue Einrichtung „einfließen“ wird Den Kläranlagenbau fokussierend gab abschließend Robert Hammer noch bekannt, daß er nach der in Kürze erwarteten Antwort des kommunalen Prüfungsverbandes verschiedene Finanzierungsmodelle entwerfen und dem Gemeinderat vorstellen wird.