Berichte aus dem Gemeinderat |
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Gemeinderatssitzung vom 07.März 2013 Teilflächennutzungsplan Windkraft: Aufstellungsbeschluß gefaßt Windkraftanlagen standen in der jüngsten Gemeinderatssitzung mal wieder im Mittelpunkt. Einig waren sich hier die Gemeinderäte zwar im Hinblick auf den generellen Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan Windkraft, doch bei der Konkretisierung schieden sich die Geister von Bürgermeister und dem Großteil der Ratsmitglieder. Unproblematischer wurde es dann beim Gesamtflächennutzungsplan. Bereits in der Februar-Sitzung des Marktgemeinderats war der Teilflächennutzungsplan thematisiert worden, hatte man einen Antrag der Firma Ostwind auf Errichtung zweier Windräder in der Nähe von Hatzenhof nicht befürwortet, sondern beschlossen, das Landratsamt als Genehmigungsbehörde für privilegierte Anlagen um Rückstellung bis zur Vorlage eines Teiflächennutzungsplans Windkraft zu bitten. Der Aufstellungsbeschluss war dann auch nicht das Problem in der Sitzung, sondern die Konkretisierung der Vorgaben. Bürgermeister Konrad Meier hatte gleich zum Einstieg in den Tagesordnungspunkt von einem Gespräch mit dem Ingenieurbüro Bartsch berichtet, in dem der Ingenieur eine Konkretisierung als kontraproduktiv eingestuft habe. Auch zeitlich solle man nicht allzu euphorisch an die Sache herangehen, denn bei der Zeitschiene komme es auf die Abarbeitung der vorgeschriebenen Dialoge mit den Fachstellen an, hatte Meier zudem zu bedenken gegeben, nachdem Robert Hammer bereits bekannt gegeben hatte, daß der Teilflächennutzungsplan Windkraft in Hatzenhof nicht mehr greifen werde. Ganz so einfach wollten die Räte diese Aussagen jedoch nicht hinnehmen. Gerhard Rinkes verwies auf die in den Sitzungsunterlagen nachzulesenden VGH-Urteile aus denen eindeutig hervorgehe, daß man ohne Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses keine Chance in puncto Aufschiebungs-, beziehungsweise Rückstellungsantrag habe. Alois Dürr konnte nicht nachvollziehen, wieso ein Aufstellungsbeschluss auf einmal keine aufschiebende Wirkung und man somit in den ein bis zwei Jahren bis zur Fertigstellung des Teilflächennutzungsplans keine Rechtssicherheit habe. Außerdem war er sich sicher, daß man - so wie in anderen Gemeinden auch praktiziert - dem Ingenieurbüro die Vorstellungen der Gemeinde, wie zum Beispiel Mindestabstände mitteilen müsse.
Warnung
vor weiterem Zeitverlust
Zweigeteilte Beschlußfassung
Erneuter
Rückstellungsantrag Hatzenhof |
Neue Abwassergebühren Die Kalkulationen rund um die Abwasserentsorgung sind nun abgeschlossen, sodaß der Gemeinderat die neuen Gebühren und Beiträge beschließen konnte. Vor der Entscheidungsfindung stellte jedoch zunächst einmal die mit der Kalkulation beauftragte Firma WTE die Berechnungen und die daraus resultierende Preisermittlung im Detail vor. Nach Ablauf des Berechnungszeitraums war für die Jahre 2013 / 2014 eine neue Kalkulation im Abwasserbereich notwendig geworden. Die Firma WTE hatte sowohl für die Beratzhauser als auch die Pfraundorfer Einrichtung den Anlagenvermögensnachweis, die geplanten Investitionen, die Finanzhilfen und den Straßenentwässerungsanteil berücksichtigt, außerdem die aus der Haushaltsrechnung hervorgehende Korrekturen aus den vergangenen Jahren in ihre Berechnungen einfließen lassen und die Grundstücks- und Geschossflächen eruiert. 67 % der anfallenden Kosten wurden in Beratzhausen dem Schmutzwasserbereich zugeordnet und 33 % dem Niederschlagswasserbereich, während in Pfraundorf das Schmutzwasser einen Anteil von 70 % einnimmt. Die neuen Beitragssätze liegen nun in Beratzhausen bei 14,60 € / qm für das Schmutz- und 2,62 € / qm für das Niederschlagswasser, während in Pfraundorf 12,64 € / qm, beziehungsweise 1,90 € / qm zu entrichten sein. Die Gebühren, mit denen unter anderem die laufenden Betriebskosten zu decken sind und die gemäß des Trinkwasserverbrauchs abgerechnet werden, würden in Beratzhausen normalerweise laut WTE 2,47 € / cbm für das Schmutzwasser und 0,28 € / cbm für das Niederschlagswasser betragen. Da sich von 209 bis 2012 jedoch Überschüsse ergeben haben werden nun 2013 / 2014 lediglich 1,58 € / cbm, beziehungsweise 0,20 € / cbm angesetzt werden. Durch die Überdeckung beträgt auch der gemeindliche Anteil nicht 389.874,-- €, sondern lediglich 366.805,.- €. In Pfraundorf hat sich jedoch angesichts der Nachkalkulation eine Unterdeckung ergeben, sodaß die Bürger hier anstelle von 3,04 € / cbm 3,38 € / cbm bezahlen müssen. Im Niederschlagswassersektor war jedoch eine Überdeckung zu verzeichnen, sodaß nicht 0,37 € / cbm, sondern 0,20 € / cbm entrichtet werden müssen. Diese Überdeckung macht sich auch für die Gemeinde bemerkbar, da sie statt 86.006,-- € 75.0081,-- € mit von der Partie sein wird.
Große
Sprünge in Pfraundorf |