Gemeinderatssitzung
15. April 2013
Glasfaseraubau – landkreisweiter Anschluß
an das schnelle Internet
Mit dem Ziel eine landkreisweite, flächendeckende Glasfaseranbindung zu
realisieren, hat der Landkreis eine entsprechende Studie in Auftrag
gegeben. Das neue Förderprogramm nutzend sollen im Rahmen eines
Solidarprojekts alle Gemeinden zukunftsweisend an das schnelle Internet
angeschlossen werden. Um ein für die Technologieanbieter attraktives Paket
schnüren und um Synergien nutzen zu können, soll der Landkreis in vier
„Bauabschnitte“ aufgeteilt zu werden. Doch um dieses Vorhaben in die Tat
umsetzen zu können, müssen die Gemeinden ihre Zustimmung geben, denn der
Landkreis fungiert hier nur als „Dienstleister“. Aus diesem Grund tourt
derzeit das mit der Studie beauftragte Ingenieurbüro Ledermann durch die
einzelnen Gemeinden, um den Räten vor ihrer Entscheidungsfindung die
Details des Projekts zu erläutern. An diesem Montag stand nun auch
Beratzhausen auf seiner Agenda.
Ingenieur Josef
Ledermann präsentierte am Ende des öffentlichen Teils der
Gemeinderatssitzung den Räten die detaillierten Ergebnisse seiner
Planungsstudie „Aufbau eines Glasfasernetzes im Landkreis Regensburg“. Im
ersten Schritt hatte man ein Infrastrukturkataster erstellt und in diesem
Rahmen anstehende Straßenbaumaßnahmen, Strecken mit
„Mitverlegungspotenzial“ geortet und nutzbare Leerrohre erfasst, um
anschließend die Infrastruktur aller Netzbetreiber zu analysieren. Als
Planungsziel hatte man die flächendeckende Versorgung des gesamten
Landkreises inklusive der Glasfaseranbindung aller Gemeinden, Bandbreiten
bis zu 50Mbit/s und den kostenoptimierten Ausbau durch die Nutzung von
Synergieeffekten modifiziert. Um die Versorgung sicherzustellen, müssen
sogenannte Kabelverzweiger (KVZ) zwischengeschaltet werden, die wiederum
durch ein Glasfaserkabel erschlossen werden müssen. Die Anbindung sollte
seiner Ansicht nach in einem zweistufigen Ausbau erfolgen, das heißt,
zunächst müsste ein landkreisweites Glasfasernetz die Anbindung aller
Gemeinden ermöglichen, bevor in der zweiten Stufe gemeindespezifische
Netze geschaffen werden können. Bei einer Gesamtnetzlänge von 636
Kilometern würde dies einen Neubau von 493 Kilometern erforderlich machen,
während 143 Kilometer durch Leerrohre beziehungsweise
Mitverlegungsmaßnahmen erschlossen werden könnten. Anhand von reichlich
Kartenmaterial konnten sich die Anwesenden ein genaues Bild über den Stand
in ihrer Gemeinde machen.
Fördermodalitäten
Ergänzt wurden die technischen Erläuterungen durch die Hinweise auf die
Fördermodalitäten. Unter anderem wies der Referent darauf hin, dass
zunächst einmal ein konkreter Bedarf pro Gemeinde nachgewiesen werden
müsse, die Fördersätze sich zwischen 40 und 80 Prozent bewegen, auf
500.000,-- Euro pro Gemeinde beschränkt sind und Synergieeffekte genutzt
werden müssen. Da man nach den Förderrichtlinien einzelne Netzbetreiber
beziehungsweise Technologien bei einer Ausschreibung nicht von vornherein
ausschließen dürfe, müsse man die Qualität der DSLVersorgung über den
nachgewiesenen Bedarf an Glasfaserleitungen steuern, gab Ledermann zu
bedenken. Generell war er sich sicher, dass man die gemeindeübergreifenden
Synergien im Rahmen eines landkreisweiten einheitlichen Planungsansatzes
nutzen müsse, um angesichts der dann entstehenden Größenordnung auch die
Anbindung kleinerer Ortsteile erreichen zu können. Schließen sich die
Gemeinden nun zu einer Gemeinschaft zusammen, so würde der Landkreis das
Projekt finanziell unterstützen und das Solidarprinzip Anwendung finden.
Den Zeitplan ansprechend gab Ledermann bekannt, dass 2013 die
Beschlussfassungen und die Mittelbereitstellungen nach dem
Bruttowertverfahren in den Kommunen erfolgen solle. Nach der
anschließenden Bedarfsermittlung würden noch im gleichen Jahr die
Ausschreibungen auf den Weg gebracht und die Vergaben erfolgen, damit die
Umsetzung in den kommenden drei Jahren über die Bühne gehen könne.
Beratzhauser
Details
Konkret auf Beratzhausen bezogen sprach der Ingenieur der Gemeinde
zunächst einmal ein großes Lob aus, da bei allen Baumaßnahmen Leerrohre
verlegt worden seien und man somit schon eine gut ausgebaute Infrastruktur
vorweisen könne. Angesichts der 14 KVZ's geht man von einer
Gesamtinvestitionssumme von 630.000,-- Euro aus, von der die Förderung in
der von der Regierung der Oberpfalz festgelegten Höhe von 50% abgezogen
werden kann. Laut Breitbandpaten Rupert Liebl wurden die
Kumulationsgebiete auch bereits eruiert und da Beratzhausen bereits
Infrastrukturen vorweisen kann, ging Ledermann davon aus, daß die Gemeinde
sicher nicht als letzte auf der Anschlußprioritätenliste des potentiellen
Technologieanbieters stehen wird. Nun müssen jedoch zunächst erst einmal
rund 30 bis 35 Kommunen mitmachen, damit das Projekt überhaupt tragfähig
wird.
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Zuschussantrag
Kapelle Friesenhof zurückgestellt
Nachdem man in der jüngsten Gemeinderatssitzung die neu gewählten
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Rechberg und Schwarzenthonhausen
bestätigt hatte, standen die Änderung des Bebauungsplans Rechberg Nord,
die Sanierung der Kapelle Friesenhof und die den Kanalanschluß des
Friedhofs betreffende Rechnungsprüfung auf der Agenda der Räte.
Einstimmig
wurden die vor Kurzem gewählten Kommandanten der Rechberger Feuerwehr
Jürgen Spangler und Tobias Birnthaler in ihren Ämtern bestätigt, ebenso
wie der 2. Kommandant der Schwarzenthonhauser Wehr Peter Koller. Im
weiteren Verlauf des Abends kamen die von Bauplatzkäufern in Rechberg Nord
gewünschten Änderungen zur Sprache. Die Eigentümer hatten abweichend vom
ursprünglichen Plan eine Bebauung E+1+D beantragt. Angesichts der
Einwendungen von Nachbarn und den Vorschlägen des Landratsamts beschloss
man hier dem Antrag zwar Rechnung zu tragen, die Dachneigung jedoch auf
maximal 35° zu beschränken, um auf diese Weise einen Ausbau des
Dachgeschosses von Grund auf auszuschließen.
Kritik
an Kosten für "Kanalanschluss Friedhof"
Die Planungen für den Anschluß des Friedhofs an den Kanal waren an das
Ingenieurbüro Wöhrmann vergeben worden. Die kommunale Rechnungsprüfung
stellte nun angesichts der daraufhin erfolgten Rechnungsstellung in Höhe
von 2000,-- Euro die externe Vergabe derartiger Kleinmaßnahmen in Frage.
Andreas Niebler wollte die Stellungnahme des Bauingenieur, es hätten
zeitgleich weitere umfangreiche Baumaßnahmen stattgefunden, nicht im Raum
stehen lassen und wies darauf hin, daß der Anschluß des Friedhofs schon
vor Jahren beschlossen worden sei, somit eine Projektüberschneidung
vermeidbar gewesen wäre.. Er verglich den Friedhofsanschluß mit einem
überlangen Hausanschluß und fragte sich daher, wieso hier überhaupt der
Ingenieur selber in Aktion treten müsse und man nicht einen Facharbeiter
mit dieser Maßnahme betrauen konnte. Aus diesen Gründen wollten weder er
noch andere Gemeinderatsmitglieder die Stellungnahme des Ingenieurs
akzeptieren, sodaß der Beschluss mit zehn zu acht Stimmen abgelehnt wurde.
Immer wieder habe der Rechnungsprüfungsausschuss die Kosten durch externe
Vergaben von Kleinbaumaßnahmen moniert, doch verändert habe sich nichts,
hatte im Vorfeld Bleicher noch die Aussage Nieblers unterstrichen.
Zuschussantrag zurückgestellt
Bereits im Dezember 2009 hatte Heinrich Zimmermann einen Zuschuss zur
90.000,-- Euro teuren Sanierung der Kapelle am Friesenhof beantragt.
Damals hatte man sich angesichts der angespannten Haushaltslage gegen eine
Bezuschussung im Rahmen der Freiwilligen Leistungen entschieden. Ende 2012
hatte Zimmermann nun seinen Antrag erneuert und konkret 3.000,-- Euro
beantragt. In seinem Schreiben hatte er zudem darauf hingewiesen, daß die
Sanierung der Kapelle auf dem Friesenhof zugunsten der Renovierung der
Kapelle Beilnstein 1997 zurückgestellt worden sei und man seitens des
Marktes diese Sanierung mit 5000,-- DM unterstützt habe. Da es sich bei
der Friesenhofkapelle um ein eingetragenes Baudenkmal handelt wurden laut
Finanzierungsplan vom Landesamt für Denkmalpflege, von der Diözese, vom
Bezirk, vom Amt für Ländliche Entwicklung und von der Bayerischen
Landesstiftung bereits Zuschüsse in zum Teil beträchtlicher Höhe zugesagt.
Auch der Grundstückseigentümer hat Eigenmittel für diesen Zweck
vorgesehen. Die Sanierungsarbeiten haben laut Auskunft Zimmermanns bereits
begonnen, die Außeninstandsetzung ist schon abgeschlossen und der
Innenraum soll bis Mitte 2013 wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild
erhalten. Angesichts der für einen privaten Besitzer sehr hohen
Investitionssumme und in Anbetracht der historischen Bedeutung des
Gebäudes sprach sich Alois Dürr trotz der angespannten Haushaltslage für
einen Zuschuss aus, während Benedikt Söllner sich mit dem Hinweis auf
andere zurückgestellte Projekte gegen diese freiwillige Leistung wendete.
Walter Liedtke wies der Friesenhofkapelle eine geringere Bedeutung als der
Kapelle in Beilnstein zu und vertrat die Meinung, daß sie schließlich nur
von der Familie genutzt werde, daher auch von ihr allein zu sanieren sei.
Schlußendlich wurden die Vorschläge von Rupert Liebl und Andreas Niebler
angenommen, die Beschlussfassung bis zur Haushaltsplanberatung
zurückzustellen.
Eibl warnt vor zu weit zurückliegenden
Beitragserhebungen
Im Rahmen der Anfragen wollte Gerhard Rinkes wissen, wann mit den
Vorausleistungsbescheiden für den Kläranlagenbau zu rechnen sei. Zunächst
einmal müsse man die Entscheidung des Marktrates abwarten, wie die Kosten
umgelegt werden sollen, wies Meier auf das weitere procedere hin und ging
davon aus, daß man in diesem Jahr noch keine Bescheide an die Bürger
schicken werde. Um Abrechnungen ging es auch bei den darauffolgenden
Anfragen. Auf die Frage Liebls, wann mit der Endabrechnung Zehentberg zu
rechnen sei, antwortete Hammer mit der Feststellung, daß alles vorbereitet
sei, man jedoch noch auf eine Antwort seitens eines angefragten
Anwaltsbüros warte. Da nun inzwischen fünf Jahre seit Beendigung der
Baumaßnahme vergangen sind, wollte Michael Eibl wissen, inwieweit das
Bundesverwaltungsgerichtsurteil, das weit in die Vergangenheit reichende
Beitragserhebungen als nicht rechtmäßig erachtet, für Beratzhausen eine
Rolle spiele. Er erinnerte in diesem Zusammenhang unter anderem an die
immer noch laufenden Abrechnungen für Einzelmaßnahmen in Haderlsdorf und
die „Historienforschung“ zwecks der Umlagemodalitäten in Sachen Straßenbau
Schwarzenthonhausen. Eibl erachtete die Gerichtsentscheidung als
eindeutiges Signal im Rahmen von Erhebungen „nicht zu weit zurück zu
greifen“, auch wenn Hammer ihm versicherte, daß das Urteil für kein
Beratzhauser Projekt eine Rolle spiele. |