Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 15. April 2013

Glasfaseraubau – landkreisweiter Anschluß an das schnelle Internet

Mit dem Ziel eine landkreisweite, flächendeckende Glasfaseranbindung zu realisieren, hat der Landkreis eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. Das neue Förderprogramm nutzend sollen im Rahmen eines Solidarprojekts alle Gemeinden zukunftsweisend an das schnelle Internet angeschlossen werden. Um ein für die Technologieanbieter attraktives Paket schnüren und um Synergien nutzen zu können, soll der Landkreis in vier „Bauabschnitte“ aufgeteilt zu werden. Doch um dieses Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, müssen die Gemeinden ihre Zustimmung geben, denn der Landkreis fungiert hier nur als „Dienstleister“. Aus diesem Grund tourt derzeit das mit der Studie beauftragte Ingenieurbüro Ledermann durch die einzelnen Gemeinden, um den Räten vor ihrer Entscheidungsfindung die Details des Projekts zu erläutern. An diesem Montag stand nun auch Beratzhausen auf seiner Agenda.

Ingenieur Josef Ledermann präsentierte am Ende des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung den Räten die detaillierten Ergebnisse seiner Planungsstudie „Aufbau eines Glasfasernetzes im Landkreis Regensburg“. Im ersten Schritt hatte man ein Infrastrukturkataster erstellt und in diesem Rahmen anstehende Straßenbaumaßnahmen, Strecken mit „Mitverlegungspotenzial“ geortet und nutzbare Leerrohre erfasst, um anschließend die Infrastruktur aller Netzbetreiber zu analysieren. Als Planungsziel hatte man die flächendeckende Versorgung des gesamten Landkreises inklusive der Glasfaseranbindung aller Gemeinden, Bandbreiten bis zu 50Mbit/s und den kostenoptimierten Ausbau durch die Nutzung von Synergieeffekten modifiziert. Um die Versorgung sicherzustellen, müssen sogenannte Kabelverzweiger (KVZ) zwischengeschaltet werden, die wiederum durch ein Glasfaserkabel erschlossen werden müssen. Die Anbindung sollte seiner Ansicht nach in einem zweistufigen Ausbau erfolgen, das heißt, zunächst müsste ein landkreisweites Glasfasernetz die Anbindung aller Gemeinden ermöglichen, bevor in der zweiten Stufe gemeindespezifische Netze geschaffen werden können. Bei einer Gesamtnetzlänge von 636 Kilometern würde dies einen Neubau von 493 Kilometern erforderlich machen, während 143 Kilometer durch Leerrohre beziehungsweise Mitverlegungsmaßnahmen erschlossen werden könnten. Anhand von reichlich Kartenmaterial konnten sich die Anwesenden ein genaues Bild über den Stand in ihrer Gemeinde machen.

Fördermodalitäten
Ergänzt wurden die technischen Erläuterungen durch die Hinweise auf die Fördermodalitäten. Unter anderem wies der Referent darauf hin, dass zunächst einmal ein konkreter Bedarf pro Gemeinde nachgewiesen werden müsse, die Fördersätze sich zwischen 40 und 80 Prozent bewegen, auf 500.000,-- Euro pro Gemeinde beschränkt sind und Synergieeffekte genutzt werden müssen. Da man nach den Förderrichtlinien einzelne Netzbetreiber beziehungsweise Technologien bei einer Ausschreibung nicht von vornherein ausschließen dürfe, müsse man die Qualität der DSLVersorgung über den nachgewiesenen Bedarf an Glasfaserleitungen steuern, gab Ledermann zu bedenken. Generell war er sich sicher, dass man die gemeindeübergreifenden Synergien im Rahmen eines landkreisweiten einheitlichen Planungsansatzes nutzen müsse, um angesichts der dann entstehenden Größenordnung auch die Anbindung kleinerer Ortsteile erreichen zu können. Schließen sich die Gemeinden nun zu einer Gemeinschaft zusammen, so würde der Landkreis das Projekt finanziell unterstützen und das Solidarprinzip Anwendung finden. Den Zeitplan ansprechend gab Ledermann bekannt, dass 2013 die Beschlussfassungen und die Mittelbereitstellungen nach dem Bruttowertverfahren in den Kommunen erfolgen solle. Nach der anschließenden Bedarfsermittlung würden noch im gleichen Jahr die Ausschreibungen auf den Weg gebracht und die Vergaben erfolgen, damit die Umsetzung in den kommenden drei Jahren über die Bühne gehen könne.

Beratzhauser Details
Konkret auf Beratzhausen bezogen sprach der Ingenieur der Gemeinde zunächst einmal ein großes Lob aus, da bei allen Baumaßnahmen Leerrohre verlegt worden seien und man somit schon eine gut ausgebaute Infrastruktur vorweisen könne. Angesichts der 14 KVZ's geht man von einer Gesamtinvestitionssumme von 630.000,-- Euro aus, von der die Förderung in der von der Regierung der Oberpfalz festgelegten Höhe von 50% abgezogen werden kann. Laut Breitbandpaten Rupert Liebl wurden die Kumulationsgebiete auch bereits eruiert und da Beratzhausen bereits Infrastrukturen vorweisen kann, ging Ledermann davon aus, daß die Gemeinde sicher nicht als letzte auf der Anschlußprioritätenliste des potentiellen Technologieanbieters stehen wird. Nun müssen jedoch zunächst erst einmal rund 30 bis 35 Kommunen mitmachen, damit das Projekt überhaupt tragfähig wird.

Zuschussantrag Kapelle Friesenhof zurückgestellt

Nachdem man in der jüngsten Gemeinderatssitzung die neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Rechberg und Schwarzenthonhausen bestätigt hatte, standen die Änderung des Bebauungsplans Rechberg Nord, die Sanierung der Kapelle Friesenhof und die den Kanalanschluß des Friedhofs betreffende Rechnungsprüfung auf der Agenda der Räte.

Einstimmig wurden die vor Kurzem gewählten Kommandanten der Rechberger Feuerwehr Jürgen Spangler und Tobias Birnthaler in ihren Ämtern bestätigt, ebenso wie der 2. Kommandant der Schwarzenthonhauser Wehr Peter Koller. Im weiteren Verlauf des Abends kamen die von Bauplatzkäufern in Rechberg Nord gewünschten Änderungen zur Sprache. Die Eigentümer hatten abweichend vom ursprünglichen Plan eine Bebauung E+1+D beantragt. Angesichts der Einwendungen von Nachbarn und den Vorschlägen des Landratsamts beschloss man hier dem Antrag zwar Rechnung zu tragen, die Dachneigung jedoch auf maximal 35° zu beschränken, um auf diese Weise einen Ausbau des Dachgeschosses von Grund auf auszuschließen.

Kritik an Kosten für "Kanalanschluss Friedhof"
Die Planungen für den Anschluß des Friedhofs an den Kanal waren an das Ingenieurbüro Wöhrmann vergeben worden. Die kommunale Rechnungsprüfung stellte nun angesichts der daraufhin erfolgten Rechnungsstellung in Höhe von 2000,-- Euro die externe Vergabe derartiger Kleinmaßnahmen in Frage. Andreas Niebler wollte die Stellungnahme des Bauingenieur, es hätten zeitgleich weitere umfangreiche Baumaßnahmen stattgefunden, nicht im Raum stehen lassen und wies darauf hin, daß der Anschluß des Friedhofs schon vor Jahren beschlossen worden sei, somit eine Projektüberschneidung vermeidbar gewesen wäre.. Er verglich den Friedhofsanschluß mit einem überlangen Hausanschluß und fragte sich daher, wieso hier überhaupt der Ingenieur selber in Aktion treten müsse und man nicht einen Facharbeiter mit dieser Maßnahme betrauen konnte. Aus diesen Gründen wollten weder er noch andere Gemeinderatsmitglieder die Stellungnahme des Ingenieurs akzeptieren, sodaß der Beschluss mit zehn zu acht Stimmen abgelehnt wurde. Immer wieder habe der Rechnungsprüfungsausschuss die Kosten durch externe Vergaben von Kleinbaumaßnahmen moniert, doch verändert habe sich nichts, hatte im Vorfeld Bleicher noch die Aussage Nieblers unterstrichen.

Zuschussantrag zurückgestellt
Bereits im Dezember 2009 hatte Heinrich Zimmermann einen Zuschuss zur 90.000,-- Euro teuren Sanierung der Kapelle am Friesenhof beantragt. Damals hatte man sich angesichts der angespannten Haushaltslage gegen eine Bezuschussung im Rahmen der Freiwilligen Leistungen entschieden. Ende 2012 hatte Zimmermann nun seinen Antrag erneuert und konkret 3.000,-- Euro beantragt. In seinem Schreiben hatte er zudem darauf hingewiesen, daß die Sanierung der Kapelle auf dem Friesenhof zugunsten der Renovierung der Kapelle Beilnstein 1997 zurückgestellt worden sei und man seitens des Marktes diese Sanierung mit 5000,-- DM unterstützt habe. Da es sich bei der Friesenhofkapelle um ein eingetragenes Baudenkmal handelt wurden laut Finanzierungsplan vom Landesamt für Denkmalpflege, von der Diözese, vom Bezirk, vom Amt für Ländliche Entwicklung und von der Bayerischen Landesstiftung bereits Zuschüsse in zum Teil beträchtlicher Höhe zugesagt. Auch der Grundstückseigentümer hat Eigenmittel für diesen Zweck vorgesehen. Die Sanierungsarbeiten haben laut Auskunft Zimmermanns bereits begonnen, die Außeninstandsetzung ist schon abgeschlossen und der Innenraum soll bis Mitte 2013 wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild erhalten. Angesichts der für einen privaten Besitzer sehr hohen Investitionssumme und in Anbetracht der historischen Bedeutung des Gebäudes sprach sich Alois Dürr trotz der angespannten Haushaltslage für einen Zuschuss aus, während Benedikt Söllner sich mit dem Hinweis auf andere zurückgestellte Projekte gegen diese freiwillige Leistung wendete. Walter Liedtke wies der Friesenhofkapelle eine geringere Bedeutung als der Kapelle in Beilnstein zu und vertrat die Meinung, daß sie schließlich nur von der Familie genutzt werde, daher auch von ihr allein zu sanieren sei. Schlußendlich wurden die Vorschläge von Rupert Liebl und Andreas Niebler angenommen, die Beschlussfassung bis zur Haushaltsplanberatung zurückzustellen.


Eibl warnt vor zu weit zurückliegenden Beitragserhebungen

Im Rahmen der Anfragen wollte Gerhard Rinkes wissen, wann mit den Vorausleistungsbescheiden für den Kläranlagenbau zu rechnen sei. Zunächst einmal müsse man die Entscheidung des Marktrates abwarten, wie die Kosten umgelegt werden sollen, wies Meier auf das weitere procedere hin und ging davon aus, daß man in diesem Jahr noch keine Bescheide an die Bürger schicken werde. Um Abrechnungen ging es auch bei den darauffolgenden Anfragen. Auf die Frage Liebls, wann mit der Endabrechnung Zehentberg zu rechnen sei, antwortete Hammer mit der Feststellung, daß alles vorbereitet sei, man jedoch noch auf eine Antwort seitens eines angefragten Anwaltsbüros warte. Da nun inzwischen fünf Jahre seit Beendigung der Baumaßnahme vergangen sind, wollte Michael Eibl wissen, inwieweit das Bundesverwaltungsgerichtsurteil, das weit in die Vergangenheit reichende Beitragserhebungen als nicht rechtmäßig erachtet, für Beratzhausen eine Rolle spiele. Er erinnerte in diesem Zusammenhang unter anderem an die immer noch laufenden Abrechnungen für Einzelmaßnahmen in Haderlsdorf und die „Historienforschung“ zwecks der Umlagemodalitäten in Sachen Straßenbau Schwarzenthonhausen. Eibl erachtete die Gerichtsentscheidung als eindeutiges Signal im Rahmen von Erhebungen „nicht zu weit zurück zu greifen“, auch wenn Hammer ihm versicherte, daß das Urteil für kein Beratzhauser Projekt eine Rolle spiele.