Berichte aus dem Gemeinderat |
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Gemeinderatssitzung 02. Mai 2013 Windkraftanlagen: Unterschiedliche Abstände für Misch- und für reine Wohngebiete Das Windkraftthema beschäftigt den Beratzhauser Gemeinderat inzwischen seit längerem. Zwar hatte man sich bereits im Frühjahr 2012 für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft entschieden, doch aufgrund einer fehlenden Formalie, sprich eines fehlenden Aufstellungsbeschlusses, war das Ganze auf Eis gelegt worden. Erst Anfang 2013 wurde dieser Formfehler aufgrund einer entsprechenden Nachfrage eines Gemeinderates publik, sodaß erst im März 2013 der besagte Aufstellungsbeschluss gefaßt wurde. Für die Mai-Sitzung hatte man nun zwecks Klärung der Details das Planungsbüro Bartsch eingeladen. In der März-Sitzung hatte der Gemeinderat die Vorgabe von Abstandsregelungen für Windkraftanlagen beschlossen und sich auf Mindestabstände in nord- und östlicher Ausrichtung von 800 Metern und in südlicher und westlicher Ausrichtung auf 1000 Meter geeinigt. Bernhard Bartsch vom gleichnamigen Planungsbüro war nun in die Sitzung gekommen, um die Realisierungsmöglichkeiten dieser Vorgaben zu erörtern. Schon bald nach der Erläuterung der grundlegenden Faktoren, wie zum Beispiel der Definition der harten und weichen Kriterien, der Anlagengrößen und der TA Lärm kam er auf eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen zu sprechen, anhand derer er die Problematik einer Negativplanung darzustellen versuchte. Man beschneide durch die Abstandsvorgaben privates Recht und man müsse sich immer die Frage stellen, ob nach Anwendung der harten und weichen Kriterien noch genügend für Windkraftanlagen geeignete Flächen übrig blieben. Nur dann könne man überhaupt noch von einer Positiv-Planung sprechen, gab er zu bedenken, konnte jedoch keine konkrete Prozentzahl nennen. Nachdem er aufgrund einer entsprechenden Frage Rupert Liebls noch darauf hingewiesen hatte, daß es in Sachen Windkraftanlagen keine Zumutbarkeitsgrenze für Kommunen gebe, konstatierte Alois Dürr schlußendlich „Sie sagen uns nur was nicht geht. Macht es dann überhaupt Sinn, einen Teilflächennutzungsplan aufzustellen?“.
Unterschiedliche Abstände für Misch- und für Wohngebiete
Planung von
"innen nach außen" |
Freiflächenphotovoltaikanlagen im großen Stil Großflächige Photovoltaikprojekte abgelehnt Bereits im Dezember 2012 hatte Thomas Reindl eine Bauvoranfrage gestellt, um die Realisierungsmöglichkeiten einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu eruieren. Da es sich bei den angedachten Flächen ab der Bahnunterführung nach Neurufenried in Richtung Mausheim um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, hatte man seitens der Verwaltung die Stellungnahme des Landratsamts eingefordert. Inzwischen liegt der Gemeinde nun jedoch ein weiterer Antrag in Sachen Freiflächenphotovoltaik vor. Die Firma Bost.en möchte auf einem sich von Niesaß bis Mausheim erstreckenden und insgesamt 23 ha umfassenden Areal Solarstrom erzeugen. Auch wenn der Antrag der Firma BOST.en am vergangenen Donnerstag noch nicht behandelt wurde, sorgte er für eine Wende in dieser Thematik. Im Dezember hatte man angesichts der Bauvoranfrage Reindls noch die für das Vorhaben notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans in Aussicht gestellt und vorsorglich die Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt Aufgrund der positiven Stellungnahmen der Kreisbaumeisterin und der Unteren Naturschutzbehörde ging die Verwaltung anschließend von einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Projekts aus. Eine etwas andere Betrachtungsweise hatten jedoch der Bund Naturschutz und Professor Göttlein in ihren schriftlichen statements zum Ausdruck gebracht. Sie hatten nicht nur auf Nähe zur Wohnbebauung, die teilweise Einsehbarkeit, die Zerstörung von Biotopflächen und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hingewiesen, sondern auch vor einer Flut von weiteren Anträgen zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen gewarnt, die man im Falle der Genehmigung dieser relativ kleinen Anlage dann wohl kaum ablehnen könnte. Und genau dieser Fall war nun eingetreten, denn die Firma Bost.en hatte Ende April ihren Antrag auf die Errichtung einer bedeutend größer dimensionierten Anlage eingereicht. Eine Veränderung der Sachlage, die ein Umdenken der Gemeinderatsmitglieder zur Folge hatte. Andreas Niebler fühlte sich von so einem „massiven Antrag“, der Solaranlagen rechts und links der Kreisstraße von Niesaß bis zur Bahnunterführung in Mausheim vorsieht, regelrecht erschlagen und warnte davor, eine intakte Natur- und Kulturlandschaft in eine Industrielandschaft umzuwandeln. Dieser Antrag habe gezeigt, daß mit einer Anlage noch kein Ende in Sicht sei, konstatierte Alois Dürr und wollte ebenso wie sein Kollege Georg Fromm die Landschaft auf keinen Fall auf diese Art und Weise „verschandelt“ sehen. Somit entschied man sich einstimmig für die Rücknahme des gemeindlichen Antrags auf Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet und für eine Grundsatzdiskussion rund um das Thema „Freiflächenphotovoltaikanlagen“.
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