Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 16. Mai  2013

Differenzen in Sachen Windkraftstandorte

Windkraftanlagen sind in Beratzhausen schon seit geraumer Zeit immer wieder Thema. Derzeit geht es konkret um drei von der Firma Ostwind geplante Windkraftanlagen in der Nähe von Hatzenhof. Besonders betroffen ist hier die Familie Schön, die durch das in westlicher Ausrichtung mit einem Abstand von 644 m zu ihrem Wohnhaus geplante Windrad erhebliche Beeinträchtigungen befürchtet. Aus diesem Grund hat die Familie inzwischen eine ganze Reihe von Schritten übernommen. Es gehe nicht generell um die Verhinderung von Windkraftanlagen, sondern lediglich um größere Abstände zu Wohngebäuden, betonen die beiden Brüder Sebastian und Karl Schön. Angesichts der Beschlüsse im Gemeinderat und die Wortmeldungen diverser Gemeinderäte fühlen sie sich auch in ihrer Meinung bestärkt.

2011 haben die Brüder Karl und Sebastian Schön zum ersten Mal über Umwege von dem Vorhaben der Firma Ostwind erfahren. Im Februar 2012 hatten sie daraufhin bei der Gemeinde Beratzhausen schriftlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zu jeglicher Wohnbebauung beantragt und um die Weiterleitung ihres Schreibens an die Gemeinderäte gebeten. Bürgermeister Konrad Meier habe ihnen daraufhin versichert, daß man ihre Einwendungen in dem zu erstellenden Teilflächennutzungsplan berücksichtigen werde, sei jedoch ihrer Bitte um Weiterleitung des Antrags nicht nachgekommen. Auf weitere Anfragen hätten sie immer wieder zur Antwort bekommen, daß der Teilflächennutzungsplan auf den Weg gebracht worden sei, berichten sie von den weiteren Reaktionen. Erst im November 2012 sei auf der Informationsveranstaltung in Hardt deutlich geworden, daß die ursprünglich geplanten Standorte entgegen der Zusagen weiter verfolgt werden, bedauern die beiden Betroffenen. Ein Antrag der UB auf Mindestabstände von 800 Metern in nördlicher und östlicher und von 1000 Metern in südlicher und westlicher Richtung wurde zwar vom Marktgemeinderat positiv beschieden, ebenso wie die Rückstellung des Bauantrags der Ostwind beschlossen wurde, doch aufgrund der fehlenden Konkretisierung des Teilflächennutzungsplans bewilligte das Landratsamt diesen Aufschub nicht. Der Abstandsvorgabenbeschluss wurde zwar nicht aufgehoben, doch im Rahmen der Auftragsvergabe an das Planungsbüro Bartsch zunächst einmal nicht realisiert.

Wie konnte es zu Formfehler kommen?
Angesichts der Auftragserteilung für die Erstellung eines Teilflächennutzungsplans an die Firma Bartsch und der definierten Vorgaben von einem Mindestabstand von 600 Metern zu Mischgebieten haben sich Schöns nun erneut an das Landratsamt gewendet und den Sachverhalt dargestellt. Besonderen Wert legen sie darauf, daß es sich hier um eine Mindestvorgabe handelt, der Gemeinderat jedoch deutlich signalisiert habe, daß größere Abstände gewünscht werden. Völlig unverständlich ist ihnen zudem, wie es zu dem Formfehler in der Märzsitzung 2012 kommen konnte, da hier zwar ein Teilflächennutzungsplan beschlossen, jedoch kein offizieller Aufstellungsbeschluß gefaßt wurde. Denn wäre dies geschehen, so wäre das sie betreffende Thema bereits in eine andere Richtung gelenkt worden, sind sie sich sicher. Unverständnis zeigen sie auch im Hinblick auf die Formulierungen in dem Rückstellungsantrag an das Landratsamt, da man hier dem Amt die Gründe für die Nichtgenehmigungsfähigkeit regelrecht in den Mund gelegt habe. Die Formulierungen seien nicht negativ gewesen, sondern man habe lediglich auf die Fakten verwiesen, weist Bürgermeister Konrad Meier die Vorwürfe zurück und erinnert außerdem an die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben seitens der Ostwind. Ein Argument, das auch von dem Geschäftsführer der Ostwind Dr. Rolf Bungart ins Spiel gebracht wird. Laut Energieatlas müsse man lediglich einen Abstand von 500 m zu Mischgebieten einhalten, mit 644 m sei der Standort also von vornherein weiter entfernt, da man bei allen Planungen auch immer auf die Belange der Bürger Rücksicht nehme, gibt er zu bedenken und verweist im Übrigen auf die Unterschreitung der von der TA Lärm vorgegebenen Richtlinien, ebenso wie auf die vorgeschriebene Abschaltautomatik sobald der Schattenwurf 30 Minuten pro Tag, respektive 30 Stunden im Jahr überschreitet. Angesichts der von den Hatzenhofern geäußerten Befürchtungen sei er jedoch gerne bereit, nochmals vor Ort zu kommen, um sachlich und fundiert mit den Bürgern zu diskutieren, signalisiert er die Gesprächsbereitschaft seiner Firma.

Fragen des Landratsamtes nicht beantwortet
Bezugnehmend auf die aufschiebende Wirkung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Teilflächennutzungsplan gibt der Vertreter der Bauleitplanung im Landratsamt zu bedenken, daß der Beschluss keinen Aufschub für Windradprojekte implementiere. Erst nach Erreichung eines „gewissen Verfahrensstandes und absehbaren Ergebnissen“ könne die Entscheidung über einen Bauantrag vertagt werden, doch wann dieser Punkt erreicht sei, sei vom Gesetzgeber nicht klar definiert, umreißt er die vagen gesetzlichen Grundlagen. Bezugnehmend auf den zweiten Rückstellungsantrag im konkreten Fall Hatzenhof teilt Hans Fichtl vom Landratsamt den TN mit, daß über den Zurückstellungsantrag noch nicht entschieden werden konnte, da noch nicht abschließend geklärt sei, ob der Antrag alle für die Aussetzungsoption notwendigen Voraussetzungen erfülle. „Die Rechtsauffassung des Landratsamtes einschließlich der Darlegung dieser Voraussetzungen wurde dem Markt Beratzhausen mit Schreiben vom 18.April 2013 detailliert mitgeteilt. Sobald die erbetene Rückmeldung zu den dort ausgeführten Punkten vorliegt, wird entschieden werden können, ob die Voraussetzungen des Baugesetzbuches erfüllt sind.“, gibt Fichtl bekannt.

Erschließungsantrag zurückgestellt
Angesichts eines von der Ostwind eingereichten Erschließungsangebots für die Zufahrt zu den Anlagen wollte Andreas Niebler vor der Beschlußfassung zweimal wissen, ob sich das Landratsamt inzwischen zu dem von Gemeinde für dieses Projekt eingereichten Rückstellungsantrag geäußert habe. Nach der zweimaligen Verneinung seitens der Verwaltung, verwies Niebler auf die oben genannte Information der Pressestelle, monierte, daß man den Gemeinderat nicht informiert hatte, wollte das Schreiben vom 18. April sehen und kommentierte die Situation mit der Frage „Wie kann es sein, daß wir hier so vorgeführt werden?“. Gerade in Anbetracht der Aussage des Ingenieurs Bartsch, daß bestehende Windräder nicht bei den auszuweisenden Flächen berücksichtigt werden, sei es umso wichtiger die Rückstellung zu erreichen, stellte er zudem fest. Wenn man jetzt die Erschließung befürworte, dann mache man den eigenen Rückstellungsantrag unglaubwürdig, konstatierte Gerhard Rinkes und wollte zudem die von der Verwaltung gewählten Antragsformulierungen sehen, während Niebler angesichts des ersten Antrags darauf hinwies, daß die Verwaltung nicht einfach nur die Beschlüsse weitergeben sollte, sondern gemäß der Intention des Gemeinderats zu handeln habe. Um der Diskussion ein Ende zu bereiten stellte Dechant den Antrag zur Geschäftsordnung, die Entscheidung über die Erschließung zu vertagen und die geforderten Unterlagen dem Gemeinderat zur Verfügung zu stellen. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Viel Geld für Straßensanierung benötigt

Laut Fachleuten sollte eine Gemeinde pro qm Straße in ihrem Gebiet 1,30 € / anno zurücklegen, gab Bauingenieur Christian Geusch den Gemeinderäten zu bedenken und rechnete ihnen anhand der Kilometerlänge des Beratzhauser Straßennetzes vor, daß dies eine Investition von jährlich 650.000,-- € bedeute, um allein den Ist-Zustand der außerörtlichen Straßen erhalten zu können. Im Anschluß an diese allgemeine Feststellung präsentierte er ihnen seine Prioritätenliste.In seiner Zusammenstellung hatte er vorallem die Kriterien Schulbus- und Pendlerverkehr, sowie starke LKW-Frequenzen berücksichtigt, hatte die Schadstellen dokumentiert und die notwendigen Maßnahmen sowohl erläutert als auch beziffert und die Eingruppierung in den Vermögens- oder aber Verwaltungshaushalt dargestellt. Stattliche 1,18 Mio hatten sich auf dieses Weise summiert. Auch wenn Geusch bereits im Rahmen seiner Ausführungen darauf hingewiesen hatte, daß diese Liste nicht vollständig sei, weitere notwendige Maßnahmen für die kommenden Jahre eingeplant werden müßten, sparten die Gemeinderäte nicht mit weiteren Vorschlägen. Abgestimmt wurde jedoch im Endeffekt nicht, da der Maßnahmenkatalog in den allgemeinen Haushaltsberatungen je nach Finanzlage berücksichtigt werden soll.

Klärwerkkosten
Nachdem in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung die Vergabe der mit rund 3,2 Mio Euro bezifferten Leistungen für den Bau des Klärwerks auf der Agenda gestanden hatten, wollte Gerhard Rinkes im Rahmen der allgemeinen Anfragen wissen, wann die Beratungen über die Art der Kostenumlage stattfinden werden und wann die Bürger mit den Vorausleistungsbescheiden zu rechnen hätten. Vor der Abrechnung müßten die Anlage in Betrieb gegangen sein, wies Dieter Kuberski auf die Aussagen von WTE und kommunalem Prüfungsverband hin, während Bürgermeister Konrad Meier davon ausging, daß die Gemeinde eine Zwischenfinanzierung benötigen wird und man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen könne, ob es überhaupt Vorausleistungsbescheide geben werde. Nachdem Rinkes ihn auf die bereits Anfang des Jahres thematisierten Umlagemodalitäten und Josef Hauser ihn auf den Baubeginn im Juli 2013 hingewiesen hatten, gab Meier zu bedenken,daß es sich schließlich nicht einfach um einen Einzug von Vereinsbeiträgen handle, die Verwaltung somit Zeit benötige. Der Kläranlagenbau und die damit einhergehende Kostenumlagen seien schon lange Thema gewesen, „dann hätte man halt rechtzeitig mit der Arbeit anfangen müssen“, kommentierte Rinkes die Aussage des Bürgermeisters.