Gemeinderatssitzung
16. Mai 2013
Differenzen in Sachen Windkraftstandorte
Windkraftanlagen sind in Beratzhausen schon seit geraumer Zeit immer
wieder Thema. Derzeit geht es konkret um drei von der Firma Ostwind
geplante Windkraftanlagen in der Nähe von Hatzenhof. Besonders betroffen
ist hier die Familie Schön, die durch das in westlicher Ausrichtung mit
einem Abstand von 644 m zu ihrem Wohnhaus geplante Windrad erhebliche
Beeinträchtigungen befürchtet. Aus diesem Grund hat die Familie inzwischen
eine ganze Reihe von Schritten übernommen. Es gehe nicht generell um die
Verhinderung von Windkraftanlagen, sondern lediglich um größere Abstände
zu Wohngebäuden, betonen die beiden Brüder Sebastian und Karl Schön.
Angesichts der Beschlüsse im Gemeinderat und die Wortmeldungen diverser
Gemeinderäte fühlen sie sich auch in ihrer Meinung bestärkt.
2011 haben die Brüder Karl und
Sebastian Schön zum ersten Mal über Umwege von dem Vorhaben der Firma
Ostwind erfahren. Im Februar 2012 hatten sie daraufhin bei der Gemeinde
Beratzhausen schriftlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zu jeglicher
Wohnbebauung beantragt und um die Weiterleitung ihres Schreibens an die
Gemeinderäte gebeten. Bürgermeister Konrad Meier habe ihnen daraufhin
versichert, daß man ihre Einwendungen in dem zu erstellenden
Teilflächennutzungsplan berücksichtigen werde, sei jedoch ihrer Bitte um
Weiterleitung des Antrags nicht nachgekommen. Auf weitere Anfragen hätten
sie immer wieder zur Antwort bekommen, daß der Teilflächennutzungsplan auf
den Weg gebracht worden sei, berichten sie von den weiteren Reaktionen.
Erst im November 2012 sei auf der Informationsveranstaltung in Hardt
deutlich geworden, daß die ursprünglich geplanten Standorte entgegen der
Zusagen weiter verfolgt werden, bedauern die beiden Betroffenen. Ein
Antrag der UB auf Mindestabstände von 800 Metern in nördlicher und
östlicher und von 1000 Metern in südlicher und westlicher Richtung wurde
zwar vom Marktgemeinderat positiv beschieden, ebenso wie die Rückstellung
des Bauantrags der Ostwind beschlossen wurde, doch aufgrund der fehlenden
Konkretisierung des Teilflächennutzungsplans bewilligte das Landratsamt
diesen Aufschub nicht. Der Abstandsvorgabenbeschluss wurde zwar nicht
aufgehoben, doch im Rahmen der Auftragsvergabe an das Planungsbüro Bartsch
zunächst einmal nicht realisiert.
Wie konnte es zu Formfehler kommen?
Angesichts der Auftragserteilung für die Erstellung eines
Teilflächennutzungsplans an die Firma Bartsch und der definierten Vorgaben
von einem Mindestabstand von 600 Metern zu Mischgebieten haben sich Schöns
nun erneut an das Landratsamt gewendet und den Sachverhalt dargestellt.
Besonderen Wert legen sie darauf, daß es sich hier um eine Mindestvorgabe
handelt, der Gemeinderat jedoch deutlich signalisiert habe, daß größere
Abstände gewünscht werden. Völlig unverständlich ist ihnen zudem, wie es
zu dem Formfehler in der Märzsitzung 2012 kommen konnte, da hier zwar ein
Teilflächennutzungsplan beschlossen, jedoch kein offizieller
Aufstellungsbeschluß gefaßt wurde. Denn wäre dies geschehen, so wäre das
sie betreffende Thema bereits in eine andere Richtung gelenkt worden, sind
sie sich sicher. Unverständnis zeigen sie auch im Hinblick auf die
Formulierungen in dem Rückstellungsantrag an das Landratsamt, da man hier
dem Amt die Gründe für die Nichtgenehmigungsfähigkeit regelrecht in den
Mund gelegt habe. Die Formulierungen seien nicht negativ gewesen, sondern
man habe lediglich auf die Fakten verwiesen, weist Bürgermeister Konrad
Meier die Vorwürfe zurück und erinnert außerdem an die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben seitens der Ostwind. Ein Argument, das auch von dem
Geschäftsführer der Ostwind Dr. Rolf Bungart ins Spiel gebracht wird. Laut
Energieatlas müsse man lediglich einen Abstand von 500 m zu Mischgebieten
einhalten, mit 644 m sei der Standort also von vornherein weiter entfernt,
da man bei allen Planungen auch immer auf die Belange der Bürger Rücksicht
nehme, gibt er zu bedenken und verweist im Übrigen auf die Unterschreitung
der von der TA Lärm vorgegebenen Richtlinien, ebenso wie auf die
vorgeschriebene Abschaltautomatik sobald der Schattenwurf 30 Minuten pro
Tag, respektive 30 Stunden im Jahr überschreitet. Angesichts der von den
Hatzenhofern geäußerten Befürchtungen sei er jedoch gerne bereit, nochmals
vor Ort zu kommen, um sachlich und fundiert mit den Bürgern zu
diskutieren, signalisiert er die Gesprächsbereitschaft seiner Firma.
Fragen des Landratsamtes nicht beantwortet
Bezugnehmend auf die aufschiebende Wirkung eines Aufstellungsbeschlusses
für einen Teilflächennutzungsplan gibt der Vertreter der Bauleitplanung im
Landratsamt zu bedenken, daß der Beschluss keinen Aufschub für
Windradprojekte implementiere. Erst nach Erreichung eines „gewissen
Verfahrensstandes und absehbaren Ergebnissen“ könne die Entscheidung über
einen Bauantrag vertagt werden, doch wann dieser Punkt erreicht sei, sei
vom Gesetzgeber nicht klar definiert, umreißt er die vagen gesetzlichen
Grundlagen. Bezugnehmend auf den zweiten Rückstellungsantrag im konkreten
Fall Hatzenhof teilt Hans Fichtl vom Landratsamt den TN mit, daß über den
Zurückstellungsantrag noch nicht entschieden werden konnte, da noch nicht
abschließend geklärt sei, ob der Antrag alle für die Aussetzungsoption
notwendigen Voraussetzungen erfülle. „Die Rechtsauffassung des
Landratsamtes einschließlich der Darlegung dieser Voraussetzungen wurde
dem Markt Beratzhausen mit Schreiben vom 18.April 2013 detailliert
mitgeteilt. Sobald die erbetene Rückmeldung zu den dort ausgeführten
Punkten vorliegt, wird entschieden werden können, ob die Voraussetzungen
des Baugesetzbuches erfüllt sind.“, gibt Fichtl bekannt.
Erschließungsantrag zurückgestellt
Angesichts eines von der Ostwind eingereichten Erschließungsangebots für
die Zufahrt zu den Anlagen wollte Andreas Niebler vor der Beschlußfassung
zweimal wissen, ob sich das Landratsamt inzwischen zu dem von Gemeinde für
dieses Projekt eingereichten Rückstellungsantrag geäußert habe. Nach der
zweimaligen Verneinung seitens der Verwaltung, verwies Niebler auf die
oben genannte Information der Pressestelle, monierte, daß man den
Gemeinderat nicht informiert hatte, wollte das Schreiben vom 18. April
sehen und kommentierte die Situation mit der Frage „Wie kann es sein, daß
wir hier so vorgeführt werden?“. Gerade in Anbetracht der Aussage des
Ingenieurs Bartsch, daß bestehende Windräder nicht bei den auszuweisenden
Flächen berücksichtigt werden, sei es umso wichtiger die Rückstellung zu
erreichen, stellte er zudem fest. Wenn man jetzt die Erschließung
befürworte, dann mache man den eigenen Rückstellungsantrag unglaubwürdig,
konstatierte Gerhard Rinkes und wollte zudem die von der Verwaltung
gewählten Antragsformulierungen sehen, während Niebler angesichts des
ersten Antrags darauf hinwies, daß die Verwaltung nicht einfach nur die
Beschlüsse weitergeben sollte, sondern gemäß der Intention des
Gemeinderats zu handeln habe. Um der Diskussion ein Ende zu bereiten
stellte Dechant den Antrag zur Geschäftsordnung, die Entscheidung über die
Erschließung zu vertagen und die geforderten Unterlagen dem Gemeinderat
zur Verfügung zu stellen. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. |
Viel Geld für Straßensanierung benötigt
Laut
Fachleuten sollte eine Gemeinde pro qm Straße in ihrem Gebiet 1,30 € /
anno zurücklegen, gab Bauingenieur Christian Geusch den Gemeinderäten zu
bedenken und rechnete ihnen anhand der Kilometerlänge des Beratzhauser
Straßennetzes vor, daß dies eine Investition von jährlich 650.000,-- €
bedeute, um allein den Ist-Zustand der außerörtlichen Straßen erhalten zu
können. Im Anschluß an diese allgemeine Feststellung präsentierte er ihnen
seine Prioritätenliste.In seiner Zusammenstellung hatte er vorallem die
Kriterien Schulbus- und Pendlerverkehr, sowie starke LKW-Frequenzen
berücksichtigt, hatte die Schadstellen dokumentiert und die notwendigen
Maßnahmen sowohl erläutert als auch beziffert und die Eingruppierung in
den Vermögens- oder aber Verwaltungshaushalt dargestellt. Stattliche 1,18
Mio hatten sich auf dieses Weise summiert. Auch wenn Geusch bereits im
Rahmen seiner Ausführungen darauf hingewiesen hatte, daß diese Liste nicht
vollständig sei, weitere notwendige Maßnahmen für die kommenden Jahre
eingeplant werden müßten, sparten die Gemeinderäte nicht mit weiteren
Vorschlägen. Abgestimmt wurde jedoch im Endeffekt nicht, da der
Maßnahmenkatalog in den allgemeinen Haushaltsberatungen je nach Finanzlage
berücksichtigt werden soll.
Klärwerkkosten
Nachdem in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung die Vergabe der
mit rund 3,2 Mio Euro bezifferten Leistungen für den Bau des Klärwerks auf
der Agenda gestanden hatten, wollte Gerhard Rinkes im Rahmen der
allgemeinen Anfragen wissen, wann die Beratungen über die Art der
Kostenumlage stattfinden werden und wann die Bürger mit den
Vorausleistungsbescheiden zu rechnen hätten. Vor der Abrechnung müßten die
Anlage in Betrieb gegangen sein, wies Dieter Kuberski auf die Aussagen von
WTE und kommunalem Prüfungsverband hin, während Bürgermeister Konrad Meier
davon ausging, daß die Gemeinde eine Zwischenfinanzierung benötigen wird
und man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen könne, ob es
überhaupt Vorausleistungsbescheide geben werde. Nachdem Rinkes ihn auf die
bereits Anfang des Jahres thematisierten Umlagemodalitäten und Josef
Hauser ihn auf den Baubeginn im Juli 2013 hingewiesen hatten, gab Meier zu
bedenken,daß es sich schließlich nicht einfach um einen Einzug von
Vereinsbeiträgen handle, die Verwaltung somit Zeit benötige. Der
Kläranlagenbau und die damit einhergehende Kostenumlagen seien schon lange
Thema gewesen, „dann hätte man halt rechtzeitig mit der Arbeit anfangen
müssen“, kommentierte Rinkes die Aussage des Bürgermeisters.
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