Berichte aus dem Gemeinderat |
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Gemeinderatssitzung 13. Juni 2013 Änderung Vorgaben Teilflächennutzungsplan Windkraft / Rückstellung Hatzenhof Der Marktgemeinderat beschäftigte sich in der vergangenen Woche erneut mit dem Antrag der Ostwind AG drei Windkraftanlagen im Bereich Aichhof zu bauen. In der März-Sitzung hatte der Gemeinderat die Vorlage der Antwort des Landratsamts bezüglich des Rückstellungsantrags der Gemeinde verlangt. Das Schreiben vom 18. April wurde ihm nun in dieser Sitzung vorlegt und es stellte sich heraus, daß die mangelnde Konkretisierung der Gründe und die fehlenden Unterschriften bemängelt worden waren. Nun galt es erneut über das Vorhaben zu befinden. Wenn der geschäftsführende Beamte Robert Hammer gleich zu Beginn in die Thematik Teilflächennutzungsplan Windkraft und das Ostwind-Vorhaben bei Hatzenhof eingebunden gewesen wäre, dann wären die Pannen nicht passiert, stieg Gerhard Rinkes in die Diskussion rund um die Windkraft ein, nachdem er an die Versäumnisse in der Vergangenheit erinnert hatte. Explizit wies er auf die formalen Fehler bei der Beschlußfassung zur Erstellung eines Teilflächennutzungsplans und die fehlenden und mehrmals vom Landratsamt geforderten Begründungen für den Rückstellungsantrags für das Projekt in der Nähe von Hatzenhof hin. Um den Rückstellungsantrag nun endlich auch für das Landratsamt plausibel zu machen, schlug er vor, die seitens der Familie schriftlich eingereichten Beschlussvorschläge der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Familie Schön hatte sowohl dem Bürgermeister als auch mehreren Gemeinderäten und Robert Hammer konkrete, umfangreiche und alle Fragen umfassende Formulierungsvorschläge unterbreitet, in denen sie so gut wie alle von Windkraftanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen und die Gründe für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft implementiert hatte. „Das stinkt mir gewaltig“, brachte Bürgermeister Konrad Meier seine Verärgerung zum Ausdruck und wollte vorallem wissen, wieso den Verfassern die von der Gemeinde vergebenen Vorgangsnummern bekannt waren. „War das top secret?“ kommentierte Hauser die Aufregung des Bürgermeisters mit einer rhetorischen Frage, um gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß es sich schließlich um „Sachen dreht, die die Bürger betreffen“. Laut Gemeindeordnung müsse der Bürgermeister die Beschlüsse des Gemeinderats vollziehen, das sei in diesem Fall in keinster Weise geschehen, kritisierte Niebler die Vorgehensweise der Verwaltung und erinnerte an seine bereits in der Vergangenheit zum Ausdruck gebrachte Forderung, die Intention des Gemeinderats in den Schreiben an das Landratsamt zum Ausdruck zu bringen, anstatt lediglich die Kurzform der Beschlüsse weiterzuleiten. „Der Wille des Gemeinderats wird mit Füßen getreten“, brachte er seine Meinung auf den Punkt.
800
Meter Abstand zu jeglicher Bebauung |
Einzelentscheidungen statt Standortplan für Photovoltaikstandort Inzwischen liegen der Gemeinde Beratzhausen mehrere Anträge bezüglich der Errichtung von großen Freiflächenphotovoltaikanlagen vor. Eine Grundsatzdiskussion sollte nun Klarheit verschaffen, wie derartige Anträge zu behandeln sind. Außerdem hatte man den Ingenieur Bernhard Bartsch eingeladen, um dem Gemeinderat die Notwendigkeit eines Standortalternativkonzepts plausibel zu machen.
Noch bevor
Ingenieur Bernhard Bartsch seine Ideen für einen Teilflächennutzungsplan
Photovoltaik vorstellen konnte, stellten mehrere Gemeinderäte den Sinn
eines derartigen Konzepts angesichts der Nichtprivilegierung derartiger
Anlagen in Frage. Dennoch erläuterte der Ingenieur detailliert die
Möglichkeiten und versuchte den Räten die Vorteile schmackhaft zu machen.
Robert Hammer wies die Räte darauf hin, daß die Anlagen laut EEG entlang
der Bahnlinien, beziehungsweise der Autobahnen installiert werden müßten
und die der Gemeinde vorliegenden Anträge genau auf diese Gebiete
abzielten. Die Gemeinde habe hier jedoch im Gegensatz zu
Windkraftprojekten die volle Planungshoheit, könne diese Konzepte somit
auch ohne Probleme ablehnen. Angesichts dieser Tatsache und der bereits
existenten Belastung der Bürger durch die Windkraft könne es nicht im
Sinne der Bürger sein, nun auch noch Flächen für Photovoltaikanlagen
auszuweisen, war sich Alois Dürr sicher und wollte bei Antragstellung Fall
für Fall geprüft sehen, statt eine Generalgenehmigung zu erteilen, die
wiederum potentielle Investoren anziehen würde. Ingenieur Bartsch setzte
diesem Argument die geordnete städtebauliche Planung entgegen, die
wiederum ein Standortkonzept erforderlich mache. Nachdem auch er auf die
bereits von Hammer angesprochenen EEG-Standortanforderungen eingegangen
war, ging er nun ins Detail und brachte den möglichen Konzeptumfang, die
Zweckverfolgungsabsichten und die Methodik zur Sprache. Unter anderem
seien FFH- und Naturschutzgebiete, sowie Wasserflächen und Biotope
generell auszuschließen, außerdem seien die Regionalplanvorgaben zu
berücksichtigen, gab er bekannt, um anschließend konkret auf die Strecken
entlang der Autobahn und der Bahnlinie einzugehen. Noch ein weiterer Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit dem Thema Solarenergie, da die geplante Anlage in Gunzenhof die Schrotzhofer tangiert und man daher eine gemeindliche Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abzugeben hat. Hier wurde als Einwendung lediglich die laut Gutachten nicht auszuschließende Blendwirkung ins Feld geführt. |