Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 13. Juni  2013

Änderung Vorgaben Teilflächennutzungsplan Windkraft / Rückstellung Hatzenhof

Der Marktgemeinderat beschäftigte sich in der vergangenen Woche erneut mit dem Antrag der Ostwind AG drei Windkraftanlagen im Bereich Aichhof zu bauen. In der März-Sitzung hatte der Gemeinderat die Vorlage der Antwort des Landratsamts bezüglich des Rückstellungsantrags der Gemeinde verlangt. Das Schreiben vom 18. April wurde ihm nun in dieser Sitzung vorlegt und es stellte sich heraus, daß die mangelnde Konkretisierung der Gründe und die fehlenden Unterschriften bemängelt worden waren. Nun galt es erneut über das Vorhaben zu befinden.

Wenn der geschäftsführende Beamte Robert Hammer gleich zu Beginn in die Thematik Teilflächennutzungsplan Windkraft und das Ostwind-Vorhaben bei Hatzenhof eingebunden gewesen wäre, dann wären die Pannen nicht passiert, stieg Gerhard Rinkes in die Diskussion rund um die Windkraft ein, nachdem er an die Versäumnisse in der Vergangenheit erinnert hatte. Explizit wies er auf die formalen Fehler bei der Beschlußfassung zur Erstellung eines Teilflächennutzungsplans und die fehlenden und mehrmals vom Landratsamt geforderten Begründungen für den Rückstellungsantrags für das Projekt in der Nähe von Hatzenhof hin. Um den Rückstellungsantrag nun endlich auch für das Landratsamt plausibel zu machen, schlug er vor, die seitens der Familie schriftlich eingereichten Beschlussvorschläge der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Familie Schön hatte sowohl dem Bürgermeister als auch mehreren Gemeinderäten und Robert Hammer konkrete, umfangreiche und alle Fragen umfassende Formulierungsvorschläge unterbreitet, in denen sie so gut wie alle von Windkraftanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen und die Gründe für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft implementiert hatte. „Das stinkt mir gewaltig“, brachte Bürgermeister Konrad Meier seine Verärgerung zum Ausdruck und wollte vorallem wissen, wieso den Verfassern die von der Gemeinde vergebenen Vorgangsnummern bekannt waren. „War das top secret?“ kommentierte Hauser die Aufregung des Bürgermeisters mit einer rhetorischen Frage, um gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß es sich schließlich um „Sachen dreht, die die Bürger betreffen“. Laut Gemeindeordnung müsse der Bürgermeister die Beschlüsse des Gemeinderats vollziehen, das sei in diesem Fall in keinster Weise geschehen, kritisierte Niebler die Vorgehensweise der Verwaltung und erinnerte an seine bereits in der Vergangenheit zum Ausdruck gebrachte Forderung, die Intention des Gemeinderats in den Schreiben an das Landratsamt zum Ausdruck zu bringen, anstatt lediglich die Kurzform der Beschlüsse weiterzuleiten. „Der Wille des Gemeinderats wird mit Füßen getreten“, brachte er seine Meinung auf den Punkt.

800 Meter Abstand zu jeglicher Bebauung
Da nun die Frist zur Nachreichung der Begründung am 6. Juli endet, sprach sich die Mehrheit der Gemeinderäte für die Aufrechterhaltung des Rückstellungsantrags und die Ausarbeitung der fehlenden Begründungen aus. Da das Ganze jedoch auf dem in Auftrag gegebenen Teilflächennutzungsplan Windkraft basiert, befürchtete man in Bezug auf die auf Anraten von Bartsch gewählte Methode, zunächst einmal einen Mindestabstand von 600 Metern zu wählen und im Falle eines Falles sich zu weiteren Entfernungen vorzuarbeiten, daß der Rückstellungsantrag abgelehnt werden wird, da in diesem Fall der geringste Abstand zu Hatzenhof 644 Meter beträgt. Um nun endlich alles ordentlich auf die Reihe zu bekommen beschloss man gegen die Stimmen von Meier und Isabella Ruff-Spangler, den Mindestabstand im TFN auf 800 Metern zu jeglicher Bebauung zu erhöhen und falls möglich sogar die 1000 Meter anzupeilen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Ingenieurbüro Bartsch die Formulierungen einzuarbeiten, die Rückstellung für ein Jahr zu beantragen, eine eventuelle Fristverlängerung im Auge zu behalten und bei Bedarf juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Diesen Beschluss ergänzend votierte die Mehrheit der Räte dafür, das Zufahrtswegeerschließungsangebot der Ostwind ebenfalls bis zur Vorlage eines rechtskräftigen Teilflächennutzungsplans zurückzustellen.

Einzelentscheidungen statt Standortplan für Photovoltaikstandort

Inzwischen liegen der Gemeinde Beratzhausen mehrere Anträge bezüglich der Errichtung von großen Freiflächenphotovoltaikanlagen vor. Eine Grundsatzdiskussion sollte nun Klarheit verschaffen, wie derartige Anträge zu behandeln sind. Außerdem hatte man den Ingenieur Bernhard Bartsch eingeladen, um dem Gemeinderat die Notwendigkeit eines Standortalternativkonzepts plausibel zu machen.

Noch bevor Ingenieur Bernhard Bartsch seine Ideen für einen Teilflächennutzungsplan Photovoltaik vorstellen konnte, stellten mehrere Gemeinderäte den Sinn eines derartigen Konzepts angesichts der Nichtprivilegierung derartiger Anlagen in Frage. Dennoch erläuterte der Ingenieur detailliert die Möglichkeiten und versuchte den Räten die Vorteile schmackhaft zu machen. Robert Hammer wies die Räte darauf hin, daß die Anlagen laut EEG entlang der Bahnlinien, beziehungsweise der Autobahnen installiert werden müßten und die der Gemeinde vorliegenden Anträge genau auf diese Gebiete abzielten. Die Gemeinde habe hier jedoch im Gegensatz zu Windkraftprojekten die volle Planungshoheit, könne diese Konzepte somit auch ohne Probleme ablehnen. Angesichts dieser Tatsache und der bereits existenten Belastung der Bürger durch die Windkraft könne es nicht im Sinne der Bürger sein, nun auch noch Flächen für Photovoltaikanlagen auszuweisen, war sich Alois Dürr sicher und wollte bei Antragstellung Fall für Fall geprüft sehen, statt eine Generalgenehmigung zu erteilen, die wiederum potentielle Investoren anziehen würde. Ingenieur Bartsch setzte diesem Argument die geordnete städtebauliche Planung entgegen, die wiederum ein Standortkonzept erforderlich mache. Nachdem auch er auf die bereits von Hammer angesprochenen EEG-Standortanforderungen eingegangen war, ging er nun ins Detail und brachte den möglichen Konzeptumfang, die Zweckverfolgungsabsichten und die Methodik zur Sprache. Unter anderem seien FFH- und Naturschutzgebiete, sowie Wasserflächen und Biotope generell auszuschließen, außerdem seien die Regionalplanvorgaben zu berücksichtigen, gab er bekannt, um anschließend konkret auf die Strecken entlang der Autobahn und der Bahnlinie einzugehen.

Patt-Situation führt zu Ablehnung
Während an der A3 keinerlei Einschränkungen vorhanden seien, handle es sich bei den Flächen nördlich von Mausheim und kurz vor Niesaß um Landschaftsschutzgebiete, während die dortigen Wasserschutzgebiete jedoch gut für Photovoltaikanlagen geeignet seien, gab der Ingenieur den Sachstand bekannt. Im Übrigen brachte er die weiteren Planungsansätze, wie zum Beispiel die Siedlungsanbindung, die Vorbelastungen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Topografie und die Einsehbarkeit von Siedlungen zur Sprache und wollte schließlich einen Input seitens der Gemeinderäte, um ein ihren Wünschen entsprechendes Konzept erstellen zu können. „Der Vortrag erleichtert unsere Entscheidung überhaupt nicht“, kommentierte Josef Hauser die Ausführungen und wollte wissen, ob es rechtswidrig sei, wenn eine Gemeinde sich grundsätzlich gegen Freiflächenphotovoltaikanlagen ausspricht. Außerdem gab er zu bedenken, daß sich derartige Anlagen sicherlich nicht positiv auf das Landschaftsbild auswirkten. Wenn die Anlagen rein auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet seien, seien sie nicht privilegiert und somit habe man auch kein Problem, sie abzulehnen, lautete die Antwort des Fachmanns. Die Planung laufe sowieso ins Leere, wenn die Flächenverfügbarkeit nicht vorhanden sei, gab Niebler zu bedenken, während Benedikt Söllner konstatierte: „ich kann mein Mandat nicht dazu benutzen, um die Bevölkerung zu belasten“. Oswald Kailer vertrat die Ansicht, man solle derartige Anlagen dort errichten, wo sie optisch nicht ins Auge fallen und Niebler schlug angesichts der Belastungen der Gemeinde durch die Windkraftanlagen vor, einen Beschluss zu fassen, generell keine Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeinderbereich zuzulassen, während sich Georg Beer durchaus kleinere Anlagen vorstellen konnte. Wozu man einen Plan in Auftrag geben solle, wenn man sowieso in Besitz der Planungshoheit sei, wollte Gerhard Rinkes. Ein Argument, das von Georg Fromm noch mit dem Hinweis auf die Unwirtschaftlichkeit unterstrichen wurde. Bartsch erachtete all diese Argumente jedoch als Input für einen Plan, in dem Landschaftsschutzgebiete ein eher zu vernachlässigender Faktor seien, während die Landschaftsverträglichkeit, die Vorbelastungen und das Landschaftsbild Vorrang bei der Ausweisung haben sollten. Doch durch das Abstimmungsergebnis von neun zu neun wurde das Ganze hinfällig, da nun kein Standortalternativkonzept in Auftrag gegeben wird.

Noch ein weiterer Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit dem Thema Solarenergie, da die geplante Anlage in Gunzenhof die Schrotzhofer tangiert und man daher eine gemeindliche Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abzugeben hat. Hier wurde als Einwendung lediglich die laut Gutachten nicht auszuschließende Blendwirkung ins Feld geführt.