Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 4.Jui  2013

Konkretisierung Teilflächennutzungsplan Windkraft

Der Teilflächennutzungsplan Windkraft beschäftigte den Gemeinderat in der vergangenen Woche von Neuem, denn basierend auf den vom Ingenieur Florian Fuchs vorgestellten Erkenntnissen, galt es den Plan noch weiter zu konkretisieren. Um auch den Rückstellungsantrag bezüglich der Planungen bei Hatzenhof fundiert begründen zu können hatte sich Robert Hammer zudem mit einem Rechtsanwalt kurzgeschlossen und nun den Räten ein umfasssende rechtliche Stellungnahme vorgelegt.

Der Ersteller des Fachkonzepts Fuchs erläuterte den Anwesenden im Auftrag des Ingenieurbüros Bartsch zunächst einmal die für die Eruierung von potentiellen Windkraftstandorten relevanten Kriterien, kam in diesem Zusammenhang auf die Wohn-, Dorf- und Mischgebiete, schutzwürdige Gebäude, verschiedene weitere Schutzkriterien und städtebauliche und infrastrukturelle Faktoren zu sprechen. Nach mehreren sehr „bunten“ grafischen Darstellung wurde er konkret. Im Falle der Anwendung der harten Kriterien würden 29,6 % der Beratzhauser Gesamtfläche für die Errichtung von Windkraftanlagen in Frage kommen, während im Falle der einen Abstand von 600 Metern zu Misch- und 800 Metern zu Wohngebieten beinhaltenden Variante zwei noch 11,6 % der Fläche für die Ausweisung von Windkraftprojekten in Frage käme. Sehr kritisch äußerte sich Fuchs zur Variante drei, die gemäß der Vorgabe des Gemeinderats 800 Metern Abstand zu jeglicher Art von Wohnbebauung beinhaltete. Da in diesem Fall die in der TA Lärm vorgegebenen Gebietsunterscheidungen völlig unberücksichtigt bleiben und nur 4,21 % der Fläche für die Ausweisung übrig bleiben würden, meldete er seine Zweifel im Hinblick auf die Rechtssicherheit an und warnte zudem vor einer potentielle Negativplaneinstufung. Als weiteres Regularium schlug er jedoch eine Vorgabe von Minimalgrößen für die auszuweisenden Konzentrationsflächen, sowie weitere städtebauliche Einschränkungen vor. Auf den Einwand Walter Liedtkes „immer diese Verhinderungsplanungen“ gab der Ingenieur den Räten zu bedenken, daß ohne Teilflächennutzungsplan Windkraft rein die Emmissionsregelung greife und dann aufgrund der inzwischen gängigen Abschaltautomatiken Windkraftanlagen rein theoretisch auch in 200 Meter zur Bebauung errichtet werden könnten. Den Hinweis Gerhard Rinkes auf diverse Rechtsurteile, die die Freigabe von zwei Prozent der Fläche für Windkraftanlagen als ausreichend erachtet hätten wies Fuchs mit dem Hinweis zurück, daß in diesen Fällen unter anderem Faktoren wie Landschaftsschutzgebiete eine Rolle gespielt hätten, die Zahlen somit nicht vergleichbar seien. Sicherlich wäre es sinnvoller, wenn die auszuweisenden Flächen in Relation zu dem Flächenanteil gesetzt würden, der rein technisch überhaupt für Windkraftanlagen in Frage kommen, schränkte Fuchs ein und bedauerte, daß es hierzu jedoch keine rechtsgültigen VGH-Urteile gäbe, man sich somit an der Gesamtgemeindefläche orientieren müsse. Nachdem eine Tabelle nun Aufschluß über die einzelnen Flächengrößen in Beratzhausen gegeben hatte, einigte man sich auf die Vorgabe, daß eine Konzentrationsfläche mindestens 30 ha umfassen muß und zwecks Vermeidung einer „Umzingelung“ Ortsteile nicht mehr als von zwei Seiten von Anlagen umschlossen werden dürfen und die Mindestabstände zu Mischgebieten 600 Meter und zu reinen Wohngebieten 800 Metern betragen müssen, während die Abstände zwischen den Konzentrationsflächen noch zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden sollen. Der entsprechende und von Robert Hammer sehr umfassend formulierte Beschluss wurde gegen die Stimmen von Konrad Meier, Martin Dechant und Martin Bleicher verabschiedet. Er soll nun zudem als Begründung für die Zurückstellung des Bauantrags der Ostwind AG auf Errichtung von drei Windkraftanlagen bei Hatzenhof an das Landratsamt gesendet werden, zumal die Fläche bei Hatzenhof lediglich 22,96 ha umfaßt. Auf diese Weise sei die vorgegebene Frist gewahrt, sollten seitens der Genehmigungsbehörde noch weitere Details gefordert werden, so könne man diese nachreichen, erläuterte Hammer abschließend die Sachlage.

 

Schwimmbadöffnung bei suboptimaler Witterung

Dauerkartenbesitzer hatten sich bei Bürgermeister Konrad Meier über die Schließung des Schwimmbades bei nicht unbedingt hochsommerlichen jedoch aus ihrer Sicht zum Schwimmen geeigneten Temperaturen beschwert. Ein Thema, das nun auch in der jüngsten Gemeinderatssitzung nochmals kurz aufgegriffen wurde

In einem offenen Brief an Bürgermeister Meier hatte Prof. Dr. Erich Kohnhäuser die aus seiner Sicht mehr als unbefriedigende Sachlage geschildert. Exemplarisch hatte er am 24. Juni die Temperaturen aufgezeichnet, vermerkt, daß man um 12.00 Uhr bei Bewölkung 16,5° C und um 16.00 Uhr bei Sonnenschein bereits 20° C und den ganzen Tag über eine konstante Wassertemperatur von 27° C verzeichnen konnte. Nun wollte er vom Bürgermeister wissen, wieso die Pforten des Schwimmbades selbst bei derartigen Wetterbedingungen geschlossen bleiben. Da es sich laut seinen Erfahrungen um keinen Einzelfall handelt, hatte er nun den Bürgermeister in seinem Schreiben auf den durch den Erwerb der Dauerkarte zu Stande gekommen Vertrag verwiesen, auf die offiziellen Öffnungszeiten zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr hingewiesen und konstatiert: „dass gegen Mittag die Besucherzahl zu gering war, ist eine geradezu absurde Begründung. Eine Bank schließt auch nicht, wenn gerade kein Besucher am Schalter steht. Fazit: das Schwimmbad ist ohne stichhaltige Begründung aus reiner Willkür geschlossen worden“. Im Übrigen hatte er die daraus resultierenden Schäden für die Gemeinde und die ausgesperrten Schwimmbadbesucher angeführt.


Keinen Anspruch auf Öffnung
In der jüngsten Gemeinderatssitzung hatte Meier nun angesichts der Bürgereinwände auf eine klare Beschlußlage seitens des Gemeinderats hingewiesen, die besage, daß das Bad erst ab 20° C geöffnet werde, „Wir müssen sparen und das tun wir“, konstatierte er in diesem Zusammenhang und wies darauf hin, daß man mit dem Kauf einer Dauerkarte keinen Anspruch auf die Öffnung des Schwimmbades habe. Martin Tischler erachtete diese Art der Argumentation jedoch nicht unbedingt als zielführend und plädierte dafür, sich eine praktikable und kostengünstige Lösung für dieses Klientel, das am Anfang der Saison eine Dauerkarte erwirbt., um täglich und zwar auch bei nicht ganz heißen Temperaturen das Bad für den Schwimmsport zu nutzen, zu überlegen.