Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 5. September 2013

Windkraftanlagen: Klage gegen Ablehnungsbescheid des Landratsamtes

Der von der Gemeinde gestellte Rückstellungsantrag zum Antrag der Ostwind AG auf Errichtung von drei Windkraftanlagen in der Nähe von Hatzenhof wurde seitens des Landratsamts abgelehnt. Zwecks der Fristeinhaltung hatte der Markt daraufhin vorsorglich eine „Fristenwahrungs-Klage“ gegen diesen Bescheid erhoben. Nun mußte der Gemeinderat entscheiden, ob diese Klage aufrecht erhalten werden soll. Zwecks genauer Klärung der Sachlage war Rechtsanwalt Ederer zusammen mit dem vom Büro Bartsch beauftragten Planer des Teilflächennutzungsplan Windkraft Fuchs in die Sitzung gekommen.

Mit dem Hinweis auf eine nicht ausreichende Teilflächennutzungsplanung war der Rückstellungsantrag der Gemeinde vom Landratsamt abgewiesen worden. Im Falle einer Konzentrierungsplanung für Windkraftanlagen werde zwar generell eine konkretisierte Planung verlangt, doch eine genaue Begriffsdefinition gäbe es bis dato leider nicht, bedauerte Rechtsanwalt Ederer das Fehlen von Grundsatzvorgaben und die daraus resultierenden Einzelfallentscheidungen. Nachdem er den Räten erläutert hatte, daß eine Rückstellung erfolgen müsse, wenn die Konkretisierungsplanungen durch die Realisierung des Projekts gefährdet seien, ging er im Detail auf einige der Ablehnungsbegründungen in dem konkreten Fall ein. Schnell konnte er zusammen mit Fuchs das in der Ablehnung angeführte Argument entkräften, man habe die Windhöffigkeit nicht eruiert, denn das Büro Bartsch hatte genau unter Betrachtung dieses Kriteriums zehn Prozent der Gemeindefläche als für den Windkraftanlagenbau geeignet erklärt. Die Berücksichtigung eines weiteren harten Kriteriums, nämlich des Artenschutzes hatte das Landratsamt ebenfalls moniert. Hier wiesen Fuchs und Ederer jedoch darauf hin, daß man sich im Normalfall in diesem Punkt auf das Fachkonzept der Naturschutzbehörde stütze, dies im Landkreis Regensburg derzeit jedoch nicht möglich sei, da die Behörde das ursprüngliche Gutachten aufgrund erkannter Mängel Anfang des Jahres zurückgezogen und bis dato noch kein neues erstellt habe. Aus Sicht des Juristen befindet man sich in diesem Punkt in einer Grauzone, da man seitens des Gerichts eventuell eine Gutachtenerstellung durch die Gemeinde fordern könne, auch wenn dies eigentlich nicht nachvollziehbar sei. Die Fragen, ab welcher Größe man von Konzentrationsflächen sprechen könne und welche Straßen und Hochspannungsleitungen als trennende Elemente gelten, seien ebenfalls, nicht klar geregelt, man könne lediglich von Rechtssprechungstendenzen sprechen, da meist Bundes- und Staatsstraßen und Hochspannungsleitungen als solche anerkannt würden, nicht jedoch Gemeindeverbindungsstraßen, erläuterte Ederer weiter. Als „Humbug“ bezeichneten beide Fachleute, den Einwand des Landratsamts, die Gemeinde habe es versäumt, sich um die Abgabebereitschaft von für Windkraftanlagen geeigneter Grundstücke zu kümmern, da keinerlei derartige Verpflichtungen für eine Kommune bestehe.

Riesenmanko
Man beschäftige sich seitens des Gemeinderats nun seit langem mit einer vernünftigen Umsetzung von Windkraftprojekten, fühle sich in diesem Bestreben alleine gelassen, kommentierte Michael Eibl die Ausführungen, erachtete die Nichtumsetzung des Teilflächennutzungsplans durch den Bürgermeister als Riesenmanko und konstatierte abschließend, daß man zu einer auch von den Bürgern akzeptierten Realisierung derartiger Projekte vernünftige Gespräche zwischen Bürgermeister Landrat benötige, dies jedoch hier nicht der Fall sei. Vorwürfe, die Meier weit von sich wies. Auf die Prozesschancen und die Kostenübernahme durch die Versicherung angesprochen, konnte Ederer zwar versichern, daß die versicherungstechnische Kostenübernahme kein Problem darstelle, wollte sich jedoch im Hinblick auf die Gerichtsentscheidung nicht festlegen, wollte einen Prozessgewinn jedoch nicht von Haus aus ausschließen. Aufgrund dieser Sachlage entschied sich die Mehrheit des Gemeinderats gegen die Stimmen der CSU und Isabella Ruff-Spanglers für die Fortführung der Klage. Konsequenterweise verweigerte die Mehrheit anschließend das gemeindliche Einvernehmen in Bezug auf die für die Anlagen notwendige Zufahrtswegeerschließung.

 Beitragsfinanzierung der neuen Kläranlage

Schritt für Schritt näherte man sich in der vergangenen Gemeinderatssitzung der Entscheidung, wie die Kosten für den Kläranlagenbau nun auf die Anschlußnehmer umzulegen sind. Bei der Gelegenheit wurden auch gleich noch Satzungsänderungen in Angriff genommen.

Zunächst einmal wurde die Zusammenfassung der Entwässerungseinrichtungen Beratzhausen und Pfraundorf zu einer Einheit beschlossen, um im Anschluß die notwendigen Satzungsänderungen auf den Weg bringen zu können. Auf dieser Basis konnte nun beraten werden, wie die 5,3 Mio Euro für den Kläranlagenneubau auf die Anschlußnehmer umgelegt werden sollen. Robert Hammer empfahl aus Sicht der Verwaltung von vornherein die 100%ige Finanzierung über Ergänzungsbeiträge, wies bei der Gelegenheit darauf hin, daß die neue Kläranlage voraussichtlich mit höheren Betriebskosten einhergehen werde, die sich dann eh schon in den Gebühren niederschlagen werden. Würden die Baukosten über die Gebühren abgerechnet, müßte der Markt das Ganze zwischenfinanzieren und die dadurch fällig werdenden Zinsen würden wiederum auf die Gebühren aufgeschlagen werden, rechnete er den Räten weiter vor. Er hatte nun aufgrund des vorhandenen Datenpools Prognoseberechnungen erstellt. Im Falle einer kompletten Beitragsfinanzierung würden für den qm Grundstücksfläche 0,84 Euro und für den qm Grundstücksfläche 5,98 Euro anzusetzen sein. Genau für diese Lösung entschieden sich auch die Gremiumsmitglieder, lediglich Gerhard Rinkes gab zu bedenken, daß auf diese Weise Klein- und Großeinleiter gleichermaßen belastet werden und favorisierte daher eine 80:20-Lösung.

Neue Satzung inkludiert Kellergeschosse
Im weiteren Verlauf der Sitzung entschied man sich dafür, die alte Beratzhauser Abwassersatzung durch eine neue, der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags entsprechende Satzung zu ersetzen. Dies bedeutet unter anderem, daß Keller nun automatisch in die Geschossflächenkalkulation einfließen und nicht erst nach einer Nutzungsänderungsanzeige. Auf der anderen Seite werden dem Grundstückseigentümer befestigte Flächen gut geschrieben, wenn er eine Zisterne baut und somit eine Art Rückhaltevolumen für Niederschlagswasser schafft. Die neuen Gebühren und Beiträge gelten offiziell ab Januar 2014, auch wenn die Abrechnungen voraussichtlich erst nach Fertigstellung der endgültigen Berechnungen erfolgen werden.

.

Hangsicherung an der Schulturnhalle

Schon seit Längerem ist bekannt, daß es in der Schulturnhalle ein Feuchtigkeitsproblem gibt und dies auf den angrenzenden Hang zurückzuführen ist. 2008 hatte man daher bereits ein Abgraben des Erdreiches bis zum Fundament, die Absicherung mit einer Gabionenmauer und die Legung einer Drainige ins Auge gefaßt, um diesem Dauerproblem endlich Herr zu werden.
 

In der jüngsten Sitzung stellte nun die Mitarbeiterin Lemke vom Ingenieurbüro Kühnlein drei Lösungsmöglichkeiten vor. Den ursprünglichen Ansatz bezifferte sie mit rund 198.000,-- Euro. Etwas billiger wird es, wenn man die Gabionen wegläßt, denn dann bleiben nur noch 175.000,-- Euro übrig. Von der billigsten, mit 157.600,-- Euro bezifferten Lösung, nämlich auch an der Grabungstiefe zu sparen, riet sie generell ab, da man sich zwar jetzt Geld sparen würde, einen das Problem jedoch schnell wieder einholen werde, da man auf diese Weise die komplette Feuchtigkeit im Mauerwerk nicht beseitigen könne. Benedikt Söllner erachtete im Namen der CSU-Fraktion die kostengünstigste Variante dennoch als ausreichend, auch wenn ihm Josef Weigert sehr plastisch vor Augen führte,daß das a und o die beim Fundament beginnende Abdichtung sei. Gegen zwei Stimmen entschied sich nun der Gemeinderat für die 175.000,-- Euro-Lösung.

Wahlkampf im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes
In der abschließenden Anfragerunde wollte Gerhard Rinkes wissen, wieso die Wahlwerbung Sylvia Stierstorfers im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes platziert wurde, obwohl ein Beschluß des Gemeinderats vorliegt, daß im Mitteilungsblatt keinerlei Wahlwerbung erfolgen darf. Auf die Antwort Bürgermeister Meiers „sie hat bezahlt“ konterte Rinkes „dann wäre es unter den Inseraten gestanden“. Auf seine Frage nach den Bürgerversammlungen gab Meier bekannt, daß diese noch heuer stattfinden werden.