Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 17. Oktober 2013

Teilflächennutzungsplan Windkraft

Die Ingenieure Bartsch und Fuchs waren in die jüngste Gemeinderatssitzung gekommen, um den neuesten Planungsstand in Sachen Teilflächennutzungsplan Windkraft bekannt zu geben. Sie hatten inzwischen die den Arten- und den Naturschutz betreffenden Fakten ergänzt und wollten nun grünes Licht für die weitere Vorgehensweise.

Natur- und Wasserschutzgebiete seien im Rahmen der harten Standortfaktoren ebenso auszuschließen wie Landschaftsschutzgebiete, gab Bartsch gleich eingangs bekannt. Zwar gäbe es im Falle von Landschaftschutzgebieten die Möglichkeit einer Zonierung, doch ein derartiges Konzept sei im Landkreis nicht vorhanden und für eine einzelne Nutzung ließe es sich nicht erstellen, ging er auf Details ein und erläuterte, daß man inzwischen die vor geraumer Zeit noch fehlenden Informationen von der Unteren Naturschutzbehörde erhalten und postwendend eingearbeitet habe. Mit Abständen von 800 Metern zu reinen Wohn- und 600 Metern zu Mischgebieten hat man nun Flächen ausgewiesen, die sich auf den ersten Blick für die Errichtung von Windkraftanlagen eignen würden, die sich jedoch laut Bartsch aufgrund der Berücksichtigung weiterer Fachstellenkriterien noch weiter minimieren dürften. Nun stelle sich die Frage, ob man bereits im Rahmen einer Fachstellenbeteiligung auch schon die Bürgerbeteiligung beginnen lassen wolle, wollte er vom Gremium eine entsprechende Entscheidung getroffen sehen. Hier war man sich am Ende der Sitzung einig, daß zunächst einmal die Fachstellen zu hören seien und dann erst die Bürger, da ansonsten vielleicht unbegründete Befürchtungen in der Bürgerschaft geweckt würden.

Abstandsdifferenzen
Gerhard Rinkes konnte allerdings angesichts der Tatsache, daß man in anderen Gemeinden mit Abständen von 1000 Metern zur Wohnbebauung arbeitet, nicht verstehen, wieso bei der vorgestellten Variante wiederum die 800 m / 600 m-Regelung zum Tragen kommt. Bartsch stellte als Antwort jedoch lediglich in Frage, ob man im Landkreis Neumarkt angesichts eines Ausschlusses von rund 90 % der Flächen überhaupt noch von einer Positivplanung sprechen kann und gab zu bedenken, daß man sich auch bei der Festlegung eines Regionalplans immer vor Augen halten müsse, daß privilegiertes Baurecht nicht geschaffen werden müsse, sondern existiere und man einen Eingriff in dieses Recht fundiert begründen müsse. Auf Nachfrage Rupert Liebls stellte sich heraus, daß die vom Gemeinderat beschlossene Mindestgröße der auszuweisenden Flächen von 30ha und die Vermeidung der Umzingelung bei den vorliegenden Plänen nicht berücksichtigt wurden, sondern diese Vorgaben erst nach der Einschaltung der Fachstellen eingearbeitet werden sollen. Alois Dürr wollte nun noch wissen, ob die Aussage Seehofers über einen Mindestabstand vom zehnfachen der Windradhöhe Auswirkungen auf die Beratzhauser Planungen habe. Während Bartsch feststellte, daß dieses Bestreben längst gestoppt sei, wies Michael Eibl darauf hin, daß die entsprechenden Anweisungen der Ministerien, keine weiteren, dieses Kriterium nicht erfüllenden Projekte zu genehmigen, den Gemeinden immer noch vorlägen. Auf jeden Fall stellte sich aufgrund der Anfrage Dürrs heraus, daß vor der Verabschiedung des Teilflächennutzungsplans Bauanträge für Windkraftanlagen nicht automatisch auf Eis gelegt werden, sondern man jeweils einen Antrag auf Rückstellung stellen muß, über den dann wiederum das Landratsamt zu entscheiden hat. Eibl forderte daher in diesem Zusammenhang absolute Rückendeckung seitens des Landratsamtes.

Keine großflächigen Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet

Die Firma bost.en hatte dem Gemeinderat umfangreiches Material rund um die Planungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zwischen Niesaß und Mausheim zur Verfügung gestellt und bereits im Vorfeld diverse Varianten ausgearbeitet. Doch die Räte betrachteten dieses Vorhaben jedoch vorallem angesichts der immensen Flächengröße mehr als kritisch. Ergänzend zu diesen Unterlagen hatten die Ortsheimatpflegerin Elisabeth Spitzenberger und Dr. Axel Göttlein in ihren Stellungnahmen auf die mit einer derartigen Anlage verbundenen Probleme und auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild aufmerksam gemacht.

Auf Hochglanzpapier hatte die Firma bost.en ihren Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans gestellt, sämtliche Eventualitäten gleich im Vorfeld in ihre Überlegungen einbezogen, daher unter anderem auch eine Gesamtplanung ohne Landschaftsschutzgebietsflächen vorsíchtshalber schon mitgeliefert. Zudem hatten sie die Vorteile für die Gemeinde aus ihrer Sichtweise betrachtet ebenfalls mitgeliefert und an dieser Stelle unter anderem die Verbesserung des Landschaftsbildes ins Feld geführt. Doch gerade diese Argument konnten die Räte nicht nachvollziehen. Sie alle hatten das Thema in ihren Fraktionen besprochen und waren sich einig geworden, daß eine sich von Niesaß bis Mausheim hinziehende Photovoltaikanlage links und rechts der Bahnlinie mit einer Größe von rund 20ha eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen würde. Während sich die UB-Fraktion noch vorstellen konnte, über eine reduzierte Anlage mit den Bürgern und Firmenvertretern im Rahmen eines Ortstermins zu diskutieren, bezeichnete Gerhard Rinkes die ganze Angelegenheit knapp und deutlich als mit dem Landschaftsbild unverträglich. Man habe früher noch viel verstecktere Flächen als Standorte abgelehnt, erinnerte Andreas Niebler an entsprechende Vorgänge aus der Vergangenheit. Der Markt leiste schon einen großen Beitrag zur Energiewende und müsse nun nicht noch in einem weiteren Energiesektor aktiv werden, konstatierte er und wollte auf keinen Fall einer weiteren Projektverfolgung zustimmen. Im Übrigen zitierte er Josef Bezold, der immer gesagt habe, daß die Energiewende wichtig sei, doch meist werde der Vorteil individualisiert, sprich einer schöpft den Gewinn ab, während die Nachteile sozialisiert würden, sprich vom Rest der Gemeinde zu tragen seien. Im Endeffekt stimmten alle außer Georg Beer gegen den Antrag der bost.en.

Erfrischungsgeld
I
m weiteren Verlauf der Sitzung wurde aufgrund der bevorstehenden Zusammenlegung der Entwässerungsanlagen Pfraundorf und Beratzhausen eine notwendige Satzungsänderung beschlossen. Angesichts einer Absagequote von 40% aus den Reihen der Helfer bei den jüngsten Wahlen hatte Robert Hammer die Erhöhung des Erfrischungsgeldes, respektive die Auslobung eines Preises angeregt, um auf diese Weise eventuell mehr Menschen zu bewegen, dieses Ehrenamt anzunehmen. Die Gemeinderäte waren sich jedoch ziemlich sicher, daß ein derartiger Schritt nichts bewirken werde, sodaß alles beim alten gelassen wurde.

Vorlage Norma-Planungen gefordert
Im Rahmen der allgemeinen Informationen stellte sich heraus, daß die UB einen Antrag auf detaillierte Informationen rund um die Norma gestellt haben. In der Vergangenheit hätten die Gemeinderäte Infos über die Planungen via Zeitung erfahren, kritisierte Michael Eibl bei der Gelegenheit, während Alois Dürr befürchtete, daß die Pläne irgendwann auf einmal dem Bauauschuss zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Er erinnerte daran, daß es sich um einen städtebaulichen Bereich handelt und wollte - wie in der Vergangenheit bei anderen derartigen Projekten auch - das Planungsbüro Dömges im Vorfeld eingeschaltet sehen, um der Norma mitteilen zu können, „was wir überhaupt wollen“. Ein weiterer UB-Antrag zur Finanzierung der neuen Kläranlage werde von der Verwaltung derzeit noch abgearbeitet, unterrichtete man die Räte.