Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 15. Dezember 2014

Teilflächennutzungsplan auf Eis gelegt

 

Aufgrund der 10H-Regelung wurde der Teilflächennutzungsplan in Beratzhausen zunächst einmal auf Eis gelegt. Bevor diese einstimmige Entscheidung getroffen wurde, hatte Ingenieur Bernhard Bartsch den Räten im Detail die Auswirkungen der Gesetzesänderung erläutert. Im Übrigen stand die Klärwerkabrechnung zur Debatte.

Am 21. November ist das sogenannte 10H-Gesetz in Kraft getreten. Im Laufe der Ausführungen Bartschs wurde deutlich, dass nun nur noch Anlagen, die in einer Entfernung von dem zehnfachen Höhenabstand geplant sind, als privilegiert gelten. In allen anderen Fällen muss zunächst durch die Gemeinde Baurecht geschaffen werden. Allerdings gilt diese Abstandsregelung nur für Gebiete mit Bebauungsplänen, in Zusammenhang mit bebauten Ortsteilen und nicht für den Außenbereich, Einzelgehöfte und Splittersiedlungen und auch nicht für Gewerbegebiete. Keine Rolle spielen im Übrigen die Ausweisungen in Flächennutzungsplänen, denn die Basis für die Auslegung bildet die praktische Nutzung vor Ort. Da das Gesetz erst vor Kurzem in Kraft getreten ist, gäbe es keine Gerichtsurteile, wies Bartsch die Anwesenden auf einige unklare Umstände hin. Die Gemeinde sei nun in der Verantwortung im Hinblick auf die Umsetzung der Energiewende, machte er den Räten deutlich, um anschließend die in dem Teilflächennutzungsplanentwurf manifestierten Vorgaben, wie zum Beispiel die Abstandeinhaltung von 800 Metern zur Bebauung, die Schaffung von Konzentrationsflächen und die Vermeidung von Umzingelung in Erinnerung zu rufen. Aufgrund der 10H-Regelung könne man davon ausgehen, dass im Gemeindegebiet keine einzige große Windkraftanlage mehr gebaut werden wird, führte Bartsch weiter aus, gab jedoch auch zu bedenken, dass dies Gesetz nicht für vollständig bis zum 4. Febuar 2014 eingereichte Bauanträge gelte. In Anbetracht der Sachlage entschieden sich die Gemeinderäte für den von Bartsch vorgetragenen Vorschlag, den Teilflächennutzungsplan derzeit nicht weiter zu betreiben und zwar mit der Option, ihn im Falle einer weiteren Gesetzesänderung wieder aufleben zu lassen. Eines wird jedoch weitergeführt, nämlich der Flächennutzungsplan. Nach der Weihnachtspause will man hier weitere Details erörtern. Ein weiterer Punkt in Sachen Windkraftanlagen wurde noch vor der Behandlung des Teilflächennutzungsplans als Eilgeschäft bekannt gegeben. Sowohl die Gemeinde Beratzhausen als auch Karl Schön haben Klage gegen den Bau der von der Firma Ostwind geplanten und vom Landratsamt genehmigten Anlagen in der Nähe von Hatzenhof eingereicht. Am 29. Januar wird nun die Gerichtsverhandlung, zu der auch die Gemeinde Beratzhausen geladen wurde, im Sitzungssaal 1 um 14.00 Uhr stattfinden.

Minusabschluss des Haushalts 2014
Zu größeren Diskussionen gab der Tagesordnungspunkt „Bildung eines Haushaltseinnahmerestes für den eingeschränkten Kanalherstellungsbeitrag / Kläranlagenneubau“ Anlaß. Der Kläranlagenneubau und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen sind inzwischen bautechnisch so gut wie fertiggestellt. Von den Gesamtausgaben in Höhe von 5,4 Mio Euro wurden bereits rund 4,8 Mio Euro beglichen. Da die Finanzierung durch Beiträge beschlossen wurde, wurden im Haushalt 2014 Einnahmen in Höhe der Gesamtausgaben eingestellt. Da die Beitragsbescheide allerdings bis dato aus verwaltungstechnischen Gründen noch nicht erlassen wurden, sind diese Gelder jedoch nicht geflossen, sondern lediglich die freiwilligen Zahlungen eingegangen. Die betragen inklusive des gemeindeeigenen Anteils in Höhe von rund 243.000,-- Euro rund 1,574 Mio Euro, wodurch sich ein Defizit von rund 3,8 Mio Euro ergibt. Nun stand zur Debatte, ob dieser Minusbetrag als Haushaltseinnahmerest 2014 verbucht werden soll oder aber man den Betrag zwecks der Transparenz in den Haushalt 2015 übertragen soll. In letzterem Fall würde laut Kämmerer Josef Paulus die Jahresrechnung 2014 mit einem Soll-Fehlbetrag abgeschlossen werden. Angesichts dieser Sachlage und der Bekanntgabe von Bürgermeister Konrad Meier, dass die zur Erstellung der Beitragsbescheide notwendigen Rücklaufbögen zur Erfassung von Grundstücks- und Geschossflächen noch nicht vollständig zurückgekommen und die bereits 1700 zurückgekommenen noch nicht eingepflegt worden seien, kritisierten einige Gemeinderäte die Vorgehensweise. „Das muss oberste Priorität haben. Wir brauchen Geld“; konstatierte Robert Achhammer, ging davon aus, dass man im Frühjahr 2015 immer noch mit der Bearbeitung dieser Basisunterlagen beschäftigt sein wird, gab zu bedenken, dass man sowohl in der Gemeinde als auch in der freien Wirtschaft nur dann sein Geld bekomme, wenn man auch die Rechnungen stelle und verlangte abschließend von Meier eine verbindliche Aussage, wann die Bescheide rausgeschickt werden. „Die Bescheide müssen 100%ig stimmen“ konterte der Bürgermeister und wollte sich nicht auf einen genauen Zeitpunkt festlegen. Robert Hammer ergänzte diese Aussage mit den Hinweisen, dass noch einige grundsätzliche Entscheidungen des Gemeinderats ausstünden, er seine Prioritäten entsprechend gesetzt habe, er mit einigen Differenzen in den Rücklaufbögen zu kämpfen habe, die von einer externen Stelle nicht geklärt werden könnten. Vor über zweieinhalb Jahren habe man das Thema Abrechnung angemahnt, einen Beschluss über die Modalitäten eingefordert, denn schließlich habe man bereits 2010 gewußt, dass die Kläranlage neu gebaut werden muß, erinnerte Andreas Niebler und kritisierte die Zeitverzögerungen, die zu dieser Situation geführt hätten. Sowohl er als auch weitere Ratskollegen forderten, dass man jetzt wenigstens personell reagieren und Hammer zur raschen Bewältigung der Aufgabe Personal zur Verfügung stellt. Man habe zwecks der Übersichtlichkeit beschlossen, generell auf Haushaltsreste zu verzichten, erinnerte Gerhard Rinkes an den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats und forderte daher auch in diesem Fall auf einen Übertrag des Minusbetrags. Matthias Beer konnte ihm an dieser Stelle nur Recht geben. Er forderte im Übrigen die Zusammenstellung eines Strategieteams, um auf diese Seite Hammer seitens des Gemeinderats zu unterstützen. Nach der zum Teil heftig geführten Diskussion stimmte der Gemeinderat für einen Übertrag des Solls.

Kassenkrediterhöhung
Direkt aus dieser Problematik heraus resultierte der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung, da es um die Erhöhung des Kassenkredits zwecks der Deckung der Ausgaben bei fehlenden Einnahmen geht. Der Markt Beratzhausen muss das Ende 2013 zur Zwischenfinanzierung des Kläranlagenneubaus aufgenommene Darlehen in Höhe von 1.500.000,-- Euro bis zum Ende des Jahres zurückzahlen. Im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 war der Kassenkredithöchstbetrag auf 2.500.000,-- Euro festgesetzt worden. Da die ebenfalls in der Haushaltssatzung vorgesehenen Einnahmen in Höhe von 5.400.000,-- Euro in Form der Kanalherstellungsbeiträge aus besagten Gründen aufgrund der freiwilligen Zahlungen lediglich mit 1,6 Mio Euro gedeckelt wurden, fehlen nun rund 3,8 Mio Euro. Um die Kassenliquidität erhalten zu können, wurde der Kassenkreditbetrag um 1,5 Mio Euro auf 4 Mio Euro erhöht. Im zweiten Teil des Beschlusses wurde manifestiert, dass der Haushalt so vorbereitet werden muss, dass er im April verabschiedet werden kann.