Aufgrund der 10H-Regelung wurde der
Teilflächennutzungsplan in Beratzhausen zunächst
einmal auf Eis gelegt. Bevor diese einstimmige
Entscheidung getroffen wurde, hatte Ingenieur
Bernhard Bartsch den Räten im Detail die
Auswirkungen der Gesetzesänderung erläutert. Im
Übrigen stand die Klärwerkabrechnung zur
Debatte.
Am 21.
November ist das sogenannte 10H-Gesetz in Kraft
getreten. Im Laufe der Ausführungen Bartschs
wurde deutlich, dass nun nur noch Anlagen, die
in einer Entfernung von dem zehnfachen
Höhenabstand geplant sind, als privilegiert
gelten. In allen anderen Fällen muss zunächst
durch die Gemeinde Baurecht geschaffen werden.
Allerdings gilt diese Abstandsregelung nur für
Gebiete mit Bebauungsplänen, in Zusammenhang mit
bebauten Ortsteilen und nicht für den
Außenbereich, Einzelgehöfte und
Splittersiedlungen und auch nicht für
Gewerbegebiete. Keine Rolle spielen im Übrigen
die Ausweisungen in Flächennutzungsplänen, denn
die Basis für die Auslegung bildet die
praktische Nutzung vor Ort. Da das Gesetz erst
vor Kurzem in Kraft getreten ist, gäbe es keine
Gerichtsurteile, wies Bartsch die Anwesenden auf
einige unklare Umstände hin. Die Gemeinde sei
nun in der Verantwortung im Hinblick auf die
Umsetzung der Energiewende, machte er den Räten
deutlich, um anschließend die in dem
Teilflächennutzungsplanentwurf manifestierten
Vorgaben, wie zum Beispiel die Abstandeinhaltung
von 800 Metern zur Bebauung, die Schaffung von
Konzentrationsflächen und die Vermeidung von
Umzingelung in Erinnerung zu rufen. Aufgrund der
10H-Regelung könne man davon ausgehen, dass im
Gemeindegebiet keine einzige große
Windkraftanlage mehr gebaut werden wird, führte
Bartsch weiter aus, gab jedoch auch zu bedenken,
dass dies Gesetz nicht für vollständig bis zum
4. Febuar 2014 eingereichte Bauanträge gelte. In
Anbetracht der Sachlage entschieden sich die
Gemeinderäte für den von Bartsch vorgetragenen
Vorschlag, den Teilflächennutzungsplan derzeit
nicht weiter zu betreiben und zwar mit der
Option, ihn im Falle einer weiteren
Gesetzesänderung wieder aufleben zu lassen.
Eines wird jedoch weitergeführt, nämlich der
Flächennutzungsplan. Nach der Weihnachtspause
will man hier weitere Details erörtern. Ein
weiterer Punkt in Sachen Windkraftanlagen wurde
noch vor der Behandlung des
Teilflächennutzungsplans als Eilgeschäft bekannt
gegeben. Sowohl die Gemeinde Beratzhausen als
auch Karl Schön haben Klage gegen den Bau der
von der Firma Ostwind geplanten und vom
Landratsamt genehmigten Anlagen in der Nähe von
Hatzenhof eingereicht. Am 29. Januar wird nun
die Gerichtsverhandlung, zu der auch die
Gemeinde Beratzhausen geladen wurde, im
Sitzungssaal 1 um 14.00 Uhr stattfinden.
Minusabschluss des Haushalts 2014 Zu
größeren Diskussionen gab der Tagesordnungspunkt
„Bildung eines Haushaltseinnahmerestes für den
eingeschränkten Kanalherstellungsbeitrag /
Kläranlagenneubau“ Anlaß. Der Kläranlagenneubau
und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen sind
inzwischen bautechnisch so gut wie
fertiggestellt. Von den Gesamtausgaben in Höhe
von 5,4 Mio Euro wurden bereits rund 4,8 Mio
Euro beglichen. Da die Finanzierung durch
Beiträge beschlossen wurde, wurden im Haushalt
2014 Einnahmen in Höhe der Gesamtausgaben
eingestellt. Da die Beitragsbescheide allerdings
bis dato aus verwaltungstechnischen Gründen noch
nicht erlassen wurden, sind diese Gelder jedoch
nicht geflossen, sondern lediglich die
freiwilligen Zahlungen eingegangen. Die betragen
inklusive des gemeindeeigenen Anteils in Höhe
von rund 243.000,-- Euro rund 1,574 Mio Euro,
wodurch sich ein Defizit von rund 3,8 Mio Euro
ergibt. Nun stand zur Debatte, ob dieser
Minusbetrag als Haushaltseinnahmerest 2014
verbucht werden soll oder aber man den Betrag
zwecks der Transparenz in den Haushalt 2015
übertragen soll. In letzterem Fall würde laut
Kämmerer Josef Paulus die Jahresrechnung 2014
mit einem Soll-Fehlbetrag abgeschlossen werden.
Angesichts dieser Sachlage und der Bekanntgabe
von Bürgermeister Konrad Meier, dass die zur
Erstellung der Beitragsbescheide notwendigen
Rücklaufbögen zur Erfassung von Grundstücks- und
Geschossflächen noch nicht vollständig
zurückgekommen und die bereits 1700
zurückgekommenen noch nicht eingepflegt worden
seien, kritisierten einige Gemeinderäte die
Vorgehensweise. „Das muss oberste Priorität
haben. Wir brauchen Geld“; konstatierte Robert
Achhammer, ging davon aus, dass man im Frühjahr
2015 immer noch mit der Bearbeitung dieser
Basisunterlagen beschäftigt sein wird, gab zu
bedenken, dass man sowohl in der Gemeinde als
auch in der freien Wirtschaft nur dann sein Geld
bekomme, wenn man auch die Rechnungen stelle und
verlangte abschließend von Meier eine
verbindliche Aussage, wann die Bescheide
rausgeschickt werden. „Die Bescheide müssen
100%ig stimmen“ konterte der Bürgermeister und
wollte sich nicht auf einen genauen Zeitpunkt
festlegen. Robert Hammer ergänzte diese Aussage
mit den Hinweisen, dass noch einige
grundsätzliche Entscheidungen des Gemeinderats
ausstünden, er seine Prioritäten entsprechend
gesetzt habe, er mit einigen Differenzen in den
Rücklaufbögen zu kämpfen habe, die von einer
externen Stelle nicht geklärt werden könnten.
Vor über zweieinhalb Jahren habe man das Thema
Abrechnung angemahnt, einen Beschluss über die
Modalitäten eingefordert, denn schließlich habe
man bereits 2010 gewußt, dass die Kläranlage neu
gebaut werden muß, erinnerte Andreas Niebler und
kritisierte die Zeitverzögerungen, die zu dieser
Situation geführt hätten. Sowohl er als auch
weitere Ratskollegen forderten, dass man jetzt
wenigstens personell reagieren und Hammer zur
raschen Bewältigung der Aufgabe Personal zur
Verfügung stellt. Man habe zwecks der
Übersichtlichkeit beschlossen, generell auf
Haushaltsreste zu verzichten, erinnerte Gerhard
Rinkes an den Grundsatzbeschluss des
Gemeinderats und forderte daher auch in diesem
Fall auf einen Übertrag des Minusbetrags.
Matthias Beer konnte ihm an dieser Stelle nur
Recht geben. Er forderte im Übrigen die
Zusammenstellung eines Strategieteams, um auf
diese Seite Hammer seitens des Gemeinderats zu
unterstützen. Nach der zum Teil heftig geführten
Diskussion stimmte der Gemeinderat für einen
Übertrag des Solls.
Kassenkrediterhöhung Direkt aus
dieser Problematik heraus resultierte der Erlass
einer Nachtragshaushaltssatzung, da es um die
Erhöhung des Kassenkredits zwecks der Deckung
der Ausgaben bei fehlenden Einnahmen geht. Der
Markt Beratzhausen muss das Ende 2013 zur
Zwischenfinanzierung des Kläranlagenneubaus
aufgenommene Darlehen in Höhe von 1.500.000,--
Euro bis zum Ende des Jahres zurückzahlen. Im
Rahmen der Haushaltssatzung 2014 war der
Kassenkredithöchstbetrag auf 2.500.000,-- Euro
festgesetzt worden. Da die ebenfalls in der
Haushaltssatzung vorgesehenen Einnahmen in Höhe
von 5.400.000,-- Euro in Form der
Kanalherstellungsbeiträge aus besagten Gründen
aufgrund der freiwilligen Zahlungen lediglich
mit 1,6 Mio Euro gedeckelt wurden, fehlen nun
rund 3,8 Mio Euro. Um die Kassenliquidität
erhalten zu können, wurde der Kassenkreditbetrag
um 1,5 Mio Euro auf 4 Mio Euro erhöht. Im
zweiten Teil des Beschlusses wurde manifestiert,
dass der Haushalt so vorbereitet werden muss,
dass er im April verabschiedet werden kann.
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