Die
jüngste Gemeinderatssitzung begann mit einem
Eklat, denn noch im Rahmen der Genehmigung der
Tagesordnung entspann sich ein Disput zwischen
dem SPD-Fraktionssprecher Georg Thaler und
Bürgermeister Konrad Meier, der dazu führte,
dass sowohl Thaler als auch sein
Fraktionskollege Josef Weigert die Sitzung
bereits um 19.12 Uhr verließen. Zurück blieben
noch zehn Gemeinderäte und der Bürgermeister,
sodaß die Beschlussfähigkeit des Gremiums gerade
noch gewahrt werden konnte.
Bereits
bei der Genehmigung der Tagesordnung erhob Georg
Thaler Einspruch und monierte, dass sein
Antrag auf Räume für eine Kleiderkammer in
der Schule nicht auf der Tagesordnung ist. Er
erinnerte an die Januar-Sitzung, in der eine
vierwöchige Rückstellung festgelegt worden war.
Meier wehrte sich jedoch gegen diesen Vorwurf
mit dem Hinweis, dass man die besagte
Kleiderkammer nach Installation einer Heizung im
ehemaligen Schlossergelände unterbringen könnte,
somit eine Alternative zur Schule gefunden
worden sei. Im Übrigen warte er noch auf die
Vorlage eines Konzepts und einer
Personalaufstellung durch die Initiatorin Beate
Arwanitaki. In diesem Zusammenhang verlas er den
Mailverkehr mit seiner entsprechenden Forderung
und die Antwort Arwanitaki-Mirbeths, die in
ihrer Stellungnahme konstatiert hat, dass es
sich bei der Annahme und Abgabe von Kleidern an
Asylbewerber um einen normalen, bereits
praktizierten Prozess handle, man schließlich
keine neue gemeindliche Institution installieren
wolle und somit eine Konzepterstellung nicht
notwendig sei. In der vom Bürgermeister
verlesenen Mail hatte sie im Übrigen darauf
hingewiesen, das sie bereits im Oktober nach
Räumen im Schlossergelände beim Bürgermeister
angefragt und er diesen Vorschlag abgelehnt
habe. „Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob
ein Antrag als ordnungsgemäß abgehandelt gilt
und nicht der Bürgermeister“, kommentierte
Thaler die Aussagen Meiers und verließ
angesichts der Tatsache, dass der Antrag nicht
erneut in die Tagesordnung aufgenommen wurde
zusammen mit seinem Fraktionskollegen Josef
Weigert die Sitzung. Matthias Beer konnte dieses
Verhalten nicht verstehen, vertrat die Ansicht,
dass der Antrag bereits in der letzten Sitzung
zu unrecht behandelt worden sei, monierte zudem
die Niederschrift und sprach angesichts der
weiteren Tagesordnungspunkte von einer
unverantwortlichen Blockadepolitik seitens der
SPD. Ganz vom Tisch war das Thema damit jedoch
noch nicht, denn Michael Eibl wollte nun ganz
konkret vom Bürgermeister wissen, ob die
Kleiderkammer im Schlossergelände ab Freitag
geöffnet werden könne. Da Meier diese Frage mit
„nein“ beantwortete, wollte der UB-Vorsitzende
eine klare Aussage, ob dies dann in der
kommenden Woche erfolgen könne und warnte den
Bürgermeister, dass er sich und die gesamte
Gemeinde ansonsten lächerlich machen würde,
zumal das Thema nun bereits seit Oktober des
vergangenen Jahres im Raum stehe. Außerdem war
Eibl der Überzeugung, dass ein Konzept nicht
notwendig sei, da die Annahme und Abgabe von
gebrauchten Kleidern von den ehrenamtlich
aktiven Frauen bereits praktiziert werde.
TFN Windkraft: Fortschreibung Im
Anschluß an diese Dispute stand der
Teilflächennutzungsplan Windkraft auf der
Agenda. Ingenieur Bernhard Bartsch war in die
Sitzung gekommen, um den Räten Rede und Antwort
zu stehen, in welcher Form man den begonnenen
und durch die 10H-Regelung unterbrochenen Plan
vollenden kann. Grundlage für diesen
Tagesordnungspunkt war ein Antrag der UB auf
Fortführung und Fertigstellung des TFN Wind, um
auf diese Weise Konzentrationsflächen schaffen
und Wildwuchs von Anlagen unter 200 Metern Höhe
vermeiden zu können. Außerdem hatte die Fraktion
eine Aufstellung der Gesamtkosten gefordert.
Bartsch gab den Räten zu bedenken, dass aufgrund
der 10-H-Regelung im Gemeindegebiet keine
Anlagen mehr gebaut werden können, man somit bei
der Beibehaltung der ursprünglichen Vorgaben für
den TFN Windkraft Baurecht schaffe. Als
Abstimmungsgrundlagen präsentierte er drei
Varianten. Zum einen könne man den Beschluss vom
15. Dezember aufrecht erhalten, sprich den Plan
ruhen und zu gegebenen Zeitpunkt wieder aufleben
lassen. Alternativ könnte man das Planungsziel
ändern, indem man eine Grundlage für
Bebauungspläne schafft. In seiner dritten
Variante schlug er vor, nicht nur Baurecht zu
schaffen, sondern auch Kleinanlagen zu
berücksichtigen. Georg Fromm wollte nun von
Bartsch noch wissen, welche Kosten bis dato
entstanden sind und mit welchen weiteren Kosten
zu rechnen ist. „Wir sind doch nicht gegen
Windräder, wir müssen sie zusammen mit den
Bürgern planen und dann aufstellen“, brach er
generell eine Lanze für die Windenergie. Auch
Ludwig Scheuerer wollte wissen, was inzwischen
ausgegeben wurde, wollte jedoch auf keinen Fall
Baurecht schaffen, während Gerhard Gleixner sich
durchaus weitere Windräder bei einem
Mindestabstand von 1000 Metern vorstellen
konnte. Nachdem Bartsch bekannt gegeben hatte,
dass bereits 60% des Plans fertiggestellt seien,
war sich ein Großteil der Räte einig, dass ein
Plan nur bei Berücksichtigung von Kleinanlagen
Sinn mache. Mit einer Mehrheit von sechs zu fünf
entschied man sich für die Variante drei. Um
Windkraft ging es auch beim folgenden
Tagesordnungspunkt, denn der Gemeinderat mußte
entscheiden, ob das Rechtsanwaltsbüro Ederer
Beschwerde gegen das Gerichtsurteil hinsichtlich
der Genehmigung der Windräder bei Hatzenhof
einlegen soll. Dies wurde jedoch von sieben der
elf Stimmberechtigten abgelehnt.
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Erschließungs-
und Ausbaubeitragsmodalitäten
Geschäftsleiter Robert Hammer erklärte den Räten
zunächst in beiden Fällen das Erschließungs- und
Ausbaubeitragsrecht. Auf dieser Grundlage
vertrat er die Ansicht, dass die im Rahmen der
Kanalbaumaßnahmen als Hauptverkehrsstraße
eingestufte Straße in Schrotzhofen nicht diesen
Status behalten dürfe, sondern als
Anliegerstraße einzustufen sei, somit die
Anlieger einen höheren Kostenanteil tragen
müßten. Sollte dieser Vorschlag seitens des
Gemeinderats nicht gebilligt werden, müßten
62.000,-- Euro aus dem allgemeinen Haushalt
finanziert werden, warnte Hammer. Die Räte
hatten sich jedoch interfraktionell intensiv
beraten und waren mehrheitlich zu dem Entschluss
gekommen, dass man den ursprünglichen Beschluss
beibehalten sollte. „Die Bürger müssen
Vertrauensschutz auf die Beschlüsse des Gremiums
haben“, brachte es Ludwig Scheuerer auf den
Punkt und warnte davor, einmal getroffene
Entscheidungen immer wieder nachträglich in
Frage zu stellen. Eibl kritisierte zudem die
eigenmächtige Handlungsweise der Verwaltung, die
eine politische Entscheidung des Gemeinderats
ohne Auftrag beim Landratsamt hinterfragt hatte.
Fehlende Logik m Fall von
Schwarzenthonhausen ging es um die Beitrags- und
Gebührenerhebung von Niederschlagswasser, dass
in die bereits bestehenden Straßengräben
abfließt. Hammer nahm hier Bezug auf die
wasserrechtliche Erlaubnis, die unter anderem
vorschreibt, dass Niederschlagswasser aus
Notüberläufen in die angrenzenden Gräben
ebenfalls einer wasserrechtlichen Erlaubnis
bedarf. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass
diese Gräben nun als Bestandteile der
öffentlichen Entwässerungseinrichtung zu widmen
seien. Aus dieser Tatsache ergibt sich eine
Beitrags- und Gebührenpflicht. Auch wenn den
meisten Räten diese Logik wenig einleuchtend
schien, sahen sie sich gezwungen den
entsprechenden Beschlussvorschlag abzuwinken
Allerdings beschloss man zur Abmilderung der
Gebührenpflicht, dass den Eigentümern bei
Errichtung eines Sickerbeckens oder aber einer
Zisterne, eine befestigte Fläche von 30
Quadratmetern gutgeschrieben wird. Ergänzt
wurden diese Entscheidungen durch den Beschluss,
dass Ratenzahlungen und Stundungen im Rahmen der
Geschäftsordnung und unter Berücksichtigung der
neuen Rechtslage als Einzelfallentscheidungen
bei der Verwaltung bleiben.
Zuschuss Die Kirchenstiftung hat
einen Antrag auf Zuschuss für die
Außenrenovierung der Pfraundorfer Pfarrkirche in
Höhe von 5% gestellt. Bei Baukosten in Höhe von
360.152,97 Euro sind das 18.000,-- Euro. Dem
Antrag wurde unter Vorbehalt der Genehmigung des
Haushalts zugestimmt. Nicht einverstanden
erklärte man sich mit dem Beitritt zum Verein
„Kommunale Archivpflege im Landkreis
Regensburg“, da man trotz der Beitragspflicht
keine Vorteile erkennen konnte und eine
versierte und engagierte Archivpflegerin hat.
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