Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 26.Februar 2015

SPD-Gemeinderäte verlassen Sitzung frühzeitig

 

 Die jüngste Gemeinderatssitzung begann mit einem Eklat, denn noch im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung entspann sich ein Disput zwischen dem SPD-Fraktionssprecher Georg Thaler und Bürgermeister Konrad Meier, der dazu führte, dass sowohl Thaler als auch sein Fraktionskollege Josef Weigert die Sitzung bereits um 19.12 Uhr verließen. Zurück blieben noch zehn Gemeinderäte und der Bürgermeister, sodaß die Beschlussfähigkeit des Gremiums gerade noch gewahrt werden konnte.

Bereits bei der Genehmigung der Tagesordnung erhob Georg Thaler Einspruch und monierte, dass sein Antrag auf Räume für eine Kleiderkammer in der Schule nicht auf der Tagesordnung ist. Er erinnerte an die Januar-Sitzung, in der eine vierwöchige Rückstellung festgelegt worden war. Meier wehrte sich jedoch gegen diesen Vorwurf mit dem Hinweis, dass man die besagte Kleiderkammer nach Installation einer Heizung im ehemaligen Schlossergelände unterbringen könnte, somit eine Alternative zur Schule gefunden worden sei. Im Übrigen warte er noch auf die Vorlage eines Konzepts und einer Personalaufstellung durch die Initiatorin Beate Arwanitaki. In diesem Zusammenhang verlas er den Mailverkehr mit seiner entsprechenden Forderung und die Antwort Arwanitaki-Mirbeths, die in ihrer Stellungnahme konstatiert hat, dass es sich bei der Annahme und Abgabe von Kleidern an Asylbewerber um einen normalen, bereits praktizierten Prozess handle, man schließlich keine neue gemeindliche Institution installieren wolle und somit eine Konzepterstellung nicht notwendig sei. In der vom Bürgermeister verlesenen Mail hatte sie im Übrigen darauf hingewiesen, das sie bereits im Oktober nach Räumen im Schlossergelände beim Bürgermeister angefragt und er diesen Vorschlag abgelehnt habe. „Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob ein Antrag als ordnungsgemäß abgehandelt gilt und nicht der Bürgermeister“, kommentierte Thaler die Aussagen Meiers und verließ angesichts der Tatsache, dass der Antrag nicht erneut in die Tagesordnung aufgenommen wurde zusammen mit seinem Fraktionskollegen Josef Weigert die Sitzung. Matthias Beer konnte dieses Verhalten nicht verstehen, vertrat die Ansicht, dass der Antrag bereits in der letzten Sitzung zu unrecht behandelt worden sei, monierte zudem die Niederschrift und sprach angesichts der weiteren Tagesordnungspunkte von einer unverantwortlichen Blockadepolitik seitens der SPD. Ganz vom Tisch war das Thema damit jedoch noch nicht, denn Michael Eibl wollte nun ganz konkret vom Bürgermeister wissen, ob die Kleiderkammer im Schlossergelände ab Freitag geöffnet werden könne. Da Meier diese Frage mit „nein“ beantwortete, wollte der UB-Vorsitzende eine klare Aussage, ob dies dann in der kommenden Woche erfolgen könne und warnte den Bürgermeister, dass er sich und die gesamte Gemeinde ansonsten lächerlich machen würde, zumal das Thema nun bereits seit Oktober des vergangenen Jahres im Raum stehe. Außerdem war Eibl der Überzeugung, dass ein Konzept nicht notwendig sei, da die Annahme und Abgabe von gebrauchten Kleidern von den ehrenamtlich aktiven Frauen bereits praktiziert werde.

TFN Windkraft: Fortschreibung
Im Anschluß an diese Dispute stand der Teilflächennutzungsplan Windkraft auf der Agenda. Ingenieur Bernhard Bartsch war in die Sitzung gekommen, um den Räten Rede und Antwort zu stehen, in welcher Form man den begonnenen und durch die 10H-Regelung unterbrochenen Plan vollenden kann. Grundlage für diesen Tagesordnungspunkt war ein Antrag der UB auf Fortführung und Fertigstellung des TFN Wind, um auf diese Weise Konzentrationsflächen schaffen und Wildwuchs von Anlagen unter 200 Metern Höhe vermeiden zu können. Außerdem hatte die Fraktion eine Aufstellung der Gesamtkosten gefordert. Bartsch gab den Räten zu bedenken, dass aufgrund der 10-H-Regelung im Gemeindegebiet keine Anlagen mehr gebaut werden können, man somit bei der Beibehaltung der ursprünglichen Vorgaben für den TFN Windkraft Baurecht schaffe. Als Abstimmungsgrundlagen präsentierte er drei Varianten. Zum einen könne man den Beschluss vom 15. Dezember aufrecht erhalten, sprich den Plan ruhen und zu gegebenen Zeitpunkt wieder aufleben lassen. Alternativ könnte man das Planungsziel ändern, indem man eine Grundlage für Bebauungspläne schafft. In seiner dritten Variante schlug er vor, nicht nur Baurecht zu schaffen, sondern auch Kleinanlagen zu berücksichtigen. Georg Fromm wollte nun von Bartsch noch wissen, welche Kosten bis dato entstanden sind und mit welchen weiteren Kosten zu rechnen ist. „Wir sind doch nicht gegen Windräder, wir müssen sie zusammen mit den Bürgern planen und dann aufstellen“, brach er generell eine Lanze für die Windenergie. Auch Ludwig Scheuerer wollte wissen, was inzwischen ausgegeben wurde, wollte jedoch auf keinen Fall Baurecht schaffen, während Gerhard Gleixner sich durchaus weitere Windräder bei einem Mindestabstand von 1000 Metern vorstellen konnte. Nachdem Bartsch bekannt gegeben hatte, dass bereits 60% des Plans fertiggestellt seien, war sich ein Großteil der Räte einig, dass ein Plan nur bei Berücksichtigung von Kleinanlagen Sinn mache. Mit einer Mehrheit von sechs zu fünf entschied man sich für die Variante drei. Um Windkraft ging es auch beim folgenden Tagesordnungspunkt, denn der Gemeinderat mußte entscheiden, ob das Rechtsanwaltsbüro Ederer Beschwerde gegen das Gerichtsurteil hinsichtlich der Genehmigung der Windräder bei Hatzenhof einlegen soll. Dies wurde jedoch von sieben der elf Stimmberechtigten abgelehnt.

Erschließungs- und Ausbaubeitragsmodalitäten
Geschäftsleiter Robert Hammer erklärte den Räten zunächst in beiden Fällen das Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht. Auf dieser Grundlage vertrat er die Ansicht, dass die im Rahmen der Kanalbaumaßnahmen als Hauptverkehrsstraße eingestufte Straße in Schrotzhofen nicht diesen Status behalten dürfe, sondern als Anliegerstraße einzustufen sei, somit die Anlieger einen höheren Kostenanteil tragen müßten. Sollte dieser Vorschlag seitens des Gemeinderats nicht gebilligt werden, müßten 62.000,-- Euro aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden, warnte Hammer. Die Räte hatten sich jedoch interfraktionell intensiv beraten und waren mehrheitlich zu dem Entschluss gekommen, dass man den ursprünglichen Beschluss beibehalten sollte. „Die Bürger müssen Vertrauensschutz auf die Beschlüsse des Gremiums haben“, brachte es Ludwig Scheuerer auf den Punkt und warnte davor, einmal getroffene Entscheidungen immer wieder nachträglich in Frage zu stellen. Eibl kritisierte zudem die eigenmächtige Handlungsweise der Verwaltung, die eine politische Entscheidung des Gemeinderats ohne Auftrag beim Landratsamt hinterfragt hatte.

Fehlende Logik
m Fall von Schwarzenthonhausen ging es um die Beitrags- und Gebührenerhebung von Niederschlagswasser, dass in die bereits bestehenden Straßengräben abfließt. Hammer nahm hier Bezug auf die wasserrechtliche Erlaubnis, die unter anderem vorschreibt, dass Niederschlagswasser aus Notüberläufen in die angrenzenden Gräben ebenfalls einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass diese Gräben nun als Bestandteile der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zu widmen seien. Aus dieser Tatsache ergibt sich eine Beitrags- und Gebührenpflicht. Auch wenn den meisten Räten diese Logik wenig einleuchtend schien, sahen sie sich gezwungen den entsprechenden Beschlussvorschlag abzuwinken Allerdings beschloss man zur Abmilderung der Gebührenpflicht, dass den Eigentümern bei Errichtung eines Sickerbeckens oder aber einer Zisterne, eine befestigte Fläche von 30 Quadratmetern gutgeschrieben wird. Ergänzt wurden diese Entscheidungen durch den Beschluss, dass Ratenzahlungen und Stundungen im Rahmen der Geschäftsordnung und unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage als Einzelfallentscheidungen bei der Verwaltung bleiben.

Zuschuss
Die Kirchenstiftung hat einen Antrag auf Zuschuss für die Außenrenovierung der Pfraundorfer Pfarrkirche in Höhe von 5% gestellt. Bei Baukosten in Höhe von 360.152,97 Euro sind das 18.000,-- Euro. Dem Antrag wurde unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts zugestimmt. Nicht einverstanden erklärte man sich mit dem Beitritt zum Verein „Kommunale Archivpflege im Landkreis Regensburg“, da man trotz der Beitragspflicht keine Vorteile erkennen konnte und eine versierte und engagierte Archivpflegerin hat.