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								 Im 
								Mittelpunkt der jüngsten außerdordentlichen 
								Gemeinderatssitzung stand erneut die Windkraft. 
								Basis der Sitzung war ein diesbezüglicher, von 
								mehreren Gemeinderäten gestellter Antrag. Doch 
								zunächst einmal wurde das Thema hinter 
								verschlossenen Türen unter dem Gesichtspunkt 
								einer Berufungszulassungsklage ausführlich mit 
								den Fachleuten Ingenieur Bernhard Bartsch und 
								Rechtsanwalt Gunther Ederer diskutiert. Im Fokus 
								standen hier die geplanten Anlagen in der Nähe 
								von Hatzenhof. Wie später zu erfahren wurden die 
								Diskussionen jedoch nicht mit einer Abstimmung 
								beendet, da Bürgermeister Konrad Meier nicht zur 
								Beschlussfassung sondern lediglich zur 
								Erarbeitung des Themas geladen hatte. Somit wird 
								man sich in einer weiteren Sitzung mit dem Thema 
								erneut auseinandersetzen. Da sich auf diese 
								Weise der Beginn der öffentlichen Sitzung um 
								eine Stunde verschoben hatte, war der Unmut der 
								im Treppenhaus vor der verschlossenen Tür 
								wartenden Bevölkerung immer lautstarker zu 
								vernehmen. 
								
								Zehn den 
								unterschiedlichen Fraktionen angehörende 
								Markträte hatten den Antrag gestellt, eindeutige 
								Kriterien für die Erstellung eines 
								Teilflächennutzungsplans Windkraft festzulegen. 
								Man hatte festgestellt, dass sich die Mehrheit 
								in der Februar-Sitzung zwar in Anbetracht der 
								10H-Regelung für einen neuen TFN Windkraft 
								entschieden hatte, man auf diese Weise jedoch 
								stillschweigend das Verbot der Umzingelung und 
								die Flächenmindestgröße von 30 ha aufgehoben 
								hatte, ohne weitere Vorgaben festgelegt zu 
								haben. Die Antragsunterzeichner Martin Tischler 
								Georg Fromm, Alois Dürr, Oswald Kailer, Dr. 
								Diana Hehenberger-Risse, Manfred Achhammer, 
								Gerhard Gleixner, Robert Achhammer, Josef 
								Weigert und Georg Thaler forderten daher, einen 
								Mindestabstand zu jeglicher Wohnbebauung von 900 
								Metern, ein Verbot der Umzingelung und eine 
								Mindestgröße von 30 ha zu modifizieren und das 
								Ingenieurbüro Bartsch unter dieser Prämisse mit 
								der Erstellung eines neuen Plans unter 
								Einbeziehung der bereits existenten Anlagen zu 
								beauftragen. Auf diese Weise will man unter 
								Berücksichtigung der Belange des Bürgers 
								genügend Flächen für den Bau von größeren und 
								kleineren Windkraftanlagen zur Verfügung 
								stellen.  
								
								
								Aufhebung der PrivilegierungGleichzeitig sollte diese konkrete 
								Beschlussfassung eine weitere Grundlage für die 
								Berufungszulassungsklage bilden. An dieser 
								Stelle hakte jedoch der von der Gemeinde mit dem 
								Fall beauftragte Rechtsanwalt Ederer ein. Er 
								wies darauf hin, dass die Stichtage für die 
								Begründung der Klage im Juli 2013 und im April 
								2014 liegen und somit nur die bis dahin 
								geschaffenen Fakten eine Rolle spielen, danach 
								gefaßte Beschlüsse also keine Relevanz haben. 
								Bezugnehmend auf die generelle Erstellung eines 
								TFN Windkraft unter der Berücksichtigung der 
								neuen gesetzlichen 10H-Regelung gab der Jurist 
								zu bedenken, dass es sich nicht um eine 
								Mindestabstandsvorgabe seitens der Regierung 
								handelt, sondern lediglich um die Aufhebung der 
								Privilegierung sodaß es nun in den Händen der 
								Gemeinden liege, Baurecht zu schaffen. Sowohl 
								Ederer als auch Bartsch rieten dazu, zunächst 
								einmal aufgrund einer Höhendifferenzierung zu 
								eruieren, wo welche Anlagen von 30 bis über 1000 
								Metern überhaupt gebaut werden könnten. Aufgrund 
								dieser Basis könne man dann weitere Vorgaben 
								erarbeiten und einen konkreten TFN erstellen, 
								erläuterte der Ingenieur den Räten die aus 
								seiner Sicht sinnvolle Vorgehensweise. 
								Bezugnehmend auf die rechtlichen Bedenken 
								angesichts der bis dato fehlenden wegweisenden 
								Gerichtsurteile wies Michael Eibl auf das 
								generell bestehende Risiko einer Klage durch 
								potentielle Bauantragsteller hin und plädierte 
								dafür, den Mut zur Planung zu haben und die 
								Bürger auf dem Weg mitzunehmen. Robert Achhammer 
								sprach sich ergänzend für eine konkrete 
								Zeitschienenvorgabe aus, um weitere 
								Verzögerungen von Haus aus auszuschließen. Als 
								Planer könne er ziemlich zeitnah reagieren, doch 
								sei er auf die Zusammenarbeit mit der Gemeinde 
								angewiesen, ging Bartsch auf diesen Punkt ein 
								und versprach im Falle der Auftragsvergabe 
								sofort mit der Grundlageneruierung zu beginnen. 
								Nach einer Stunde Diskussion beschloss das 
								Gremium die Fortführung des Plans. Gleichzeitig 
								vertagte man die konkrete Auftragsvergabe in die 
								kommende Sitzung.
 
								
								
								
								Kleiderkammer in das SchlossergeländeDa das Landratsamt entschieden hatte, dass der 
								Antrag Georg Thalers bezüglich der Einrichtung 
								einer Kleiderkammer für Asylbewerber noch nicht 
								abschließend vom Gemeinderat behandelt wurde, 
								stand dieser Punkt erneut zur Diskussion. 
								Bürgermeister Konrad Meier gab bekannt, dass ein 
								rund 35 qm großer Raum im Schlossergelände 
								inzwischen mit einer Heizung versehen worden sei 
								und somit für diesen Zweck nach Abschluß einer 
								Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt 
								werden könne. Beate Arwanitaki-Mirbeth habe den 
								Raum angesehen und ihm signalisiert, dass er 
								sich als Kleiderkammer eigne, kommentierte 
								Thaler den Vorschlag, konnte jedoch angesichts 
								der Tatsache, dass die Initiatoren der 
								Kleiderkammer diesen Raum bereits im Herbst des 
								vergangenen Jahres vorgeschlagen hatten, nicht 
								verstehen, dass man so viele Monate gebraucht 
								hat, um jetzt wieder an diesem Punkt anzukommen. 
								„Der Bürgermeister hat sich nicht mit Ruhm 
								bekleckert, wenn er bis zu dieser Entscheidung 
								so lange Zeit braucht“, kommentierte der 
								SPD-Fraktionssprecher die Sachlage, während 
								Meier sich mit dem Hinweis auf die fehlende 
								Heizung rechtfertigte.
 
								
								
								Ortsdurchfahrt SchwarzenthonhausenIn den weiteren Tagesordnungspunkten mußte 
								aufgrund eines Formfehlers nochmals die zweite 
								Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung 
								abgesegnet werden. Im Übrigen ging es um die 
								Zuordnung der Straßentypen in 
								Schwarzenthonhausen. Die zehn Räte von SPD, UB, 
								FW und Grünen überstimmten mit zehn Stimmen die 
								restlichen sechs CSU- / CWV-Fraktionsmitglieder, 
								sodaß die strittige Straße endgültig als 
								Ortsdurchfahrt klassifiziert wurde.
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