Im
Mittelpunkt der jüngsten außerdordentlichen
Gemeinderatssitzung stand erneut die Windkraft.
Basis der Sitzung war ein diesbezüglicher, von
mehreren Gemeinderäten gestellter Antrag. Doch
zunächst einmal wurde das Thema hinter
verschlossenen Türen unter dem Gesichtspunkt
einer Berufungszulassungsklage ausführlich mit
den Fachleuten Ingenieur Bernhard Bartsch und
Rechtsanwalt Gunther Ederer diskutiert. Im Fokus
standen hier die geplanten Anlagen in der Nähe
von Hatzenhof. Wie später zu erfahren wurden die
Diskussionen jedoch nicht mit einer Abstimmung
beendet, da Bürgermeister Konrad Meier nicht zur
Beschlussfassung sondern lediglich zur
Erarbeitung des Themas geladen hatte. Somit wird
man sich in einer weiteren Sitzung mit dem Thema
erneut auseinandersetzen. Da sich auf diese
Weise der Beginn der öffentlichen Sitzung um
eine Stunde verschoben hatte, war der Unmut der
im Treppenhaus vor der verschlossenen Tür
wartenden Bevölkerung immer lautstarker zu
vernehmen.
Zehn den
unterschiedlichen Fraktionen angehörende
Markträte hatten den Antrag gestellt, eindeutige
Kriterien für die Erstellung eines
Teilflächennutzungsplans Windkraft festzulegen.
Man hatte festgestellt, dass sich die Mehrheit
in der Februar-Sitzung zwar in Anbetracht der
10H-Regelung für einen neuen TFN Windkraft
entschieden hatte, man auf diese Weise jedoch
stillschweigend das Verbot der Umzingelung und
die Flächenmindestgröße von 30 ha aufgehoben
hatte, ohne weitere Vorgaben festgelegt zu
haben. Die Antragsunterzeichner Martin Tischler
Georg Fromm, Alois Dürr, Oswald Kailer, Dr.
Diana Hehenberger-Risse, Manfred Achhammer,
Gerhard Gleixner, Robert Achhammer, Josef
Weigert und Georg Thaler forderten daher, einen
Mindestabstand zu jeglicher Wohnbebauung von 900
Metern, ein Verbot der Umzingelung und eine
Mindestgröße von 30 ha zu modifizieren und das
Ingenieurbüro Bartsch unter dieser Prämisse mit
der Erstellung eines neuen Plans unter
Einbeziehung der bereits existenten Anlagen zu
beauftragen. Auf diese Weise will man unter
Berücksichtigung der Belange des Bürgers
genügend Flächen für den Bau von größeren und
kleineren Windkraftanlagen zur Verfügung
stellen.
Aufhebung der Privilegierung
Gleichzeitig sollte diese konkrete
Beschlussfassung eine weitere Grundlage für die
Berufungszulassungsklage bilden. An dieser
Stelle hakte jedoch der von der Gemeinde mit dem
Fall beauftragte Rechtsanwalt Ederer ein. Er
wies darauf hin, dass die Stichtage für die
Begründung der Klage im Juli 2013 und im April
2014 liegen und somit nur die bis dahin
geschaffenen Fakten eine Rolle spielen, danach
gefaßte Beschlüsse also keine Relevanz haben.
Bezugnehmend auf die generelle Erstellung eines
TFN Windkraft unter der Berücksichtigung der
neuen gesetzlichen 10H-Regelung gab der Jurist
zu bedenken, dass es sich nicht um eine
Mindestabstandsvorgabe seitens der Regierung
handelt, sondern lediglich um die Aufhebung der
Privilegierung sodaß es nun in den Händen der
Gemeinden liege, Baurecht zu schaffen. Sowohl
Ederer als auch Bartsch rieten dazu, zunächst
einmal aufgrund einer Höhendifferenzierung zu
eruieren, wo welche Anlagen von 30 bis über 1000
Metern überhaupt gebaut werden könnten. Aufgrund
dieser Basis könne man dann weitere Vorgaben
erarbeiten und einen konkreten TFN erstellen,
erläuterte der Ingenieur den Räten die aus
seiner Sicht sinnvolle Vorgehensweise.
Bezugnehmend auf die rechtlichen Bedenken
angesichts der bis dato fehlenden wegweisenden
Gerichtsurteile wies Michael Eibl auf das
generell bestehende Risiko einer Klage durch
potentielle Bauantragsteller hin und plädierte
dafür, den Mut zur Planung zu haben und die
Bürger auf dem Weg mitzunehmen. Robert Achhammer
sprach sich ergänzend für eine konkrete
Zeitschienenvorgabe aus, um weitere
Verzögerungen von Haus aus auszuschließen. Als
Planer könne er ziemlich zeitnah reagieren, doch
sei er auf die Zusammenarbeit mit der Gemeinde
angewiesen, ging Bartsch auf diesen Punkt ein
und versprach im Falle der Auftragsvergabe
sofort mit der Grundlageneruierung zu beginnen.
Nach einer Stunde Diskussion beschloss das
Gremium die Fortführung des Plans. Gleichzeitig
vertagte man die konkrete Auftragsvergabe in die
kommende Sitzung.
Kleiderkammer in das Schlossergelände
Da das Landratsamt entschieden hatte, dass der
Antrag Georg Thalers bezüglich der Einrichtung
einer Kleiderkammer für Asylbewerber noch nicht
abschließend vom Gemeinderat behandelt wurde,
stand dieser Punkt erneut zur Diskussion.
Bürgermeister Konrad Meier gab bekannt, dass ein
rund 35 qm großer Raum im Schlossergelände
inzwischen mit einer Heizung versehen worden sei
und somit für diesen Zweck nach Abschluß einer
Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt
werden könne. Beate Arwanitaki-Mirbeth habe den
Raum angesehen und ihm signalisiert, dass er
sich als Kleiderkammer eigne, kommentierte
Thaler den Vorschlag, konnte jedoch angesichts
der Tatsache, dass die Initiatoren der
Kleiderkammer diesen Raum bereits im Herbst des
vergangenen Jahres vorgeschlagen hatten, nicht
verstehen, dass man so viele Monate gebraucht
hat, um jetzt wieder an diesem Punkt anzukommen.
„Der Bürgermeister hat sich nicht mit Ruhm
bekleckert, wenn er bis zu dieser Entscheidung
so lange Zeit braucht“, kommentierte der
SPD-Fraktionssprecher die Sachlage, während
Meier sich mit dem Hinweis auf die fehlende
Heizung rechtfertigte.
Ortsdurchfahrt Schwarzenthonhausen
In den weiteren Tagesordnungspunkten mußte
aufgrund eines Formfehlers nochmals die zweite
Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung
abgesegnet werden. Im Übrigen ging es um die
Zuordnung der Straßentypen in
Schwarzenthonhausen. Die zehn Räte von SPD, UB,
FW und Grünen überstimmten mit zehn Stimmen die
restlichen sechs CSU- / CWV-Fraktionsmitglieder,
sodaß die strittige Straße endgültig als
Ortsdurchfahrt klassifiziert wurde.
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