Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 07. April 2015

Weiterführung Teilflächennutzungsplan Windkraft

 

 Im Mittelpunkt der jüngsten außerdordentlichen Gemeinderatssitzung stand erneut die Windkraft. Basis der Sitzung war ein diesbezüglicher, von mehreren Gemeinderäten gestellter Antrag. Doch zunächst einmal wurde das Thema hinter verschlossenen Türen unter dem Gesichtspunkt einer Berufungszulassungsklage ausführlich mit den Fachleuten Ingenieur Bernhard Bartsch und Rechtsanwalt Gunther Ederer diskutiert. Im Fokus standen hier die geplanten Anlagen in der Nähe von Hatzenhof. Wie später zu erfahren wurden die Diskussionen jedoch nicht mit einer Abstimmung beendet, da Bürgermeister Konrad Meier nicht zur Beschlussfassung sondern lediglich zur Erarbeitung des Themas geladen hatte. Somit wird man sich in einer weiteren Sitzung mit dem Thema erneut auseinandersetzen. Da sich auf diese Weise der Beginn der öffentlichen Sitzung um eine Stunde verschoben hatte, war der Unmut der im Treppenhaus vor der verschlossenen Tür wartenden Bevölkerung immer lautstarker zu vernehmen.

Zehn den unterschiedlichen Fraktionen angehörende Markträte hatten den Antrag gestellt, eindeutige Kriterien für die Erstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft festzulegen. Man hatte festgestellt, dass sich die Mehrheit in der Februar-Sitzung zwar in Anbetracht der 10H-Regelung für einen neuen TFN Windkraft entschieden hatte, man auf diese Weise jedoch stillschweigend das Verbot der Umzingelung und die Flächenmindestgröße von 30 ha aufgehoben hatte, ohne weitere Vorgaben festgelegt zu haben. Die Antragsunterzeichner Martin Tischler Georg Fromm, Alois Dürr, Oswald Kailer, Dr. Diana Hehenberger-Risse, Manfred Achhammer, Gerhard Gleixner, Robert Achhammer, Josef Weigert und Georg Thaler forderten daher, einen Mindestabstand zu jeglicher Wohnbebauung von 900 Metern, ein Verbot der Umzingelung und eine Mindestgröße von 30 ha zu modifizieren und das Ingenieurbüro Bartsch unter dieser Prämisse mit der Erstellung eines neuen Plans unter Einbeziehung der bereits existenten Anlagen zu beauftragen. Auf diese Weise will man unter Berücksichtigung der Belange des Bürgers genügend Flächen für den Bau von größeren und kleineren Windkraftanlagen zur Verfügung stellen.

Aufhebung der Privilegierung
Gleichzeitig sollte diese konkrete Beschlussfassung eine weitere Grundlage für die Berufungszulassungsklage bilden. An dieser Stelle hakte jedoch der von der Gemeinde mit dem Fall beauftragte Rechtsanwalt Ederer ein. Er wies darauf hin, dass die Stichtage für die Begründung der Klage im Juli 2013 und im April 2014 liegen und somit nur die bis dahin geschaffenen Fakten eine Rolle spielen, danach gefaßte Beschlüsse also keine Relevanz haben. Bezugnehmend auf die generelle Erstellung eines TFN Windkraft unter der Berücksichtigung der neuen gesetzlichen 10H-Regelung gab der Jurist zu bedenken, dass es sich nicht um eine Mindestabstandsvorgabe seitens der Regierung handelt, sondern lediglich um die Aufhebung der Privilegierung sodaß es nun in den Händen der Gemeinden liege, Baurecht zu schaffen. Sowohl Ederer als auch Bartsch rieten dazu, zunächst einmal aufgrund einer Höhendifferenzierung zu eruieren, wo welche Anlagen von 30 bis über 1000 Metern überhaupt gebaut werden könnten. Aufgrund dieser Basis könne man dann weitere Vorgaben erarbeiten und einen konkreten TFN erstellen, erläuterte der Ingenieur den Räten die aus seiner Sicht sinnvolle Vorgehensweise. Bezugnehmend auf die rechtlichen Bedenken angesichts der bis dato fehlenden wegweisenden Gerichtsurteile wies Michael Eibl auf das generell bestehende Risiko einer Klage durch potentielle Bauantragsteller hin und plädierte dafür, den Mut zur Planung zu haben und die Bürger auf dem Weg mitzunehmen. Robert Achhammer sprach sich ergänzend für eine konkrete Zeitschienenvorgabe aus, um weitere Verzögerungen von Haus aus auszuschließen. Als Planer könne er ziemlich zeitnah reagieren, doch sei er auf die Zusammenarbeit mit der Gemeinde angewiesen, ging Bartsch auf diesen Punkt ein und versprach im Falle der Auftragsvergabe sofort mit der Grundlageneruierung zu beginnen. Nach einer Stunde Diskussion beschloss das Gremium die Fortführung des Plans. Gleichzeitig vertagte man die konkrete Auftragsvergabe in die kommende Sitzung.

Kleiderkammer in das Schlossergelände
Da das Landratsamt entschieden hatte, dass der Antrag Georg Thalers bezüglich der Einrichtung einer Kleiderkammer für Asylbewerber noch nicht abschließend vom Gemeinderat behandelt wurde, stand dieser Punkt erneut zur Diskussion. Bürgermeister Konrad Meier gab bekannt, dass ein rund 35 qm großer Raum im Schlossergelände inzwischen mit einer Heizung versehen worden sei und somit für diesen Zweck nach Abschluß einer Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden könne. Beate Arwanitaki-Mirbeth habe den Raum angesehen und ihm signalisiert, dass er sich als Kleiderkammer eigne, kommentierte Thaler den Vorschlag, konnte jedoch angesichts der Tatsache, dass die Initiatoren der Kleiderkammer diesen Raum bereits im Herbst des vergangenen Jahres vorgeschlagen hatten, nicht verstehen, dass man so viele Monate gebraucht hat, um jetzt wieder an diesem Punkt anzukommen. „Der Bürgermeister hat sich nicht mit Ruhm bekleckert, wenn er bis zu dieser Entscheidung so lange Zeit braucht“, kommentierte der SPD-Fraktionssprecher die Sachlage, während Meier sich mit dem Hinweis auf die fehlende Heizung rechtfertigte.

Ortsdurchfahrt Schwarzenthonhausen
In den weiteren Tagesordnungspunkten mußte aufgrund eines Formfehlers nochmals die zweite Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung abgesegnet werden. Im Übrigen ging es um die Zuordnung der Straßentypen in Schwarzenthonhausen. Die zehn Räte von SPD, UB, FW und Grünen überstimmten mit zehn Stimmen die restlichen sechs CSU- / CWV-Fraktionsmitglieder, sodaß die strittige Straße endgültig als Ortsdurchfahrt klassifiziert wurde.