Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 13. April 2015

Windkraft zum zigsten Mal im Fokus

 

 Eigentlich sollte in der erneuten Sondersitzung des Marktgemeinderats lediglich entschieden werden, ob man nun Berufungszulassungsklage einreichen wird oder nicht. Das Thema rund um die geplanten Windräder in Hatzenhof war bereits in der Sitzung der vergangenen Woche sowohl in der nichtöffentlichen als auch in der öffentlichen Sitzung ausführlichst debattiert worden. Dennoch bestand auch diesmal größerer Diskussionsbedarf, sodaß auch diese Sitzung länger als erwartet dauerte.

In der vergangenen Sitzung hatte Rechtsanwalt Gunther Ederer den Räten deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Erfolgsaussichten einer Berufungszulassungsklage gen Null tendieren. Martin Tischler wollte jedoch dennoch an der Klage festhalten. Er habe die Unterlagen nochmals durchgesehen und den Hinweisen des Richtes entnommen, dass im Falle der Fortführung des Teilflächennutzungsplans trotz aller anwaltlichen Prognosen doch die Aussicht bestehe, den Prozeß zu gewinnen, untermauerte er seinen Standpunkt. Der Großteil seiner Gemeinderatskollegen teilten diese Ansicht jedoch nicht, auch wenn einige von ihnen, wie zum Beispiel Diana Hehenberger-Risse die Kompetenz des beauftragten Anwalts in Frage stellten. Er habe den Antrag auf Neuaufnahme des Flächennutzungsplans und Klage zwar unterschrieben, doch nach dem Statement des Rechtsanwalts sei er zu dem Schluß gekommen, dass es keine stichhaltigen Gründe für eine Berufung gibt, erläuterte Robert Achhammer dem Gremium seine Meinung, die unter anderem auch von Georg Thaler, Ludwig Scheuerer und Andreas Niebler geteilt wurde. Die Fehler seien in der Vergangenheit seitens der Verwaltung durch die nicht richtige Umsetzung von Beschlüssen gemacht worden, jetzt könne man dies nicht mehr rückgängig machen, kommentierte Thaler die Sachlage. „Was verlieren wir, wenn wir klagen?“, wollte Georg Fromm wissen und erhoffte sich allein durch die Zeitgewinnung Spielraum für weitere Verhandlungen mit der Ostwind AG.

Städtebaulicher Vertrag auf Halde
Einen ganz neuen Aspekt brachte Dr. Diana Hehenberger-Risse mit ihrem Hinweis auf einen seitens der Gemeinde noch nicht unterzeichneten städtebaulichen Vertrag ins Spiel. Hier geht es um eine Kostenbeteiligung der Firma Ostwind, die Bereitschaft gezeigt hatte, sich an den Kosten für die Erstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft zu beteiligen und zwar bis zu einer Summe von 35.000,-- Euro. Im Laufe der Sitzung wurde deutlich, dass der Gemeinderat über dieses Angebot nicht informiert worden war und der Vertrag bis dato auf dem Schreibtisch des Bürgermeisters liegt und zwar seit 2012. Eine Tatsache, die nicht nur Gerhard Rinkes angesichts der finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde nicht verstehen konnte. Bürgermeister Konrad Meier begründete seine Vorgehensweise mit dem Hinweis, dass er warten wollte, bis der TFN Wind abgeschlossen wird. Den Vorschlag Hehenberger-Risses, diesen Vertrag nun als Grundlage für weitere Verhandlungen mit Ostwind zwecks Versetzung des einen strittigen Windrads zu nehmen wies er mit der Begründung von sich, dass man seitens der Gemeinde keine Gegengeschäfte machen dürfe.

Städtebauliche Regelungen nicht kritisch
Doch weder Thaler noch Niebler sahen die städtebaulichen Regelungen als kritisch an, zumal der Auftrag an ein von der Gemeinde zu bestimmendes Drittunternehmen vergeben wird, es sich somit laut Thaler um kein verbotenes Kompensationsgeschäft handle und ein derartiger Plan auch nicht die Aufstellung von Windrädern seitens anderer Investoren verbiete. Niebler wies zudem auf den üblichen Passus „Änderungen an Bebauungsplänen gehen zu Lasten des Antragsstellers“ hin, der immer dann zur Anwendung kommt, wenn durch Bauvorhaben derartige Änderungen notwendig werden. Während der Antrag Hehenberger-Risses auf Verhandlungen mit der Ostwind in die nichtöffentliche Sitzung verlagert wurde, wurde über die Aufrechterhaltung der Klage auf Antrag Matthias Beers namentlich abgestimmt. Josef Hauser, Oswald Kailer, Diana Hehenberger-Risse, Martin Tischler, Georg Fromm und Tobias Walter stimmten für die Aufrechterhaltung, Robert Achhammer, Manfred Achhammer, Sebastian Liedtke, Andreas Niebler, Gerhard Rinkes, Ludwig Scheuerer, Andrea Scheuerer, Georg Thaler, Josef Weigert sen. und jun. dagegen, sodaß das Thema nun endgültig abgeschlossen zu sein scheint.