Berichte aus dem Gemeinderat |
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Gemeinderatssitzung 13. April 2015 Windkraft zum zigsten Mal im Fokus |
Eigentlich sollte in der erneuten Sondersitzung des Marktgemeinderats lediglich entschieden werden, ob man nun Berufungszulassungsklage einreichen wird oder nicht. Das Thema rund um die geplanten Windräder in Hatzenhof war bereits in der Sitzung der vergangenen Woche sowohl in der nichtöffentlichen als auch in der öffentlichen Sitzung ausführlichst debattiert worden. Dennoch bestand auch diesmal größerer Diskussionsbedarf, sodaß auch diese Sitzung länger als erwartet dauerte. In der vergangenen Sitzung hatte Rechtsanwalt Gunther Ederer den Räten deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Erfolgsaussichten einer Berufungszulassungsklage gen Null tendieren. Martin Tischler wollte jedoch dennoch an der Klage festhalten. Er habe die Unterlagen nochmals durchgesehen und den Hinweisen des Richtes entnommen, dass im Falle der Fortführung des Teilflächennutzungsplans trotz aller anwaltlichen Prognosen doch die Aussicht bestehe, den Prozeß zu gewinnen, untermauerte er seinen Standpunkt. Der Großteil seiner Gemeinderatskollegen teilten diese Ansicht jedoch nicht, auch wenn einige von ihnen, wie zum Beispiel Diana Hehenberger-Risse die Kompetenz des beauftragten Anwalts in Frage stellten. Er habe den Antrag auf Neuaufnahme des Flächennutzungsplans und Klage zwar unterschrieben, doch nach dem Statement des Rechtsanwalts sei er zu dem Schluß gekommen, dass es keine stichhaltigen Gründe für eine Berufung gibt, erläuterte Robert Achhammer dem Gremium seine Meinung, die unter anderem auch von Georg Thaler, Ludwig Scheuerer und Andreas Niebler geteilt wurde. Die Fehler seien in der Vergangenheit seitens der Verwaltung durch die nicht richtige Umsetzung von Beschlüssen gemacht worden, jetzt könne man dies nicht mehr rückgängig machen, kommentierte Thaler die Sachlage. „Was verlieren wir, wenn wir klagen?“, wollte Georg Fromm wissen und erhoffte sich allein durch die Zeitgewinnung Spielraum für weitere Verhandlungen mit der Ostwind AG.
Städtebaulicher Vertrag auf Halde
Städtebauliche
Regelungen nicht kritisch |