Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung 02. Juli 2015

Fraktionssprecher gehen in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung in medias res

 

Erneut stand die Anfechtung einer Straßeneinstufung auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Grund hierfür war der Antrag Josef Forsters aus Schwarzenthonhausen, die Erschließungsanlage „Kirche“ in seinem Ortsteil als Hauptverkehrsstraße einzuordnen und sie nach dem Ausbaubeitragsrecht abzurechnen.

 

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung und dem Beginn der umfangreichen Diskussionen nutzte Bürgermeister Konrad Meier die Sitzung, um den langjährigen Marktrat Alois Dürr offiziell mit einem Geschenk und dem Eintrag ins Goldene Buch der Marktgemeinde zu verabschieden. 1996 sei er als Nichtberatzhauser, quasi als Einwanderer in das Gremium gewählt worden, erinnerte sich Dürr gerne an die zurückliegenden Perioden und eine durchweg gute interfraktionelle Zusammenarbeit. Er sei stolz darauf gewesen, dass ihm die Bürger das Vertrauen geschenkt hatten, doch im vergangenen Jahr hätten ihn mit mehreren Krankenhausaufenthalten verbundene gesundheitliche Probleme gezwungen, sein Mandat niederzulegen, bedauerte er sein Ausscheiden und wünschte den anwesenden Räten eine weiterhin freundschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit.

 

Fallprüfung durch die Verwaltung
Nicht so ganz einer Meinung waren die Gremiumsmitglieder jedoch in Bezug auf den einzigen Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung. Während die einen die von Forster beantragte Straßen-Umklassifizierung befürworten wollten, wollten die anderen eine grundlegende Lösung der Straßeneinstufungen im gesamten Gemeindebereich. Im Vorfeld hatte Robert Hammer ihnen detailliert die Sachlage und seine Fallprüfung erläutert, um abschließend zu dem Schluss zu kommen, dass aufgrund der politischen Beschlüsse in der Vergangenheit besagte Straße konsequenterweise ebenfalls als Hauptverkehrsstraße abzurechnen sei. Zwar sei man bei der Erstellung der Vorausleistungsbescheide im Jahr 2011 davon ausgegangen, dass die Straße noch nicht erstmalig hergestellt wurde, in der Zwischenzeit seien jedoch andere politische Entscheidungen getroffen worden, begründete Hammer die Änderung der Sichtweise.

 

Gleichbehandlung der Ortsteile
Die Straßen in den Ortsteilen existierten schon seit Jahrhunderten, nun könne man nicht einfach hergehen und bloß weil eine Kleinigkeit fehle, diese Straßen in die Kategorie „nicht erstmalig hergestellt“ einstufen, umriß Georg Thaler seine pragmatische Sichtweise und setzte sich mit dem Hinweis auf den Fall Schrotzhofen für die Gleichbehandlung aller Ortsteile ein. Man müsse endlich grundlegend festlegen, wie in ähnlichen Fällen zu verfahren sei, brachten Ludwig Scheuerer und Robert Achhammer ihren Unmut über die Permanentpräsenz dieses Themas zum Ausdruck. Scheuerer machte daher den Vorschlag, die Entscheidung zu vertagen, um den Fraktionssprechern die Möglichkeit zu offerieren, in einer nichtöffentlichen Zusammenkunft einen Lösungsansatz zu finden. Achhammer fragte zudem nach einer Klassifizierungsgrundlage, die ganz einfach von der Verwaltung angewendet werden könne und zwar ohne Extrabeschlüsse seitens des Gemeinderats. Diese Vorgaben seien vorhanden, doch wenn ein Antrag da sei, dann sei er auch zu behandeln, erläuterte ihm an dieser Stelle Meier, bevor Hammer die Historie der Beratzhauser Ausbaubeitragssatzung Revue passieren ließ. Er habe schon im Fall von Schrotzhofen appelliert, sich an die Grundsatzregelungen zu halten und von politischen Entscheidungen Abstand zu nehmen, erinnerte Niebler an seine Warnungen, dass weitere Anträge folgen würden. Bei einigen Straßen se die Sachlage klar, bei anderen jedoch nicht und hier könne man nicht einfach eine Schablone auflegen, sondern müsse über jeden einzelnen Fall entscheiden, daher bringe eine Besprechung der Fraktionssprecher reichlich wenig, argumentierte Josef Hauser gegen den Vorschlag Scheuerers. So lange es die Ausbaubeitragssatzung geben wird, so lange werden wir uns mit diesen Themen immer wieder beschäftigen müssen, untermauerte Thaler die Aussage seines Ratskollegen und Oswald Kailer konnte ihm nur Recht geben. Eine neue Sichtweise brachte Michael Landfried ins Spiel. Er führte die Klassifizierungsmöglichkeiten auf und wies auf die Definition der Haupterschließungsstraße hin, die aus seiner Sicht auf diesen Fall zu 100 Prozent zutreffen würde, da sie der Erschließung von Grundstücken und dem innerörtlichen Verkehr dient . In diesem Fall müßten die Anlieger 50% der Kosten tragen. Die Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte stimmte jedoch für den Antrag Ludwig Scheuerers auf Vertagung und Vordiskussion durch die Fraktionssprecher, sodaß über den Antrag nicht entschieden wurde.


Beschlossen wurde die Sitzung mit dem Hinweis Meiers, dass man beim Bau der Bahnunterführung voll im Zeitplan liege und man somit im Oktober mit einem Abschluß der Baumaßnahmen rechnen könne. Ludwig Scheuerer hatte jedoch noch ein Anliegen: er hofft, dass das Beratzhauser Volksfest auch von den umliegenden Gemeinden verstärkt besucht wird, zumal dies den nachbarschaftlichen Beziehungen diene und Beratzhauser schließlich auch auf den Festen der Nachbarortschaften Präsenz zeigten.