Erneut stand die Anfechtung einer
Straßeneinstufung auf der Tagesordnung des
Gemeinderats. Grund hierfür war der Antrag Josef
Forsters aus Schwarzenthonhausen, die
Erschließungsanlage „Kirche“ in seinem Ortsteil
als Hauptverkehrsstraße einzuordnen und sie nach
dem Ausbaubeitragsrecht abzurechnen.
Vor dem
Einstieg in die Tagesordnung und dem Beginn der
umfangreichen Diskussionen nutzte Bürgermeister
Konrad Meier die Sitzung, um den langjährigen
Marktrat Alois Dürr offiziell mit einem Geschenk
und dem Eintrag ins Goldene Buch der
Marktgemeinde zu verabschieden. 1996 sei er als
Nichtberatzhauser, quasi als Einwanderer in das
Gremium gewählt worden, erinnerte sich Dürr
gerne an die zurückliegenden Perioden und eine
durchweg gute interfraktionelle Zusammenarbeit.
Er sei stolz darauf gewesen, dass ihm die Bürger
das Vertrauen geschenkt hatten, doch im
vergangenen Jahr hätten ihn mit mehreren
Krankenhausaufenthalten verbundene
gesundheitliche Probleme gezwungen, sein Mandat
niederzulegen, bedauerte er sein Ausscheiden und
wünschte den anwesenden Räten eine weiterhin
freundschaftliche und konstruktive
Zusammenarbeit.
Fallprüfung durch die Verwaltung
Nicht so ganz einer Meinung waren die
Gremiumsmitglieder jedoch in Bezug auf den
einzigen Tagesordnungspunkt der öffentlichen
Sitzung. Während die einen die von Forster
beantragte Straßen-Umklassifizierung befürworten
wollten, wollten die anderen eine grundlegende
Lösung der Straßeneinstufungen im gesamten
Gemeindebereich. Im Vorfeld hatte Robert Hammer
ihnen detailliert die Sachlage und seine
Fallprüfung erläutert, um abschließend zu dem
Schluss zu kommen, dass aufgrund der politischen
Beschlüsse in der Vergangenheit besagte Straße
konsequenterweise ebenfalls als
Hauptverkehrsstraße abzurechnen sei. Zwar sei
man bei der Erstellung der
Vorausleistungsbescheide im Jahr 2011 davon
ausgegangen, dass die Straße noch nicht
erstmalig hergestellt wurde, in der Zwischenzeit
seien jedoch andere politische Entscheidungen
getroffen worden, begründete Hammer die Änderung
der Sichtweise.
Gleichbehandlung der Ortsteile Die
Straßen in den Ortsteilen existierten schon seit
Jahrhunderten, nun könne man nicht einfach
hergehen und bloß weil eine Kleinigkeit fehle,
diese Straßen in die Kategorie „nicht erstmalig
hergestellt“ einstufen, umriß Georg Thaler seine
pragmatische Sichtweise und setzte sich mit dem
Hinweis auf den Fall Schrotzhofen für die
Gleichbehandlung aller Ortsteile ein. Man müsse
endlich grundlegend festlegen, wie in ähnlichen
Fällen zu verfahren sei, brachten Ludwig
Scheuerer und Robert Achhammer ihren Unmut über
die Permanentpräsenz dieses Themas zum Ausdruck.
Scheuerer machte daher den Vorschlag, die
Entscheidung zu vertagen, um den
Fraktionssprechern die Möglichkeit zu
offerieren, in einer nichtöffentlichen
Zusammenkunft einen Lösungsansatz zu finden.
Achhammer fragte zudem nach einer
Klassifizierungsgrundlage, die ganz einfach von
der Verwaltung angewendet werden könne und zwar
ohne Extrabeschlüsse seitens des Gemeinderats.
Diese Vorgaben seien vorhanden, doch wenn ein
Antrag da sei, dann sei er auch zu behandeln,
erläuterte ihm an dieser Stelle Meier, bevor
Hammer die Historie der Beratzhauser
Ausbaubeitragssatzung Revue passieren ließ. Er
habe schon im Fall von Schrotzhofen appelliert,
sich an die Grundsatzregelungen zu halten und
von politischen Entscheidungen Abstand zu
nehmen, erinnerte Niebler an seine Warnungen,
dass weitere Anträge folgen würden. Bei einigen
Straßen se die Sachlage klar, bei anderen jedoch
nicht und hier könne man nicht einfach eine
Schablone auflegen, sondern müsse über jeden
einzelnen Fall entscheiden, daher bringe eine
Besprechung der Fraktionssprecher reichlich
wenig, argumentierte Josef Hauser gegen den
Vorschlag Scheuerers. So lange es die
Ausbaubeitragssatzung geben wird, so lange
werden wir uns mit diesen Themen immer wieder
beschäftigen müssen, untermauerte Thaler die
Aussage seines Ratskollegen und Oswald Kailer
konnte ihm nur Recht geben. Eine neue Sichtweise
brachte Michael Landfried ins Spiel. Er führte
die Klassifizierungsmöglichkeiten auf und wies
auf die Definition der Haupterschließungsstraße
hin, die aus seiner Sicht auf diesen Fall zu 100
Prozent zutreffen würde, da sie der Erschließung
von Grundstücken und dem innerörtlichen Verkehr
dient . In diesem Fall müßten die Anlieger 50%
der Kosten tragen. Die Mehrheit der anwesenden
Gemeinderäte stimmte jedoch für den Antrag
Ludwig Scheuerers auf Vertagung und
Vordiskussion durch die Fraktionssprecher, sodaß
über den Antrag nicht entschieden wurde.
Beschlossen wurde die Sitzung mit dem Hinweis
Meiers, dass man beim Bau der Bahnunterführung
voll im Zeitplan liege und man somit im Oktober
mit einem Abschluß der Baumaßnahmen rechnen
könne. Ludwig Scheuerer hatte jedoch noch ein
Anliegen: er hofft, dass das Beratzhauser
Volksfest auch von den umliegenden Gemeinden
verstärkt besucht wird, zumal dies den
nachbarschaftlichen Beziehungen diene und
Beratzhauser schließlich auch auf den Festen der
Nachbarortschaften Präsenz zeigten.
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