Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 05. Juni 2008

Geschäftsordnung und Satzung
Im Vorfeld hatten sich bereits die Fraktionen mit den Details der umfangreichen Geschäftsordnung auseinandergesetzt. In Rahmen der Gemeinderatssitzung wurden nun nochmals die sich verändernden Punkte von Robert Hammer vorgetragen und einige von ihnen von den Räten diskutiert. Sowohl die Satzung als auch die Geschäftsordnung sollen nun in der kommenden Sitzung mit den beschlossenen Änderungen verabschiedet werden.

Als Grundlage für die neue Geschäftsordnung hatte man die Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages zu Grunde gelegt und zwar die Version für größere Gemeinden, da hier auch Ausschüsse berücksichtigt werden. Hammer erläuterte im Detail alle Änderungen. So können nun Aufträge bis 103.000,-- Euro direkt durch den Bauausschuss vergeben werden. Im Hinblick auf Bauangelegenheiten und Verfügungsgeschäfte kann der Bürgermeister bei einem Wert bis zu 5.000,-- Euro alleine entscheiden, solange die Laufzeit nicht zehn Jahre überschreitet. Der Bauausschuss ist jedoch entsprechend zu informieren. In den Sitzungen kann interessierten Zuhörern nach Beschluss das Wort erteilt werden.

Finanzielle Spielräume
Der finanzielle Spielraum für den Bürgermeister soll von derzeit 5.000,-- € auf 10.000,-- € erhöht und dementsprechend auch die damit zusammenhängenden Unterpunkte angepasst werden. Diese Finanzspanne bezieht sich unter anderem auf Eilgeschäfte die aufgrund von Termindruck schnellstens erledigt werden müssen. Hammer begründete die Erhöhung mit der Erleichterung des täglichen Verwaltungsablaufs und der Musterordnung. Gerhard Rinkes übte an der Erhöhung Kritik und Peter Mayerhöfer hinterfragte: „Ist in den letzten Jahren irgendetwas aufgrund der Grenze von 5000,-- Euro gescheitert?“ Hingegen plädierte Benedikt Söllner für die Übernahme der Summe aus der Musterordnung und auch Andreas Niebler sah diese Lösung als die sauberere an, da im Falle eines Falles die Aufsplittung in Teilgeschäfte vermieden werde. Im Übrigen gab er zu bedenken, dass es sich zum einen nur um Beträge handle, die sowieso im Haushalt eingestellt seien und zum anderen der Bürgermeister dem Gemeinderat Rechenschaft über die Geschäfte ablegen und die Hintergründe darstellen muss. Auch der nächste Punkt traf nicht auf die Zustimmung aller. Laut der neuen Ordnung darf der Bürgermeister über Rechtsmittel bei Verfahren bis zu einem Streitwert von 5000,-- Euro alleine entscheiden. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Fälle, die die Gesamtheit der Bürgerschaft betreffen und die grundsätzliche Fragen beinhalten. Gerhard Rinkes stand auch diesem Passus sehr kritisch gegenüber (siehe Interview), Söllner hingegen sah darin eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeit.

UB gegen Erhöhung der Sitzungsgelder
Da in der Satzung der Gemeinde auch die Sitzungsgelder hinterlegt werden, kamen diese ebenfalls zur Sprache. Die CSU plädierte für eine Erhöhung von bis dato 18.-- € auf 25,-- €, da die letzte Anpassung vor 18 Jahren stattgefunden hat. Im Übrigen führte man Gemeinden vergleichbarer Größen als Beispiele an. Andreas Niebler meinte, dass man sich immer noch am unteren Rand bewege, daher die Erhöhung vertretbar sei. Die Fraktionen der UB, FW und SPD lehnten dies jedoch konsequent ab. Isabella Ruff-Spangler kritisierte, dass man den Vereinen die Zuschüsse kürzen und die eigenen Bezüge erhöhen wolle und Martin Tischler gab die Verzichtserklärung der FW bekannt. „Bei Gutachten spielen tausende keine Rolle“ argumentierte Walter Liedtke und bezeichnete die Erörterung als „Schaudiskussion“. Dem setzten die anderen Fraktionen jedoch entgegen, dass sie aufgrund einer internen Besprechung der Gemeinderatsmitglieder davon ausgegangenen seien, dass eine Erhöhung definitiv nicht stattfinden solle, somit das Thema in der öffentlichen Sitzung gar nicht mehr angesprochen werden würde. Mit 12 ja zu 8 Nein-Stimmen wurde die Erhöhung beschlossen, ebenso wie die 25,-- Euro für Ausschussmitglieder und die 50,-- Euro für die Fraktionssprecher und die Referenten. In der nichtöffentlichen Sitzung waren anschließend die Aufwandsentschädigungen der stellvertretenden Bürgermeister Thema. Der zweite Bürgermeister wird weiterhin mit 284,78 € Euro pro Monat entschädigt werden. Die Entschädigung des dritten Bürgermeisters wurde von rund 35,--  € auf 50,-- € angehoben. In Bezug auf die Vertreterregelung hat sich etwas verändert, sie greift nämlich nun ab dem vierten Tag. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Vertreter des Bürgermeisters tageweise ein dreißigstel von Grundgehalt und Familienzuschlag des Gemeindeoberhaupts, dessen Besoldung wiederum in der Gruppe A15 anzusiedeln ist.

Michael-Wiendl-Gassl
Neben den formalen Punkten stand die Umbenennung des ehemaligen Bräugassls auf der Tagesordnung. Auf Wunsch Michael Wiendls hin wird es nun Wiendlgassl heißen, auch wenn einigen Markträten nicht ganz einleuchtete warum es nun neben der Michael-Wiendl-Straße auch noch ein fast gleichnamiges Gassl in Beratzhausen geben soll. Anstelle von Werner Freiss wird nun Alois Dürr als stellvertretender Sachpreisrichter im Rahmen des Plangutachtens Wiendl fungieren.