Gemeinderatssitzung vom 05. Juni
2008
Geschäftsordnung und Satzung
Im Vorfeld hatten sich bereits die
Fraktionen mit den Details der umfangreichen Geschäftsordnung
auseinandergesetzt. In Rahmen der Gemeinderatssitzung wurden nun nochmals
die sich verändernden Punkte von Robert Hammer vorgetragen und einige von
ihnen von den Räten diskutiert. Sowohl die Satzung als auch die
Geschäftsordnung sollen nun in der kommenden Sitzung mit den beschlossenen
Änderungen verabschiedet werden.
Als Grundlage für die neue
Geschäftsordnung hatte man die Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages
zu Grunde gelegt und zwar die Version für größere Gemeinden, da hier auch
Ausschüsse berücksichtigt werden. Hammer erläuterte im Detail alle
Änderungen. So können nun Aufträge bis 103.000,-- Euro direkt durch den
Bauausschuss vergeben werden. Im Hinblick auf Bauangelegenheiten und
Verfügungsgeschäfte kann der Bürgermeister bei einem Wert bis zu 5.000,--
Euro alleine entscheiden, solange die Laufzeit nicht zehn Jahre
überschreitet. Der Bauausschuss ist jedoch entsprechend zu informieren. In
den Sitzungen kann interessierten Zuhörern nach Beschluss das Wort erteilt
werden.
Finanzielle Spielräume
Der finanzielle Spielraum für den
Bürgermeister soll von derzeit 5.000,-- € auf 10.000,-- € erhöht und
dementsprechend auch die damit zusammenhängenden Unterpunkte angepasst
werden. Diese Finanzspanne bezieht sich unter anderem auf Eilgeschäfte die
aufgrund von Termindruck schnellstens erledigt werden müssen. Hammer
begründete die Erhöhung mit der Erleichterung des täglichen
Verwaltungsablaufs und der Musterordnung. Gerhard Rinkes übte an der
Erhöhung Kritik und Peter Mayerhöfer hinterfragte: „Ist in den letzten
Jahren irgendetwas aufgrund der Grenze von 5000,-- Euro gescheitert?“
Hingegen plädierte Benedikt Söllner für die Übernahme der Summe aus der
Musterordnung und auch Andreas Niebler sah diese Lösung als die sauberere
an, da im Falle eines Falles die Aufsplittung in Teilgeschäfte vermieden
werde. Im Übrigen gab er zu bedenken, dass es sich zum einen nur um
Beträge handle, die sowieso im Haushalt eingestellt seien und zum anderen
der Bürgermeister dem Gemeinderat Rechenschaft über die Geschäfte ablegen
und die Hintergründe darstellen muss. Auch der nächste Punkt traf nicht
auf die Zustimmung aller. Laut der neuen Ordnung darf der Bürgermeister
über Rechtsmittel bei Verfahren bis zu einem Streitwert von 5000,-- Euro
alleine entscheiden. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Fälle, die die
Gesamtheit der Bürgerschaft betreffen und die grundsätzliche Fragen
beinhalten. Gerhard Rinkes stand auch diesem Passus sehr kritisch
gegenüber (siehe Interview), Söllner hingegen sah darin eine Vereinfachung
der Verwaltungsarbeit.
UB gegen Erhöhung der Sitzungsgelder
Da in der Satzung der Gemeinde auch die
Sitzungsgelder hinterlegt werden, kamen diese ebenfalls zur Sprache. Die
CSU plädierte für eine Erhöhung von bis dato 18.-- € auf 25,-- €, da die
letzte Anpassung vor 18 Jahren stattgefunden hat. Im Übrigen führte man
Gemeinden vergleichbarer Größen als Beispiele an. Andreas Niebler meinte,
dass man sich immer noch am unteren Rand bewege, daher die Erhöhung
vertretbar sei. Die Fraktionen der UB, FW und SPD lehnten dies jedoch
konsequent ab. Isabella Ruff-Spangler kritisierte, dass man den Vereinen
die Zuschüsse kürzen und die eigenen Bezüge erhöhen wolle und Martin
Tischler gab die Verzichtserklärung der FW bekannt. „Bei Gutachten spielen
tausende keine Rolle“ argumentierte Walter Liedtke und bezeichnete die
Erörterung als „Schaudiskussion“. Dem setzten die anderen Fraktionen
jedoch entgegen, dass sie aufgrund einer internen Besprechung der
Gemeinderatsmitglieder davon ausgegangenen seien, dass eine Erhöhung
definitiv nicht stattfinden solle, somit das Thema in der öffentlichen
Sitzung gar nicht mehr angesprochen werden würde. Mit 12 ja zu 8
Nein-Stimmen wurde die Erhöhung beschlossen, ebenso wie die 25,-- Euro für
Ausschussmitglieder und die 50,-- Euro für die Fraktionssprecher und die
Referenten. In der nichtöffentlichen Sitzung waren anschließend die
Aufwandsentschädigungen der stellvertretenden Bürgermeister Thema. Der
zweite Bürgermeister wird weiterhin mit 284,78 € Euro pro Monat
entschädigt werden. Die Entschädigung des dritten Bürgermeisters wurde von
rund 35,-- € auf 50,-- € angehoben. In Bezug auf die Vertreterregelung
hat sich etwas verändert, sie greift nämlich nun ab dem vierten Tag. Ab
diesem Zeitpunkt erhält der Vertreter des Bürgermeisters tageweise ein
dreißigstel von Grundgehalt und Familienzuschlag des Gemeindeoberhaupts,
dessen Besoldung wiederum in der Gruppe A15 anzusiedeln ist.
Michael-Wiendl-Gassl
Neben den formalen Punkten stand die
Umbenennung des ehemaligen Bräugassls auf der Tagesordnung. Auf Wunsch
Michael Wiendls hin wird es nun Wiendlgassl heißen, auch wenn einigen
Markträten nicht ganz einleuchtete warum es nun neben der
Michael-Wiendl-Straße auch noch ein fast gleichnamiges Gassl in
Beratzhausen geben soll. Anstelle von Werner Freiss wird nun Alois Dürr
als stellvertretender Sachpreisrichter im Rahmen des Plangutachtens Wiendl
fungieren.
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