Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2008:

Straßen am Zehentberg: Unterschiedliche Sichtweise der Fraktionen 

Die Straßen am Zehentberg „alt“ beschäftigten an diesem Montag wiederum den Gemeinderat und zwar diesmal angesichts des gefallenen Gerichtsurteils. Robert Hammer hatte das Thema angesichts seiner Brisanz ausgesprochen sorgfältig aufgearbeitet und nochmals alle relevanten Unterlagen zusammengestellt, sowie den Bayerischen Gemeindetag als auch den von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalt um Stellungnahme gebeten. Zusätzlich hatte er alle Informationen zusammengefasst, um sie in der Sitzung nochmals vorzutragen.

Drei weitere Vorgehensweisen sowie ihre Vor- und Nachteile aus Sicht der Gemeindeverwaltung stellte Hammer dem Gremium vor. Zum einen war dies die Durchführung der Maßnahme, zum anderen die Zulassung des Bürgerbegehrens und zum dritten der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. In Bezug auf die Durchführung der seitens der Bürgerinitiative geforderten Straßenbaumaßnahmen, d.h. eine Oberbauverstärkung von sieben Zentimetern, sah er ein gewisses Konfliktpotential, zumal bereits ein Eigentümer die Verwaltung darauf hingewiesen hat, dass im Bereich seines Grundstücks keine Oberbauverstärkung erfolgen könne. Im Übrigen zitierte er sowohl die vorliegenden technischen Gutachten als auch die Stellungnahmen des Anwalts und der Vertreterin des Bayerischen Gemeindetags. Explizit wies er darauf hin, dass im Falle „eventueller späterer ausbaubeitragsrechtlicher Streitigkeiten“ das Urteil keine bindende Wirkung hat und im Übrigen im Falle vorzeitiger Straßenschäden die daraus resultierenden Straßenbaumaßnahmen nicht erneut den Bürgern in Rechnung gestellt werden können, sondern komplett von der Gemeinde zu übernehmen wären. Als Negativbeispiel führte Hammer die Sudetenstraße an. Auch die laut der Bürgerinitiative nicht zu erneuernde Straßenbeleuchtung kritisierte er und verwies zum einen auf die Überalterung der Beleuchtungsinstallationen als auch auf das Energieeinsparungspotential im Falle der Modernisierung. Und zu guter Letzt führte er die Kosten für die umfassende Anpassung der einmündenden Straßen sowie der  Grundstückseinfahrten an. Sehr deutlich hatte der Bayerische Gemeindetag zu dem Thema Stellung genommen und wurde daher auch zitiert. Er spricht sich konkret für den Weg zum VGH aus und begründet dies unter anderem damit, dass die Entscheidung des Regensburger Gerichts vorallem im Hinblick auf die technischen Fragen und auf die Bewertung der Gutachten, durchaus angreifbar“ sei.

Stellenwert fachlicher Gutachten
Nach der detaillierten Stellungnahme eröffnete Andreas Niebler die Diskussionsrunde und berief sich auf den Punkt, dass ein Gerichtsurteil für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sorgen solle. Er plädierte nun für den Frieden nach zwei Jahren Streitigkeiten, ging davon aus, dass die Anlieger  mit Sicherheit in Bezug auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und die Kostenübernahme der Anschlußstellen Verhandlungsbereitschaft zeigen würden. und schlug daher einen entsprechenden in den Beschlussvorschlag eingearbeiteten Passus vor. Auch sein Fraktionskollege Josef Hauser berief sich auf das Gerichtsurteil, setzte sich dafür ein, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Beide siedelten die Bedeutung des Urteils höher an, als die technischen Gutachten und die Meinung des Bayerischen Gemeindetages. Im Gegensatz hierzu hob Gerhard Rinkes die Verantwortung seiner SPD-Fraktion gegenüber der Gesamtbürgerschaft hervor und verwies in diesem Zusammenhang auf die bereits von Hammer vorgetragene fehlende Gültigkeit des Urteils in Bezug auf eventuelle spätere abrechnungstechnische Rechtsstreitigkeiten, ebenso wie auf die Eventualität früher auftretender Schäden, die wiederum von der Allgemeinheit zu tragen seien. Angesichts des „enormen Risikos für die Gemeinde“ schloß sich seine Fraktion der Meinung des Bayerischen Gemeindetags an, um „weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden“. Der Fraktionssprecher der UB-Fraktion Peter Mayerhöfer stellte die Frage in den Raum, ob sich die Gemeinderäte über alle fachlichen Gutachten hinwegsetzen dürften und Entscheidungen treffen sollten, vor denen die Fachleute warnen. Abschließend bat er den Bürgermeister um seine ganz persönliche Stellungnahme.

„Risikobehafteter Weg“
Als „grob fahrlässig“ bezeichnete Michael Eibl den Vorschlag der CSU und verwies wiederum auf die vorliegenden Unterlagen sowie auf die Aussagen der Experten des Bayerischen Gemeindetages und meinte „bei allen Maßnahmen haben wir einstimmig beschlossen, Gutachter und Fachleute zu beauftragen und jetzt werfen wir ihre Meinung über Bord.“. Auch wenn der richtigere Weg die Beschwerde beim Gericht sei, so solle man doch zumindest den Weg des Bürgerentscheides gehen, appellierte er an die Anwesenden. Kurz vor der Abstimmung beantwortete Konrad Meier die an ihn direkt gerichteten Fragen Mayerhöfers. Er plädierte für die Respektierung des Gerichtsurteils, da es nie eine 100prozentige Lösung geben könne. Gleichzeitig räumte Meier ein, dass der Weg sicherlich risikobehaftet sei. Im Übrigen konstatierte der Bürgermeister, dass er in Zukunft möglichst ohne Rechtsanwälte und gerichtliche Verfahren auskommen wolle und verweis zudem auf die schlechte Presse über Beratzhausen in der vergangenen Zeit. Nach der umfangreichen Diskussion wurde mit jeweils 11 zu den acht Stimmen der UB und der SPD abgestimmt, dass keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Verhandlungsgrundlagen mit der Bürgerinitiative hinsichtlich der Erneuerung der Straßenbeleuchtung auszuarbeiten. Sollte es in diesem Punkt zu keiner Einigung kommen wird ein Bürgerentscheid die Lage klären.  

Beauftragte für Umwelt- und Energiefragen

Für ausreichend Diskussionsstoff sorgte der Tagesordnungspunkt „“Berufung einer Beauftragten für Umwelt und Energie“. Auf der einen Seite wurde ein derartiges Ehrenamt für wichtig gehalten, auf der anderen Seite jedoch herbe Kritik an der Vorgehensweise seitens des Bürgermeisters geübt.

Franz-Xaver Bleicher schlug gleich zu Beginn Diana Hehenberger als zukünftige Beauftragte für Umwelt und Energie des Marktes Beratzhausen vor und argumentierte mit ihrer Fachkompetenz. Isabella Ruff-Spangler sowie weitere Gemeinderäte der SPD und der UB warfen Konrad Meier jedoch eine bewusste Falschaussage in der konstituierenden Sitzung vor, da er hier deutlich erklärt habe, dass es keinen Umweltreferenten geben werde und für diese Position sowieso niemand außerhalb des Gremiums in Frage käme. Im Übrigen ging Gerhard Rinkes davon aus, dass Hehenberger unter dem „Deckmäntelchen gemeindlicher Aufgaben“ Werbung für ihre eigene Firma machen werde. Er sei damals nach einem Referenten gefragt worden und habe zum anderen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gewusst, dass der Landkreis eine Energieberatung aufbauen wolle, verteidigte sich der Bürgermeister. Michael Eibl warnte vor einer „Verheizung von Ehrenämtern“, verwies in diesem Zusammenhang auf die vergangene Sitzung und bezeichnete die Argumentation „Referent nein, Beauftragte ja“ als einen aus wahltaktischen Überlegungen resultierenden Schachzug. Wiederum kamen Absprachen zwischen der CSU und Oswald Kailer deutlichst zur Sprache. Alois Dürr kritisierte die unterlassene Information der UB-, FW- und SPD-Fraktion, wodurch man keine Gelegenheit gehabt habe, sich Gedanken über eine geeignete Person zu machen. Diese Aussage nahm Andreas Niebler zum Anlaß, den Vorschlag zu machen, die ehrenamtliche Stelle auszuschreiben. Auf Anregung Peter Mayerhöfers soll den Fraktionen zusätzlich ein entsprechendes Anforderungsprofil überlassen werden.