Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 27. April 2009:

Johann-Ehrl-Platz wird verkauft

Eine überraschende Wende nahm die Sitzung des Marktgemeinderates an diesem Montag. Die Zuhörerreihen hatten sich gefüllt, Architekt Seywald hatte bereits den Beamer zur Präsentation rund um die Gestaltung des Johann-Ehrl-Platzes installiert und die Tischvorlagen zu diesem Thema lagen bereit. Doch dann musste die Öffentlichkeit erst einmal den Saal für über eine Stunde verlassen, denn Bürgermeister Konrad Meier gab bekannt, dass nun doch ein Kaufangebot vorliege.

Mehrere Wochen lang war der Johann-Ehrl-Platz im Mitteilungsblatt zum Verkauf angeboten worden. Gleichzeitig hatte die Bürgerinitiative rund um Hermann Wittl und Theodor Henzler ein weiteres achtseitiges Schriftstück an den Bürgermeister und die Gemeinderäte geschickt, das nun als Tischvorlage auflag. In dem Schreiben hatten sie darauf hingewiesen, dass die bisherige Planung des Ehrl-Platzes nicht haltbar sei und man die Öffentlichkeit zu wenig informiert habe. Gleichzeitig forderten sie eine Neuplanung unter Mitwirkung der Bürgerinitiative, sowie die Berücksichtigung der diversen Entwicklungskonzepte und eine Abklärung der Erschließungsbeiträge. Im Falle der Nichtbeachtung der Forderungen stellten sie ein Wiederaufleben des alten Bürgerbegehrens in Aussicht. Im Übrigen gaben sie bekannt, dass sie an einer „Dokumentation der gesamten Vorgänge um die Entwicklung des Marktes Beratzhausen“ arbeiten. Und auch Oswald Kailer hatte sich als Sprecher der Bürgerinitiative „Johann Ehrl Platz“ und „Die Grünen“ wiederum zu Wort gemeldet und die Planung mit Begrünung, Sandkasten und genauen Pflanzvorgaben nochmals eingereicht. Doch all das wurde nun zunächst zurückgestellt, da der Gemeinderat erst einmal über das Kaufangebot abzustimmen hatte. Gespannt und zum Schluß schon ungeduldig wartete die „Öffentlichkeit“ nun auf den Treppen des Zehentstadls, um wieder Einlaß gewährt zu bekommen. Doch die nichtöffentlichen Beratungen rund um den Kauf zogen sich hin und zum Schluß wurde seitens Bürgermeister Konrad Meiers lediglich die Information preisgegeben, dass der Gemeinderat dem Kaufangebot unter der Berücksichtigung verschiedener „Parameter“ zugestimmt habe. Preis und Käufer wurden unter Verschluß gehalten.

 

 

Kommandantenbestätigung zurückgestellt

Die Bestätigung des zweiten Kommandanten der Feuerwehr Mausheim stand als zweiter Punkt auf der Tagesordnung. Da dies Thema bereits bei der Bestätigung des ersten Kommandanten zur Sprache gebracht worden war und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl angemeldet worden waren, hatte Bürgermeister Konrad Meier den Gemeinderäten einen mit Kommentaren versehenen Auszug aus dem Feuerwehrgesetz vorgelegt. Doch es wurden wiederum Zweifel an der Wahl angemeldet und zwar von mehreren Gemeinderäten.

Am 28. Februar hatten die Aktiven der Mausheimer Feuerwehr Thomas Meier, der zum damaligen Zeitpunkt das vorgeschriebene 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, zum zweiten Feuerwehrkommandanten gewählt, nachdem ein anderer Kandidat mit dem Hinweis auf die nicht vorhandene Altersvoraussetzung abgelehnt worden war. Gerhard Rinkes monierte nun diese Vorgehensweise, ebenso wie er auf die fehlende Aufklärung der Versammlung über das Alter Thomas Meiers hinwies. Zudem führte er noch an, dass den Anwesenden nicht mitgeteilt worden sei, dass unverändert abgegebene Stimmzettel als „ja-Stimmen“ gezählt würden. Aus diesen Gründen forderte er eine Wiederholung der Wahl. Da es sich bei Thomas Meier um den Sohn des Bürgermeisters handelt, forderte Andreas Niebler zunächst die Übergabe dieses Tagesordnungspunktes an Josef Hauser, um anschließend seine rechtlichen Bedenken zu äußern. Thomas Meier habe zum Zeitpunkt der Wahl kein passives Wahlrecht besessen und da es sich um eine Wahl unter der Aufsicht der Gemeinde gehandelt habe, wäre man in der Pflicht gewesen, auf diesen Punkt hinzuweisen, führte er weiter aus. Im Falle der Bestätigung des zweiten Kommandanten durch den Gemeinderat fürchtete er eine Beanstandung seitens der Rechtsaufsichtsbehörde. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass alle Gemeinderäte einen Eid geleistet haben und an Recht und Gesetz gebunden sind. Den Hinweis Konrad Meiers, dass der Vorgang von Kreisbrandrat Waldemar Knott geprüft und für richtig befunden worden sei wischte Niebler mit dem Argument vom Tisch, dass es hier nicht um fachliche sondern um rechtliche Voraussetzungen drehe. Für eine erneute ordentliche Wahl sprachen sich ebenso Walter Liedtke und Alois Dürr aus. Letzterer schlug eine Abklärung durch die juristische Abteilung des Landratsamtes vor. Somit wurde der Tagesordnungspunkt zurückgestellt und die Verwaltung mit der rechtlichen Abklärung beauftragt.

 

 

Schwimmbad, Straßen und Anfragen

Auch wenn die Tagesordnung ursprünglich nur zwei Punkte umfasste, wurden dennoch eine Reihe weiterer Themen in der Sitzung angesprochen. Unter anderem das Schwimmbad und die Fußgängerüberwege. Peter Mayerhöfer rief zudem erneut die Anträge und Anfragen der UB in Erinnerung.

Die Straße zum Schwimmbad wird nun doch nicht bis zur Eröffnung des Bades fertig gestellt sein, daher wird die Zufahrt zum Parkplatz des Bades nur eingeschränkt möglich sein. Ingenieur Christian Geusch schlug nun drei Lösungsvarianten vor. Zum einen die Verschiebung der Öffnung auf den 30. Mai, zum anderen die provisorische Verlegung des Eingangs in den unteren Bereich mit Errichtung einer Kassenbude und der Parkmöglichkeit auf dem Volksfestplatz. Und als dritte Lösung stand die Schaffung eines unteren Eingangs bei freiem Eintritt zur Auswahl. Eine schnelle Entscheidung war gefragt, da mit dem Einlassen des Wassers und weiteren Wartungsarbeiten schnellstens begonnen werden muß. Nach einer sehr kurzen Diskussion billigte man nun den Schwimmbadbesuchern für zehn Tage freien Eintritt als Entschädigung für die Unbillen zu.

Fußgängerüberwege
Andreas Niebler informierte die Anwesenden über seine Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der geforderten Fußgängerüberwege in der Markt- beziehungsweise der Josef-Albrecht-Straße. Seitens des Amtes sei man von falschen Voraussetzungen bezüglich des Schülerlotsenübergangs ausgegangen, berichtete Niebler. Nachdem nun klargestellt wurde, dass der Übergang beim Neukauf auch von anderen Passanten den gesamten Tag über genutzt wird, will sich die Straßenverkehrsbehörde nochmals mit dem Thema befassen und auch über die geforderte rote Asphaltierung erneut nachdenken. Allerdings wird ein weiterer Übergang in der Ortsmitte nicht realisierbar sein, da die Voraussetzung hierfür eine potentielle Unfallstelle sei. Diese befinde sich höchstens in der Nähe des Rathauses, doch da steht dann einige Meter weiter bereits eine Ampel, schloß Niebler seine Information.

 Anfragen der UB
Angesichts der bereits angelaufenen Straßenbauarbeiten und den zu nutzenden Synergieeffekten erinnerte Peter Mayerhöfer an den aus dem vergangenen Oktober datierenden Antrag der UB bezüglich der Aufschichtung weiterer Hügel an der Skateranlage und der Errichtung eines Beach-Soccerfeldes im Schwimmbad. Ingenieur Geusch gab bekannt, dass man mit der Aufschüttung der Hügel begonnen habe. Allerdings wusste er nichts von dem Beach-Soccerfeld, wird der Sache aber nachgehen. Die Frage Mayerhöfers, ob nun Werbung politischer Parteien im Mitteilungsblatt veröffentlicht, beziehungsweise eingelegt werden darf will Bürgermeister Konrad Meier in der nächsten Gemeinderatssitzung behandeln. Da bis dato die Ortsheimatpfleger noch nicht bestellt wurden und einer der Gewählten das Amt nicht angenommen hat, will man nun zusammen mit Michael Eibl ein Gespräch mit Elisabeth Spitzenberger und Dr. Christine Riedl-Valder führen, um die Fachgebiete abzustimmen.

Kläranlagenförderungszusage hinfällig
Laut Informationen Peter Mayerhöfers hatte das Wasserwirtschaftsamt dem Markt Beratzhausen 2004 eine Förderung der neu zu bauenden Kläranlage im Falle des Anschlusses der Gemeindeteile Schwarzenthonhausen und Hardt zugesagt. Er fragte nun an, ob diese Zusage weiterhin Bestand habe. Diese Frage wurde seitens der Verwaltung jedoch verneint, sodaß die Gesamtkosten von der Gemeinde zu tragen sind, beziehungsweise auf die Kanaleinleiter umgelegt werden müssen.