Berichte aus dem Gemeinderat |
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Gemeinderatssitzung vom 27. April 2009: Johann-Ehrl-Platz wird verkauft Eine überraschende Wende nahm die Sitzung des Marktgemeinderates an diesem Montag. Die Zuhörerreihen hatten sich gefüllt, Architekt Seywald hatte bereits den Beamer zur Präsentation rund um die Gestaltung des Johann-Ehrl-Platzes installiert und die Tischvorlagen zu diesem Thema lagen bereit. Doch dann musste die Öffentlichkeit erst einmal den Saal für über eine Stunde verlassen, denn Bürgermeister Konrad Meier gab bekannt, dass nun doch ein Kaufangebot vorliege.
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Kommandantenbestätigung zurückgestellt Die Bestätigung des zweiten Kommandanten der Feuerwehr Mausheim stand als zweiter Punkt auf der Tagesordnung. Da dies Thema bereits bei der Bestätigung des ersten Kommandanten zur Sprache gebracht worden war und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl angemeldet worden waren, hatte Bürgermeister Konrad Meier den Gemeinderäten einen mit Kommentaren versehenen Auszug aus dem Feuerwehrgesetz vorgelegt. Doch es wurden wiederum Zweifel an der Wahl angemeldet und zwar von mehreren Gemeinderäten. Am 28. Februar hatten die Aktiven der Mausheimer Feuerwehr Thomas Meier, der zum damaligen Zeitpunkt das vorgeschriebene 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, zum zweiten Feuerwehrkommandanten gewählt, nachdem ein anderer Kandidat mit dem Hinweis auf die nicht vorhandene Altersvoraussetzung abgelehnt worden war. Gerhard Rinkes monierte nun diese Vorgehensweise, ebenso wie er auf die fehlende Aufklärung der Versammlung über das Alter Thomas Meiers hinwies. Zudem führte er noch an, dass den Anwesenden nicht mitgeteilt worden sei, dass unverändert abgegebene Stimmzettel als „ja-Stimmen“ gezählt würden. Aus diesen Gründen forderte er eine Wiederholung der Wahl. Da es sich bei Thomas Meier um den Sohn des Bürgermeisters handelt, forderte Andreas Niebler zunächst die Übergabe dieses Tagesordnungspunktes an Josef Hauser, um anschließend seine rechtlichen Bedenken zu äußern. Thomas Meier habe zum Zeitpunkt der Wahl kein passives Wahlrecht besessen und da es sich um eine Wahl unter der Aufsicht der Gemeinde gehandelt habe, wäre man in der Pflicht gewesen, auf diesen Punkt hinzuweisen, führte er weiter aus. Im Falle der Bestätigung des zweiten Kommandanten durch den Gemeinderat fürchtete er eine Beanstandung seitens der Rechtsaufsichtsbehörde. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass alle Gemeinderäte einen Eid geleistet haben und an Recht und Gesetz gebunden sind. Den Hinweis Konrad Meiers, dass der Vorgang von Kreisbrandrat Waldemar Knott geprüft und für richtig befunden worden sei wischte Niebler mit dem Argument vom Tisch, dass es hier nicht um fachliche sondern um rechtliche Voraussetzungen drehe. Für eine erneute ordentliche Wahl sprachen sich ebenso Walter Liedtke und Alois Dürr aus. Letzterer schlug eine Abklärung durch die juristische Abteilung des Landratsamtes vor. Somit wurde der Tagesordnungspunkt zurückgestellt und die Verwaltung mit der rechtlichen Abklärung beauftragt.
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Schwimmbad, Straßen
und Anfragen Die Straße zum Schwimmbad wird nun doch nicht bis zur Eröffnung des Bades fertig gestellt sein, daher wird die Zufahrt zum Parkplatz des Bades nur eingeschränkt möglich sein. Ingenieur Christian Geusch schlug nun drei Lösungsvarianten vor. Zum einen die Verschiebung der Öffnung auf den 30. Mai, zum anderen die provisorische Verlegung des Eingangs in den unteren Bereich mit Errichtung einer Kassenbude und der Parkmöglichkeit auf dem Volksfestplatz. Und als dritte Lösung stand die Schaffung eines unteren Eingangs bei freiem Eintritt zur Auswahl. Eine schnelle Entscheidung war gefragt, da mit dem Einlassen des Wassers und weiteren Wartungsarbeiten schnellstens begonnen werden muß. Nach einer sehr kurzen Diskussion billigte man nun den Schwimmbadbesuchern für zehn Tage freien Eintritt als Entschädigung für die Unbillen zu.
Fußgängerüberwege
Anfragen der UB
Kläranlagenförderungszusage hinfällig
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