Berichte aus dem Bauausschuss
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Bauausschußsitzung 19. Juli 2010
 

Kein Krematorium für Beratzhausen

Wenn es nach den Mitgliedern des Bauausschusses geht, wird Beratzhausen kein Krematoriumsstandort, denn eine entsprechende Bauvoranfrage wurde von der Mehrheit abgelehnt. Unklar ist hingegen noch, wie es nun mit der Sanierung der Heizungsinstallationen in der Schule weitergehen wird, denn hier muß zunächst noch die Zuschußsituation abgeklärt werden.

Andreas Fien aus Regensburg, der sich auf die umweltfreundliche Betreibung von Krematorien spezialisiert hat, hatte das Gewerbegebiet Beratzhausen aufgrund der guten Verkehrsanbindung nach Neumarkt und Regensburg für die Errichtung eines Krematoriums ins Auge gefaßt und daher auch eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt. Das Gebäude sollte auf dem ehemaligen Gelände der Wittl-Schreinerei „Am Geißweg“ errichtet werden. Laut Dieter Kuberski würden weder Geruch noch Rauch die umliegenden Betriebe beeinträchtigen und aus Sicht des Landratsamtes würde ebenfalls nichts gegen ein Krematorium im Gewerbegebiet sprechen, da laut Verordnung dort „Anlagen für kirchliche und kulturelle und soziale Zwecke“ zugelassen sind. Die Gewerbebetriebe hatte man bereits befragt und lediglich zwei „emotionale Einwände“ zur Kenntnis nehmen müssen. Alois Dürr bemängelte jedoch, daß auch das Baugebiet Zehentberg V direkt an das Gewerbegebiet grenzt und man die Belange der Bewohner daher nicht außer Acht lassen dürfe. Wie andere Ratsmitglieder auch war er sehr skeptisch gegenüber diesem Bauvorhaben. Die meisten von ihnen befanden, daß ein Krematorium in die Nähe eines Friedhofes gehöre und nicht einfach in ein Gewerbegebiet auf dem Land. Neun der elf Bauausschußmitglieder stimmten daher gegen das Projekt, lediglich Wolfgang Weiß und Walter Riepl befürworteten es.

Heizungsprobleme in der Schule
Die Heizung an der Schule bereitet Probleme, denn im Rahmen der Heizungsarbeiten wurden Undichtigkeiten in den Grundleitungen festgestellt. Das Ingenieurbüro Conduct ist der Sache nun auf den Grund gegangen und ihr Vertreter Falk stellte die drei möglichen Sanierungsvarianten im Rahmen der Bauausschusssitzung vor. Im Vorfeld hatte die Firma W+F Haustechnik im Rahmen der Druckprüfung der Heizungsrohrleitungen festgestellt, daß in dem Heizungskreis zwischen Grundschule und Musikschule Verbindungen zwischen den einzelnen Steigsträngen bestehen und Undichtigkeiten bemängelt. Probleme gibt es dabei mehrere. Zum einen befinden sich diese Leitungen nicht im Sanierungsbereich und zum anderen existieren keinerlei Unterlagen über den Verlauf und die Entlüftung der Rohrstränge. Die kostengünstigste vorgestellte Sanierungsmöglichkeit wäre nun, alle Stränge im ersten Obergeschoß freizulegen, die Entlüftungsleitungen abzutrennen und zu verschließen. In diesem Falle müßte die Gemeinde lediglich 8.900,-- Euro investieren und die Maßnahme könnte innerhalb eines kurzen Zeitraumes abgeschlossen werden. Da jedoch aufgrund der Belassung der Bodenkanäle und der eventuell existierenden Leitungsverbindungen zu anderen Schulbereichen ein großer Unsicherheitsfaktor besteht, wurde diese Variante recht schnell verworfen und man entschied sich nach langen Diskussionen für die umfassende Sanierung. Dies bedeutet, daß neue Vesorgungsleitungen unter der Decke installiert und die Heizungen über neue Verteil- und Steigleitungen angeschlossen werden. Einig war man sich in den Reihen der Räte, daß man nicht umhin kommen wird, die Heizung zu sanieren, doch soll nun die Verwaltung zunächst einmal abklären, inwieweit Fördermöglichkeiten bestehen, da die rund neun Wochen dauernde Maßnahme mit ca. 46.000,-- Euro zu Buche schlagen wird.

Hammerbruckweg statt Niesaß
Da Niesaß nun nicht an den Kanal angeschlossen wird und inzwischen alle Sondervereinbarungsrückläufe im Rathaus eingetroffen sind, beschloß man in der Bauausschußsitzung, an dessen Stelle den Kanalbau im Hammerbruckweg mit in die Ausschreibungen für den Bauabschnitt 30 (Hohenlohe – Stecherhof – Hinterthann – Rufenried – Neurufenried – Gleiter – Hirschstein – Sportplatz – Freibad) aufzunehmen. Allerdings muß diese Maßnahme aufgrund der haushaltslosen Zeit kostenneutral bleiben.