Berichte aus dem Bauausschuss
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Bauausschußsitzung 20. Oktober 2014
 

 Höhendifferenzen in der Bischof-Weig-Straße

  Vier Punkte standen auf der Tagesordnung des Bauausschusses, doch einer sorgte für Diskussionsbedarf. Bereits im Vorfeld hatten sich die Ausschussmitglieder im Rahmen einer Ortsbegehung ein Bild von dem Vorhaben Christine Prösl-Hubers zu machen. Sie hatte beantragt, das hintere Wohnhaus in der Bischof-Weig-Straße umzubauen und zu sanieren. Aus dem Haus mit der Konzipierung zwei Stockwerke plus Dachgeschoss sollen drei Vollgeschosse werden.

Bereits in der vorangegangenen Bauausschusssitzung hatte der Antrag zur Debatte gestanden, war jedoch zwecks vorheriger Ortsbegehung und der Einholung einer Stellungnahme des Architekturbüros Dömges vertagt worden. Im Fokus standen hier vorallem die Aufstockung des Gebäudes und die Änderung der Dachform von einem Sattel- in ein Pultdach. Baurechtlich sei das Ganze kein Thema, aber städtebaulich gebe es Bedenken, leitete Dieter Kuberski das Thema ein. Aus Sicht von Dömges würden die beantragten Änderungen eine weitere Verschlechterung des Ortsbildes mit sich bringen, zumal bereits die derzeitige Gestaltung dem „Grundprinzip höherer Gebäude entlang der Bischof-Weig-Straße mit niedrigerenm untergeordneten Gebäuden im rückwärtigen Grundstücksbereich“widerspreche. Mit einer Traufhöhe von 8,50 Metern würde das hintere Gebäude das Hauptgebäude überragen und so das Prinzip der Höhenstafflung zum Fluss umkehren, warnen die Architekten in ihrer Stellungnahme. Genau an dieser Stelle hakten auch die Räte ein. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich der gemeindlichen Sanierungssatzung, konstatierte Georg Thaler, warnte davor, durch die Zustimmung die eigene Satzung ad adsurdum zu führen und prognostizierte Folgeanträge weiterer Anlieger, die dann ebenfalls ihr Grundstück effektiver nutzen wollten. Martin Tischler schlug als Kompromiß vor, eine Erhöhung von 1,75 Meter anstelle der geplanten 2,50 Meter in Erwägung zu ziehen. In letzterem Fall käme man inklusive Mauerband auf eine Raumhöhe von rund zwei Metern. Sowohl Andreas Niebler, als auch Josef Hauser und Robert Achhammer befürchteten zudem, dass das Landratsamt auch im Falle einer positiven Beschlussfassung des Bauausschusses seine Genehmigung verweigern wird. Nun wurde der Antrag erneut zurückgestellt, damit der Architekt der Bauwerber in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen neuen Vorschlag erarbeiten können.

Problemlose Genehmigungen
Kein Problem sahen die Räte im Hinblick auf den Bauantrag Tobias Meyers, in Mausheim ein Einfamilienhaus mit Garage und Carport zu bauen, ebenso wie sie den Antrag von Richard Hiereth befürwortete, sein Haus in der Schlossbreitengasse mit einem Wintergarten zu ergänzen. Oliver Bledts beantragte Nutzungsänderung des ausgebauten Kellergeschosses in der Sudetenstraße in eine Wohnnutzung wurde ebenfalls genehmigt. Der sich daraus ergebende Stellplatzbedarf soll über die Stellplatzverordnung abgerechnet werden. Georg Thaler wollte im Rahmen der Anfragen wissen, seit wann Entscheidungen rund um die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Gemeinde in die Rubrik „Geschäft der laufenden Verwaltung“ fallen und bestand darauf, dass derartige Entscheidungen durch das Gremium Bauausschuss, beziehungsweise Gemeinderat getroffen werden.