UB vor Ort:

Kanal- und Straßenbau in Schwarzenthonhausen


 Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

UB vor Ort: Der Kanalbau in Schwarzenthonhausen und seine Unklarheiten

Der Kanalbau in Schwarzenthonhausen läuft auf vollen Touren. Die Hauptstränge sind bereits verlegt und mit den Grundstücksanschlüssen wurde an einigen Stellen auch schon begonnen. Die Straßen sollen bis zum Ende des Jahres zumindest mit der Deckschicht versehen werden. Die Unabhängigen Bürger wollten sich an diesem Dienstag ein Bild vor Ort machen und trafen sich quasi auf der Baustelle mit den Bürgern. Die zeigten sich jedoch alles andere als zufrieden und nutzten daher die Gelegenheit, viele Kritikpunkte und vorallem Unklarheiten bei den Gemeinderäten anzusprechen. Eine Firma erhielt jedoch ein großes Lob von den Schwarzenthonhausern und zwar die bauausführende.

Michael Eibl, Alois Dürr, Georg Fromm, Herbert Gabriel, Martin Tischler und Georg Beer trafen in Schwarzenthonhausen auf zum Teil sehr aufgebracht Bürger. Der derzeit durch die Baumaßnahmen sehr schlechte Zustand der Straßen war einer der geringsten Kritikpunkte, die die Bürger vorbrachten. In Kürze hatten sich kleine Gruppen gebildet, in denen heftig diskutiert wurde. Unverständlich war den meisten, warum die ganzen, noch intakten Straßen aufgerissen wurden. Sie hätten lieber einen Druckleitungskanal gehabt, da dann aus ihrer Sicht ein schmälerer Aushub gelangt hätte und man nicht so hohe Straßenherstellungskosten gehabt hätte. „Müßte die Gemeinde die Straßen bezahlen, dann hätte man das auch so gemacht“, lautete der Tenor und auch der Hinweis Tischlers, daß eine Druckleitung angesichts der höheren Betriebs- und Wartungskosten lediglich dort eingesetzt wird, wo es unbedingt nötig ist, ließen sie nicht gelten und verwiesen auf die Erfahrungen in anderen Gemeinden. Laut Auskunft des gemeindlichen Bauingenieurs würde die Grabenbreite jedoch auch im Falle einer Druckleitung zwischen 90 cm und einem Meter betragen, da es sich hier um in Regelwerken festgelegte Vorschriften für den innerörtlichen Kanalbau handle. Ein weiterer Punkt war die aus Sicht der Anwohner falsche Anordnung des Kanals, die dazu geführt habe, daß man nun auf einen Freispiegelkanal eine Druckleitung legen mußte. Eibl erläuterte den Anwesenden angesichts der in diesem Zusammenhang vorgebrachten Kritik am Gemeinderat, daß vom Gremium lediglich die Grobplanung per Beschluß absegnet werde, die Feinabstimmungen dann jedoch durch die Fachleute zu erfolgen habe. Auf Nachfrage der TN weist Geusch in diesem Punkt auf die unterschiedlichen innerörtlichen Höhenlagen hin, die den Einsatz von Druckleitungen erforderten. Nicht ganz klar war den Schwarzenthonhausern zudem, warum die Ortsdurchfahrt nicht auch als solche deklariert wird, obwohl keine Umgehungsstraße vorhanden ist. Stattdessen sei sie als Anliegerstraße gewertet worden, woraus eine höhere Eigenbeteiligung der Bürger resultiere, monierten sie. Und dann stand noch eine Frage im Raum: „Werden wir auch wirklich sofort nach Beendigung der Maßnahme an den Kanal angeschlossen oder stimmt es, daß dies erst nach einem Neubau der Kläranlage erfolgen kann, da dann erst die Kapazitäten da sind“. Bauingenieur Geusch bestätigt hier die von den Gemeinderäten bereits vor Ort vorgebrachte Antwort, daß einem sofortigen Anschluß nach Fertigstellung der Baumaßnahmen nichts im Wege steht, da die Kläranlage zwar nicht mehr die inzwischen geforderte Reinigungsleistung erbringe , jedoch noch genügend Kapazitäten frei habe, um auch das Abwasser der neu anzuschließenden Ortsteile aufzunehmen.

Diskussionsbedarf rund um die Abrechnung Straßenausbau
Die Hauptdiskussion drehte sich jedoch um die Abrechnung des Straßenbaus. Im Vorfeld habe man ein Informationsschreiben mit einer Schätzung der Kosten erhalten. Daraufhin sei der vorläufige Bescheid mit nur geringfügigen Abweichungen erlassen worden. Doch der kurz darauf folgende endgültige Bescheid habe für die einzelnen Grundstückseigentümer eine Belastungssteigerung von jeweils über 30 % ergeben, berichteten die Betroffenen und konnten diese immense Differenz beim besten Willen nicht verstehen. Zurückzuführen sei diese Schwankung auf die Änderungen in der Klassifizierung „Außenbereich“ „Innenbereich“, erläuterten sie den Räten. Während die Besitzer von Grundstücken im Innenbereich voll zur Kasse gebeten werden, müssen für die Grundstücke im Außenbereich nur bedeutend geringere Summen bezahlt werden. Da sich aufgrund der „Neuordnung“ die Innenflächen verringert haben, die Gesamtbausumme jedoch gleich geblieben ist, erhöht sich der reale Anteil für die Besitzer von Innenbereichsgrundstücken. Warum sich die Klassifizierungen während der Bauzeit verändert haben, ist den Schwarzenthonhausern ein absolutes Rätsel, das bis dato weder durch Nachfragen bei der Gemeinde noch beim Landratsamt gelöst werden konnte. Auf jeden Fall haben sie gegen die Bescheide Einspruch eingelegt und signalisieren, daß sie bei nicht fristgerechter Antwort innerhalb von drei Monaten auf jeden Fall noch einen Schritt weiter gehen und auch ein Gerichtsverfahren nicht scheuen werden. Die UB- und FW-GEmeinderäte haben ihnen nun versprochen, der Sache auf jeden Fall nachzugehen und die angeführten Punkte im Rahmen der kommenden Gemeinderatssitzung zur Sprache zu bringen.