UB vor Ort: Der
Kanalbau in Schwarzenthonhausen und seine Unklarheiten
Der Kanalbau in Schwarzenthonhausen läuft auf vollen Touren. Die
Hauptstränge sind bereits verlegt und mit den Grundstücksanschlüssen
wurde an einigen Stellen auch schon begonnen. Die Straßen sollen bis zum
Ende des Jahres zumindest mit der Deckschicht versehen werden. Die
Unabhängigen Bürger wollten sich an diesem Dienstag ein Bild vor Ort
machen und trafen sich quasi auf der Baustelle mit den Bürgern. Die
zeigten sich jedoch alles andere als zufrieden und nutzten daher die
Gelegenheit, viele Kritikpunkte und vorallem Unklarheiten bei den
Gemeinderäten anzusprechen. Eine Firma erhielt jedoch ein großes Lob von
den Schwarzenthonhausern und zwar die bauausführende.
Michael
Eibl, Alois Dürr, Georg Fromm, Herbert Gabriel, Martin Tischler und
Georg Beer trafen in Schwarzenthonhausen auf zum Teil sehr aufgebracht
Bürger. Der derzeit durch die Baumaßnahmen sehr schlechte Zustand der
Straßen war einer der geringsten Kritikpunkte, die die Bürger
vorbrachten. In Kürze hatten sich kleine Gruppen gebildet, in denen
heftig diskutiert wurde. Unverständlich war den meisten, warum die
ganzen, noch intakten Straßen aufgerissen wurden. Sie hätten lieber
einen Druckleitungskanal gehabt, da dann aus ihrer Sicht ein schmälerer
Aushub gelangt hätte und man nicht so hohe Straßenherstellungskosten
gehabt hätte. „Müßte die Gemeinde die Straßen bezahlen, dann hätte man
das auch so gemacht“, lautete der Tenor und auch der Hinweis Tischlers,
daß eine Druckleitung angesichts der höheren Betriebs- und
Wartungskosten lediglich dort eingesetzt wird, wo es unbedingt nötig
ist, ließen sie nicht gelten und verwiesen auf die Erfahrungen in
anderen Gemeinden. Laut Auskunft des gemeindlichen Bauingenieurs würde
die Grabenbreite jedoch auch im Falle einer Druckleitung zwischen 90 cm
und einem Meter betragen, da es sich hier um in Regelwerken festgelegte
Vorschriften für den innerörtlichen Kanalbau handle. Ein weiterer Punkt
war die aus Sicht der Anwohner falsche Anordnung des Kanals, die dazu
geführt habe, daß man nun auf einen Freispiegelkanal eine Druckleitung
legen mußte. Eibl erläuterte den Anwesenden angesichts der in diesem
Zusammenhang vorgebrachten Kritik am Gemeinderat, daß vom Gremium
lediglich die Grobplanung per Beschluß absegnet werde, die
Feinabstimmungen dann jedoch durch die Fachleute zu erfolgen habe. Auf
Nachfrage der TN weist Geusch in diesem Punkt auf die unterschiedlichen
innerörtlichen Höhenlagen hin, die den Einsatz von Druckleitungen
erforderten. Nicht ganz klar war den Schwarzenthonhausern zudem, warum
die Ortsdurchfahrt nicht auch als solche deklariert wird, obwohl keine
Umgehungsstraße vorhanden ist. Stattdessen sei sie als Anliegerstraße
gewertet worden, woraus eine höhere Eigenbeteiligung der Bürger
resultiere, monierten sie. Und dann stand noch eine Frage im Raum:
„Werden wir auch wirklich sofort nach Beendigung der Maßnahme an den
Kanal angeschlossen oder stimmt es, daß dies erst nach einem Neubau der
Kläranlage erfolgen kann, da dann erst die Kapazitäten da sind“.
Bauingenieur Geusch bestätigt hier die von den Gemeinderäten bereits vor
Ort vorgebrachte Antwort, daß einem sofortigen Anschluß nach
Fertigstellung der Baumaßnahmen nichts im Wege steht, da die Kläranlage
zwar nicht mehr die inzwischen geforderte Reinigungsleistung erbringe ,
jedoch noch genügend Kapazitäten frei habe, um auch das Abwasser der neu
anzuschließenden Ortsteile aufzunehmen.
Diskussionsbedarf rund um die Abrechnung Straßenausbau
Die Hauptdiskussion drehte sich jedoch um die Abrechnung des
Straßenbaus. Im Vorfeld habe man ein Informationsschreiben mit einer
Schätzung der Kosten erhalten. Daraufhin sei der vorläufige Bescheid mit
nur geringfügigen Abweichungen erlassen worden. Doch der kurz darauf
folgende endgültige Bescheid habe für die einzelnen
Grundstückseigentümer eine Belastungssteigerung von jeweils über 30 %
ergeben, berichteten die Betroffenen und konnten diese immense Differenz
beim besten Willen nicht verstehen. Zurückzuführen sei diese Schwankung
auf die Änderungen in der Klassifizierung „Außenbereich“ „Innenbereich“,
erläuterten sie den Räten. Während die Besitzer von Grundstücken im
Innenbereich voll zur Kasse gebeten werden, müssen für die Grundstücke
im Außenbereich nur bedeutend geringere Summen bezahlt werden. Da sich
aufgrund der „Neuordnung“ die Innenflächen verringert haben, die
Gesamtbausumme jedoch gleich geblieben ist, erhöht sich der reale Anteil
für die Besitzer von Innenbereichsgrundstücken. Warum sich die
Klassifizierungen während der Bauzeit verändert haben, ist den
Schwarzenthonhausern ein absolutes Rätsel, das bis dato weder durch
Nachfragen bei der Gemeinde noch beim Landratsamt gelöst werden konnte.
Auf jeden Fall haben sie gegen die Bescheide Einspruch eingelegt und
signalisieren, daß sie bei nicht fristgerechter Antwort innerhalb von
drei Monaten auf jeden Fall noch einen Schritt weiter gehen und auch ein
Gerichtsverfahren nicht scheuen werden. Die UB- und FW-GEmeinderäte
haben ihnen nun versprochen, der Sache auf jeden Fall nachzugehen und
die angeführten Punkte im Rahmen der kommenden Gemeinderatssitzung zur
Sprache zu bringen.
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