Zulassung des Bürgerbegehren zum Ausbau der Straßen am Zehentberg

(Fraktionssprecher Werner Freiss im Gemeinderat am 15.11.07)

 

Die Argumente für und gegen den Vollausbau der Straßen am Zehentberg wurden mit den Antragstellern des Bürgerbegehrens von Seiten der Unabhängigen Bürger immer wieder ausgetauscht.

Das geschah schriftlich und in vielen persönlichen Gesprächen, zuletzt noch einmal auf einem Treffen der UB-Vorstandschaft am vergangenen Samstag auf der Friesenmühle, bei dem auch Herr Reinhard Tischler von der Bürgerinitiative anwesend war.

Wir mussten dabei feststellen, dass der Standpunkt der Bürgerinitiative nach wie vor keinesfalls mit dem Standpunkt der UB-Fraktion übereinstimmt. Es kam zu keiner Annäherung der Positionen.

Wir haben ja im Gemeinderat bereits mehrheitlich einen Vollausbau dieser Straßen entschieden und müssen heute über die Zulassung des Bürgerbegehrens abstimmen.

Mehr als 1000 Unterschriften sind ein gewaltiges Argument für die Zulassung eines Bürgerbegehrens. Sie sind gleichzeitig ein großer Druck für den Bürgermeister und die Gemeinderäte, das haben wir deutlich zu spüren bekommen.

 

Was spricht nun gegen den Wunsch von Anliegern und Unterzeichnern?

 

Wir denken, es sprechen eine ganze Reihe sehr gewichtiger Gründe gegen das Bürgerbegehren:

·    die nicht Vereinbarkeit des Bürgerbegehrens mit einer geordneten Haushaltswirtschaft

·    eine nicht ersichtliche langfristig angelegte Kosten-Nutzen-Überlegung

·    die mehr als zweifelhafte Rechtssicherheit

·    der dringende Rat der Fachleute und Fachstellen, dass nur ein Vollausbau dem heutigen technischen Stand entsprechen würde

·    die fehlende Garantie bei der Bauweise nach Wunsch der Anlieger am Zehentberg

Derartige Risiken kann und darf ein verantwortungsbewusster Bürgermeister und dürfen die Gemeinderäte nicht eingehen. Sie können mit dem Geld aller Bürger unserer Gemeinde keine Gefälligkeitsentscheidungen treffen.

Die eben genannten Gründe haben uns davon überzeugt und überzeugen uns nach den letzten Gutachten noch mehr, dass ein Vollausbau wirklich die einzige Lösung ist.

Aber das sind Argumente, die die Initiatoren längst kennen, die sie verneinen, zumindest relativieren wollen oder gar unter den Tisch kehren.

Nun könnte man das Bürgerbegehren ja trotzdem zulassen!

Ein Bürgerbegehren hat einen hohen Stellenwert. Ausschließlich deswegen konnte sich die UB-Fraktion nach hartem Ringen im Fall des Johann-Ehrl-Platzes im letzten Augenblick noch für eine Zulassung des Bürgerbegehrens entscheiden.

Zudem wurde es von der Verwaltung überprüft und es gab keine Beanstandungen formaler Art.

Zwei weitere ganz wesentliche Punkte sind für uns jedoch nicht erfüllt:

Erstens: Das Bürgerbegehren führt zu keinem direkten Ziel

Sollte es heute zugelassen werden oder sollte ein Gericht seine Zulassung anordnen, was passiert dann bei einem für die Anlieger scheinbar positiven Ergebnis?

Nach wie vor können dann die Straßen nicht nach Ihren Wünschen gebaut werden. Die Sach- und Rechtslage wird sich durch eine Abstimmung der Frage im Begehren nicht ändern. Das Spiel würde von vorne beginnen.

Verbunden damit unser zweiter Einwand: Die Formulierung der Frage im Begehren ist falsch:

Sind sie dafür, dass im Baugebiet Zehentberg –alt- nur mit einer Oberbauverstärkung von ca. 7cm über dem vorhandenen Straßenniveau ausgeführt wird und die bestehende Straßenbeleuchtung erhalten bleibt?


Lange Zeit glaubten auch wir, die Lösung für Gemeinde und Anlieger gefunden zu haben, wir waren aufgrund der Sachlage gezwungen, von dieser Lösung Abstand zu nehmen.

Herr Wöhrmann soll meiner Information nach eine Aussage bezüglich der 7cm bei einer Ortsbegehung am Zehentberg getroffen haben. Er hat sich mit einem Schreiben bereits am 11. April von dieser Aussage distanziert. Trotzdem tauchen diese 7 cm immer wieder und immer noch auf. Und das, obwohl die Bürgerinitiative alle Gutachten und Stellungnahmen diesbezüglich in den Händen hat.

Wir sind der felsenfesten Überzeugung, dass selbst bei der Verwirklichung eines Sparausbaus die gebetsmühlenartig erwähnte Einsparung von 300.000 Euro nie und nimmer auch nur annähernd erreicht werden könnte. Die erhoffte Einsparung ist Wunschdenken.


Ich fasse zusammen:

·         Wir halten dieses Bürgerbegehren für materiell nicht rechtmäßig,

·         wir halten die Fragestellung im Begehren für Augenwischerei,

·         wir lehnen eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde ab,

·         darum lehnen wir die Zulassung dieses Bürgerbegehrens ab.

 

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