Zulassung des
Bürgerbegehren zum Ausbau der Straßen am Zehentberg
(Fraktionssprecher
Werner Freiss im Gemeinderat am 15.11.07)
Die Argumente für und gegen den
Vollausbau der Straßen am Zehentberg wurden mit den Antragstellern des Bürgerbegehrens
von Seiten der Unabhängigen Bürger immer wieder ausgetauscht. Das geschah schriftlich und in
vielen persönlichen Gesprächen, zuletzt noch einmal auf einem Treffen der
UB-Vorstandschaft am vergangenen Samstag auf der Friesenmühle, bei dem auch
Herr Reinhard Tischler von der Bürgerinitiative anwesend war. Wir mussten dabei feststellen, dass
der Standpunkt der Bürgerinitiative nach wie vor keinesfalls mit dem
Standpunkt der UB-Fraktion übereinstimmt. Es kam zu keiner Annäherung der
Positionen. Wir haben ja im Gemeinderat bereits
mehrheitlich einen Vollausbau dieser Straßen entschieden und müssen heute
über die Zulassung des Bürgerbegehrens abstimmen. Mehr als 1000 Unterschriften sind ein gewaltiges Argument für die Zulassung eines Bürgerbegehrens. Sie sind gleichzeitig ein großer Druck für den Bürgermeister und die Gemeinderäte, das haben wir deutlich zu spüren bekommen. Was spricht nun gegen den Wunsch von
Anliegern und Unterzeichnern?
Wir denken, es sprechen eine ganze Reihe sehr
gewichtiger Gründe gegen das Bürgerbegehren: ·
die nicht Vereinbarkeit des Bürgerbegehrens
mit einer geordneten Haushaltswirtschaft ·
eine nicht ersichtliche langfristig angelegte
Kosten-Nutzen-Überlegung ·
die mehr als zweifelhafte Rechtssicherheit ·
der dringende Rat der Fachleute und
Fachstellen, dass nur ein Vollausbau dem heutigen technischen Stand
entsprechen würde ·
die fehlende Garantie bei der Bauweise nach
Wunsch der Anlieger am Zehentberg Derartige
Risiken kann und darf ein verantwortungsbewusster Bürgermeister und dürfen
die Gemeinderäte nicht eingehen. Sie können mit dem Geld aller Bürger unserer
Gemeinde keine Gefälligkeitsentscheidungen treffen. Die eben
genannten Gründe haben uns davon überzeugt und überzeugen uns nach den
letzten Gutachten noch mehr, dass ein Vollausbau wirklich die einzige Lösung
ist. Aber das sind Argumente, die die
Initiatoren längst kennen, die sie verneinen, zumindest relativieren wollen
oder gar unter den Tisch kehren. Nun könnte man das Bürgerbegehren
ja trotzdem zulassen! Ein Bürgerbegehren hat einen hohen
Stellenwert. Ausschließlich deswegen konnte sich die UB-Fraktion nach hartem
Ringen im Fall des Johann-Ehrl-Platzes im letzten
Augenblick noch für eine Zulassung des Bürgerbegehrens entscheiden. Zudem wurde es von der Verwaltung überprüft
und es gab keine Beanstandungen formaler Art. Zwei weitere ganz wesentliche
Punkte sind für uns jedoch nicht erfüllt: Erstens: Das Bürgerbegehren führt zu keinem
direkten Ziel Sollte es
heute zugelassen werden oder sollte ein Gericht seine Zulassung anordnen, was
passiert dann bei einem für die Anlieger scheinbar positiven Ergebnis? Nach wie vor
können dann die Straßen nicht nach Ihren Wünschen gebaut werden. Die Sach-
und Rechtslage wird sich durch eine Abstimmung der Frage im Begehren nicht
ändern. Das Spiel würde von vorne beginnen. Verbunden damit unser zweiter
Einwand: Die Formulierung der Frage im Begehren ist falsch: Sind sie dafür, dass im Baugebiet Zehentberg –alt-
nur mit einer Oberbauverstärkung von ca. 7cm über dem
vorhandenen Straßenniveau ausgeführt wird und die bestehende
Straßenbeleuchtung erhalten bleibt?
Herr Wöhrmann soll meiner
Information nach eine Aussage bezüglich der 7cm bei einer Ortsbegehung
am Zehentberg getroffen haben. Er hat sich mit einem Schreiben bereits am 11.
April von dieser Aussage distanziert. Trotzdem tauchen diese 7 cm immer
wieder und immer noch auf. Und das, obwohl die Bürgerinitiative alle
Gutachten und Stellungnahmen diesbezüglich in den Händen hat. Wir sind der felsenfesten
Überzeugung, dass selbst bei der Verwirklichung eines Sparausbaus die
gebetsmühlenartig erwähnte Einsparung von 300.000 Euro nie und nimmer auch
nur annähernd erreicht werden könnte. Die erhoffte Einsparung ist
Wunschdenken.
·
Wir halten dieses Bürgerbegehren für materiell nicht rechtmäßig, ·
wir halten die Fragestellung im Begehren
für Augenwischerei, ·
wir lehnen eine Ungleichbehandlung der
Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde ab, ·
darum lehnen wir die Zulassung dieses
Bürgerbegehrens ab. |