Berichte aus dem Gemeinderat
von Beate Arwanitaki-Mirbeth

 

 

Gemeinderatssitzung vom 06. Mai 2009:

Labertalradwanderweg

Die außerordentliche Gemeinderatssitzung im Mai stand unter dem Motto „Labertalradwanderweg“. Anwesend waren nicht nur die Gemeinderäte und das Planungsbüro Bartsch, sondern auch Landrat Herbert Mirbeth mit zwei Vertretern des Landratsamtes und Baudirektor Schindler vom Amt für Ländliche Entwicklung, um die Planungen zu erläutern und weitere Hintergrundinformationen zu vermitteln.

Landrat Herbert Mirbeth hielt zunächst ein Plädoyer für den seit vielen Jahren geplanten, landkreisübergreifenden Labertalradwanderweg von der Quelle bis zur Mündung des Flusses.36 Kilometer soll der Weg lang werden und ein Teilabschnitt führt eben auch durch Beratzhausen. 1,5 Millionen Euro könnten heuer in Teilbereiche investiert werden, gab Mirbeht bekannt und appellierte an die Anwesenden, diese Chance nun auch zu nutzen. Im Übrigen führte er das Argument „so können wir die Konjunktur entsprechend anheizen“ ins Feld. Nachdem ein genereller Beschluß schon gefällt worden sei, seien nun die Gemeinden gefordert, über die Planungen für ihre Teilbereiche abzustimmen, führte der Landrat  weiter aus. Es solle ein naturbelassener Weg werden, wobei man derzeitige Verläufe nutzen wolle und diese lediglich auch bei schlechtem Wetter passierbar machen wolle. „Wir wollen nicht brachial in die Natur eingreifen“, betonte der Landrat abschließend, bevor er das Wort dem Planer Bartsch übergab.

Förderfähigkeit von Breite abhängig
Baudirektor Schindler vom Amt für Ländliche Entwicklung brachte klar und deutlich zum Ausdruck, dass er die Rolle des Geldgebers innehabe und der Ausbau des Radweges durch sein Amt mit 55 % bezuschusst werden kann, jedoch nur dann, wenn er als Wirtschaftsweg ausgebaut wird. Und das bedeutet eine Wegbreite von 3,50 bis 4,50 Metern mit einem entsprechendem Unterbau, wobei Stege nicht förderfähig sind. Außerdem erläuterte Schindler, dass die Detailabstimmung bereits erfolgt und auch die Träger öffentlicher Belange bereits involviert seien, somit lediglich noch an einigen Punkten Klärungsbedarf mit den Grundstückseigentümern bestehe.

Eibl moniert fehlende Alternativtrasse
Andreas Niebler fragte angesichts der vorgetragenen Details und der für die Gemeinde zu finanzierenden 45 Prozent nach einer Baukostenrichtlinie habe und gab gleichzeitig zu bedenken, dass zu diesen Kosten auch noch die Grunderwerbsbeträge zu addieren sind. Bei lediglich 25 Prozent der Wegstrecke reiche eine Oberbauverstärkung aus, bei allen anderen müsse ein kompletter Neubau der Tragschicht erfolgen, erläuterte Bartsch, um dann die Kosten mit rund 600.000,-- Euro bis 800.000,-- Euro exclusive der Laberquerungen zu beziffern. Dieter Kuberski ergänzte die Rechnung noch mit dem Betrag von 100.000,-- Euro für den Grunderwerb. Rupert Liebl erinnerte zudem an die in Zukunft anfallenden Unterhaltskosten. Stege und Brücken kann man derzeit noch nicht berechnen, da die Anforderungen je nach der Überquerungsstelle variieren. Gemeinderat Fromm ergriff an dieser Stelle das Wort als Mühlenbesitzer. Er stellte klar, dass er kein Gegner des Weges sei, jedoch eine Option sein müsse, dass der Weg nicht wie bisher durch seine Hofstätte führt. Außerdem wollte er wissen, welches Mitspracherecht die Mühlenbesitzer bei der Trassenführung haben. Dies wurde ihm vom ALE zugesichert. „Ich vermisse eine Alternativtrasse“, gab Michael Eibl bekannt und erinnerte daran, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt immer Alternativen aufgezeigt worden sind, die gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt von äußerster Bedeutung seien. In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung sei man über eine Notariatsurkunde gestolpert, erinnerte er und argumentierte, dass die Gemeinde ohne die Option, an einigen Stellen aus dem Labertal herauszugehen, eine sehr schwierige beziehungsweise schlechte Verhandlungsposition habe. Er beurteilte die positive Darstellung dieser einen Trasse als ausgesprochen negativ. Bartsch antwortete daraufhin, dass dies nun einmal die Idealtrasse darstelle und die anderen Varianten in der Verwaltung zur Einsicht auslägen. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass eine Variante, in der das Tal verlassen wird, mit  den dreifachen Kosten zu Buche schlagen würde. Angesichts der Grundstücksverhandlungen kommentierte Eibl diese Aussage abschließend mit den Worten: „Manchmal sind wir aber nun mal in der Situation, dass wir in den saueren Apfel beißen müssen.“

Wegstrecke:
Der Weg beginnt in der Nähe von Neumarkt an der Quelle der Schwarzen Laber und soll sich bis zur Einmündung in die Donau erstrecken. Im Neumarkter Landkreis verlässt er an einigen Stellen das Labertal. Im Landkreis Regensburg sei der Weg bis dato nur zum Teil befahrbar, erläuterte Bartsch, um anschließend auf die geplante Streckenführung in der Marktgemeinde Beratzhausen einzugehen. Der Weg soll aus Kostengründen weiterhin durch die Pexmühle hindurch gehen, in Uttenhof die Laber queren, von dort über die Kohlmühle und die Obermühle durch den Ort gehen und auf der Trasse in Richtung Friesenmühle weitergeführt werden. An dieser Stelle besteht die Möglichkeit, entweder die Staatstraße zu überqueren oder aber die Unterführung zu nutzen. Linkerhand der Laber geht es dann auf den Flurwegen unterhablb der Trockenrasenhänge weiter zur Hammermühle. Auf der Strecke zur Mausermühle müsste dann wiederum ein neuer Steg zur Querung der Laber gebaut werden, da sich die bestehende Brücke bei der Mausermühle in einem maroden Zustand befindet. Zum Schluß wird die Laber zum letzten Mal auf Beratzhauser Boden kurz hinter der Gleislmühle gequert, um wiederum auf den Flurweg in Richtung Laber zu kommen.

Mehr zum Thema unter "UB-Maiwanderung 2009"

 

 

Straßenbau in Schwarzenthonhausen und Hardt

Der geplante Straßenbau in Schwarzenthonhausen und Hardt wirft seine Schatten voraus. Mehrere Schwarzenthonhauser Bürger waren an Martin Tischler herangetreten und hatten ihn angesichts der auf sie zukommenden hohen Kosten gebeten, einen Antrag auf Überprüfung der Berechnungen durch den kommunalen Prüfungsverband zu stellen. Im Focus steht vorallem die Durchgangsstraße von Schwarzenthonhausen, die als normale, noch nicht hergestellte Straße eingestuft wird. Aus diesem Grunde sollen die Anlieger nun 90 % der Kosten tragen. Würde es sich um eine bereits einmalig hergestellte Straße handeln, so würden sie nur mit 60 % zur Kasse gebeten werden und wenn die Straße zusätzlich noch als Gemeindeverbindungsstraße klassifiziert wäre, dann wären sie nur noch mit 20 % dabei.

Da die Straßen in den Ortsteilen Schwarzenthonhausen und Hardt im Zuge der Kanalverlegung aufgerissen werden, sollen sie bei dieser Gelegenheit gleich komplett saniert werden. Die im Raum stehenden Summen von bis zu 42.000,-- Euro haben die Anlieger aufschrecken lassen. Sie vertreten die Meinung, dass die Straßen bereits hergestellt worden sind und somit ein anderer Kostenverteilungsschlüssel angewendet werden muß. Um nun Sicherheit zu erlangen, dass die Berechnungen stimmen, hat man eine Prüfung durch den kommunalen Prüfungsverband vorgeschlagen. Eine Verfahrensweise, der auch bereits Robert Hammer zugestimmt hat, um so späteren arbeitsaufwendigen Einsprüchen vorzubeugen. Andreas Niebler sah in dieser Vorgehensweise jedoch ein negatives Signal im Hinblick auf das Vertrauen in das gemeindeeigene Personal. Josef Hauser hingegen fragte nach Alternativen in der Bauausführung. Hier gab Ingenieur Geusch jedoch zu Bedenken, dass laut Aussage seines Kollegen Hammers die dann notwendigen privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Bürgern rechtlich sehr strittig seien. 1963 seien die Straßen laut Aussage der Bürger bereits hergestellt und von den Schwarzenthonhausern bezahlt worden, wand Franz Xaver Bleicher ein und ergänzte, dass der Unterbau den damaligen Vorschriften entsprochen habe. Auf der anderen Seite argumentierte Martin Tischler, dass im Falle der nicht endgültigen Herstellung von Kanal und Straße die zwingend vorgeschriebene Oberflächenentwässerung von der Gemeinde nicht abgerechnet werden könne, jedoch gebaut werden müsse. Schlußendlich entschied sich der Gemeinderat für eine Prüfung seitens des kommunalen Prüfungsverbandes.